Sondernutzung oeffentlicher Strassenflaechen
Triage zu Beginn
- Bundesstrasse oder Gemeindestrasse? — Bundesstrasse: § 8 FStrG; Gemeindestrasse: § 16 StrWG (je nach Bundesland); unterschiedliche Zustaendigkeiten.
- Art der Sondernutzung? — Ladesaeule, Aussengastro, Warenauslage, Baustelleneinrichtung, Werbetafel, Kiosk.
- Liegt schon eine Genehmigung vor? — Widerrufsvorbehalt pruefen; Gebuehren; Auflagen.
- Wurde abgelehnt? — Zustaendige Behoerde, Versagungsgruende, Ermessen?
- Zeitliche Dringlichkeit? — Einstweiliger Rechtsschutz (§ 80a VwGO) bei drohender Vollzugshandlung.
Zentrale Normen
- § 8 FStrG — Sondernutzung an Bundesfernstrassen; Erlaubnis erforderlich; widerruflich
- § 16 StrWG NRW (als Muster) — Sondernutzung an Gemeindestrassen; Gebuehren; Auflagenpraxis
- § 18 StrWG NRW — Sondernutzungsgebuehren; Gebuehrenrahmen
- § 7 FStrG — Gemeingebrauch; Abgrenzung zur Sondernutzung
- § 40 VwVfG — Ermessen der Behoerde bei der Erlaubniserteilung; kein Anspruch, aber willkuerfreie Entscheidung
- § 49 VwVfG — Widerruf einer rechtmaessigen Erlaubnis
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-fuer-Schritt-Workflow
- Sondernutzungsart und Strassenkategorie bestimmen → zustaendige Behoerde.
- Antrag stellen: Nutzungsart, Dauer, Flaeche, Zweck; Lageskizze.
- Auflagen beim Erhalt der Erlaubnis pruefen: Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Gebuehren.
- Widerrufsvorbehalt dokumentieren: Bei laengerfristiger Investition (Ladesaeule) Bestandsschutz-Frage klaeren.
- Bei Ablehnung: Widerspruch (1 Monat, § 70 VwGO) → Verpflichtungsklage VG.
Harte Leitplanken
- Sondernutzungserlaubnis ist widerruflich — Investitionen sorgfaeltig planen.
- Gebuehren muessen verhaeltnismaessig sein — bei exzessiven Gebuehren Widerspruch.
- Gleichbehandlung pruefen: Erlaubt die Gemeinde anderen Nutzern dasselbe?
- Anwaltliche Endkontrolle bei Antraegen und Widerspruechen.