Vertragsanalyse und Klauselkontrolle
Zweck
Diese Skill prüft einen eingereichten Vertrag systematisch gegen das Kanzlei-Playbook aus dem Kanzleiprofil. Sie ist das zentrale Werkzeug für die Vertragsanalyse im täglichen Kanzleibetrieb:
- AGB-Kontrolle: Einbeziehungsprüfung (§ 305 BGB), Überraschungsklauseln (§ 305c BGB), Inhaltskontrolle (§ 307 BGB), Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB)
- Gewährleistungs- und Schadensersatzklauseln (§§ 437 ff., 634 ff., 280 ff. BGB)
- Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
- Datenschutz und AVV (Art. 28 DSGVO)
- Laufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung
- Verbraucherrechtliche Besonderheiten (§§ 312 ff. BGB, Widerrufsrecht)
Lädt, wenn der Nutzer einen Vertrag zur Prüfung einreicht.
Eingaben
- Den zu prüfenden Vertrag: Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbankkennung oder direkt eingefügter Text
- Optional: Hinweis auf die Mandatsseite (Verwender/Vertragspartner-Seite), wenn nicht aus dem Vertrag erkennbar
- Optional: Aktives Mandat (Kürzel), wenn Mandatsarbeitsbereiche aktiviert sind
Rechtlicher Rahmen
AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB)
Stufe 1 — Einbeziehung (§ 305 BGB):
- Ausdrücklicher Hinweis auf AGB vor Vertragsschluss?
- Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme?
- Einverständnis des Vertragspartners?
- Sonderfall: § 305 Abs. 2 BGB gilt nicht im unternehmerischen Verkehr (§ 310 Abs. 1 BGB); dort genügt kaufmännische Üblichkeit
Stufe 2 — Überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):
- Ist die Klausel nach den Gesamtumständen so ungewöhnlich, dass der Vertragspartner nicht mit ihr rechnet?
- Mehrdeutige Klauseln gehen zulasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB)
Stufe 3 — Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):
- Unangemessene Benachteiligung durch Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)?
- Transparenzgebot: Ist die Klausel klar und verständlich formuliert? (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Im B2B-Bereich gilt § 307 BGB vollumfänglich, §§ 308, 309 BGB nur als Indizien (§ 310 Abs. 1 S. 2 BGB)
Stufe 4 — Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB):
- § 308 Nr. 1 BGB: Angemessene Fristen
- § 308 Nr. 4 BGB: Änderungsvorbehalte
- § 309 Nr. 7 BGB: Haftungsausschluss für Körperverletzung und grobe Fahrlässigkeit (absolutes Verbot)
- § 309 Nr. 8 BGB: Gewährleistungsverkürzung
Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB)
- § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (Grundnorm)
- § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB — Schadensersatz statt der Leistung
- § 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB — Verzugsschadensersatz
- § 276 BGB — Vertretenmüssen; § 276 Abs. 3: Vorsatzausschluss unzulässig
- § 278 BGB — Haftung für Erfüllungsgehilfen
Gewährleistung (§§ 437 ff., 634 ff. BGB)
- § 437 BGB — Rechte des Käufers bei Sachmangel
- § 439 BGB — Nacherfüllung als primärer Rechtsbehelf
- § 438 BGB — Verjährung der Mängelrechte (2 Jahre Regelfall, 5 Jahre bei Bauwerken)
- § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB — Verkürzungsverbot: Mindestgewährleistung bei neu hergestellten Sachen
- § 634 BGB — Rechte des Bestellers beim Werkvertrag
- § 634a BGB — Verjährung beim Werkvertrag
Verbraucherrecht (§§ 312 ff. BGB)
- §§ 312, 312b BGB — Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge
- § 312g BGB — Widerrufsrecht; § 355 BGB — Ausübung; § 356 BGB — Fristen
- § 312j BGB — Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 475 BGB — Verbrauchsgüterkauf: Abweichungen von Gewährleistungsrecht zu Lasten des Verbrauchers unzulässig
Datenschutz (DSGVO / BDSG)
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); zwingend bei Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 28 Abs. 3 DSGVO — Mindestinhalt des AVV
- Art. 46 DSGVO — Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Inhaltskontrolle Haftungsbeschränkungsklausel; § 307 BGB; Grenze der Freizeichnung)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (§ 305c BGB; Überraschungsklausel; Leitnorm zur AGB-Kontrolle)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (Transparenzgebot; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; Klauselkontrolle Zinsanpassungsklausel)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (§ 309 Nr. 8 BGB; unzulässige Einschränkung der Gewährleistungsrechte in AGB)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (§ 309 Nr. 7 lit. b BGB; Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit in AGB unwirksam)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. (§ 305 Abs. 2 BGB; AGB-Einbeziehung; Anforderungen im Verbraucher- und B2B-Bereich)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. Drittlandübertragungen; Standardvertragsklauseln)
- LG Aachen, Urteil vom 27.05.2026, 10 O 306/25 — Button-Lösung § 312j Abs. 3 BGB im Online-Glücksspiel: Die Schaltflächenbeschriftung "Wette abgeben" genügt nicht. Verstoß führt zu endgültiger Unwirksamkeit (§ 312j Abs. 4 BGB) und Rückabwicklung nach § 812 BGB — unabhängig von glücksspielrechtlichen Konzessionsfragen. Für die Vertragsprüfung digitaler B2C-Vertragsschlüsse bedeutet das: Button-Beschriftung isoliert prüfen, nur die Worte auf dem Button zählen (im Anschluss an EuGH C-249/21 Fuhrmann-2). (Quelle: Pressehinweis Gamesright/rightmart vom 28.05.2026; Volltext bei Aufnahme noch nicht veröffentlicht.)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1 — Kanzleiprofil laden
Lies ~/.claude/plugins/config/klotzkette/vertragsrecht/CLAUDE.md.
Enthält es [PLATZHALTER]:
Führen Sie zuerst
/vertragsrecht:vertragsrecht-kaltstart-interviewaus — ich benötige Ihr Playbook, bevor ich dagegen prüfen kann.
Lies auch ## Prüfungseinstellungen → routing_bestätigen. Fehlt das
Feld: als true behandeln.
Schritt 2 — Vertrag einlesen
Vom Dateipfad, SharePoint-Link, Datenbank-ID oder eingefügtem Text. Falls kein Vertrag vorliegt: danach fragen.
Schritt 3 — Dokumentstruktur erkennen (Titel zuerst)
Vor dem Lesen des Textkörpers extrahieren:
- Haupttitel (z. B. "Dienstleistungsrahmenvertrag", "Geheimhaltungsvereinbarung")
- Alle Anlage-, Anhang-, Nachtragstitel (z. B. "Anlage 1 — AVV", "Anhang B — Service-Level-Vereinbarung")
Das ist das Routing-Signal. Nicht auf Body-Keywords allein verlassen.
Schritt 4 — Prüfpfad auswählen
| Dokumenttitel enthält | Prüfpfad |
|---|---|
| Geheimhaltungsvereinbarung, NDA, Vertraulichkeitsvereinbarung (als Hauptvertrag) | nda-prüfung |
| Dienstleistungsrahmenvertrag, Werkvertrag, Beratungsvertrag, Servicevertrag | lieferanten-vertrag-prüfung |
| SaaS-Vertrag, Softwarelizenz mit Laufzeit, Cloud-Dienste-Vertrag | saas-vertrag-prüfung (Overlay auf lieferanten-vertrag-prüfung) |
| Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV (als Anlage oder eigenständig) | Hinweis für lieferanten-vertrag-prüfung → |