Timesheet und Aktenzeitung
Triage zu Beginn
- Fuer welches Mandat und welchen Zeitraum wird die Zeiterfassung ausgefuehrt?
- Wird nach RVG oder nach Stundensatz abgerechnet (beeinflusst Erfassungsgenauigkeit)?
- Sind die Eintrage GoBD-konform (unveraenderbar, zeitnah, mit Zeitstempel)?
- Sollen Reports nach Mandat, Anwalt oder Zeitraum generiert werden?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- § 10 RVG — Taetigkeitsbeschreibung als Pflichtangabe der Honorarrechnung
- § 3a RVG — Stundensatz-Vereinbarung: setzt nachvollziehbare Zeiterfassung voraus
- § 147 AO — Aufbewahrungspflicht 10 Jahre fuer Buchungsbelege inkl. Timesheet
- § 238 HGB — Buchfuehrungspflicht: Zeitnarrative als betriebliche Aufzeichnung
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Die Aktenzeitung ist die Tagebuchführung pro Mandat. Sie ist Grundlage jeder Honorarrechnung nach Stundensatz und Belegfähigkeit gegenüber dem Mandanten.
Erfassungseinheit
- 6-Minuten-Bloecke Standard (1/10 Stunde).
- 15-Minuten-Bloecke alternativ falls kanzleiintern vereinbart.
Pro Eintrag
- datum: 2026-05-20
anwalt: RA Mueller
mandat-az: 2026/0042
mandant: Mueller GmbH
taetigkeit: Klageschrift Endredaktion und Versand über beA
dauer-minuten: 72
abrechenbarkeit: abrechenbar
honorarsatz-eur: 320
notiz: Versand-Vor-Check erfolgreich; Eingang vom AG bestätigt
erfasst-am: 2026-05-20T17:42:00
Tätigkeitsarten
- Mandatsbearbeitung: Korrespondenz Schriftsatzentwurf Recherche Beratungsgespräch.
- Verhandlung: Schiedsverhandlung Vergleichsgespräch.
- Gerichtstermin: Hauptverhandlung Anhörung.
- Reise: An- und Abreise zu Terminen (Stundensatz idR halb).
- Akteneinsicht: bei Behörde Gericht VDR.
- Telefon: Mandant Gegenseite Gericht.
Abrechenbarkeit
- abrechenbar Standardfall.
- nicht abrechenbar Eigenkanzlei interne Fortbildung.
- pro bono unentgeltliche Beratung.
- PKH Pflichtbeiordnung — Vergütung aus PKH-Mitteln nach RVG.
Reports
Pro Mandat
| Anwalt | Datum | Tätigkeit | Dauer | Abrechenbar | Stundensatz | Betrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ... | ... | ... | ... | ... | ... | ... |
| Summe | EUR |
Pro Anwalt pro Monat
Stunden pro Mandat im Monat — Auslastungs-Übersicht.
Pro Zeitraum kanzleiweit
- Stunden pro Rechtsgebiet
- Stunden pro Mandantengruppe
- Anteil abrechenbar vs nicht abrechenbar
Integration mit Rechnungserstellung
Bei Mandatsende oder Zwischenrechnung:
- Skill
rechnungserstellung-rvggreift auf die Akteneinträge zu. - Bei Honorarvereinbarung mit Stundensatz: Summe der abrechenbaren Stunden mal Stundensatz.
- Bei RVG-Abrechnung: Akteneinträge als Beleg dass die Anwaltstätigkeit tatsächlich ausgeuebt wurde (Beweissicherung).
Best Practice
- Taeglich erfassen — nicht im Nachhinein.
- Konkret beschreiben (nicht "Mandatsbearbeitung" sondern "Klageschrift Abschnitt 3 Rechtliche Würdigung").
- Vollständig erfassen auch nicht-abrechenbare Zeit zur Auslastungsmessung.
- Audit-Trail jede Änderung dokumentieren (Mandant kann Einsicht verlangen — § 50 BRAO Akteneinsicht des Mandanten).
Ausgabe
timesheet.yamlodertimesheet.parquetzentraltimesheet-mandat-<az>-<periode>.mdals Mandatsbelegtimesheet-anwalt-<initialen>-<periode>.mdals Anwalts-Auslastungtimesheet-kanzlei-<periode>.mdals Kanzlei-Report