Begruendung der Strafzumessung im Urteil — § 267 Abs. 3 StPO
Worum geht es?
Das Strafurteil muss die bestimmenden Strafzumessungsgruende in seinen Gruenden mitteilen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO). Diese Begruendung ist Voraussetzung fuer die revisionsrechtliche Pruefung der Strafzumessung. Bei Versagung der Bewaehrung sind die Gruende ausdruecklich darzulegen (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO).
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie schreiben einen Urteilsentwurf als Richter oder Berichterstatter.
- Sie pruefen ein Urteil revisionsmaessig auf Strafzumessungsfehler.
- Sie reviewen die Strafzumessungsbegruendung im Ausbildungs- oder Qualitaetskontext.
Rechtliche Grundlagen
- § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO — Mitteilung der bestimmenden Strafzumessungsgruende.
- § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO — Bei Geldstrafe Tagessatzhoehe und -anzahl.
- § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO — Bei Versagung der Bewaehrung Mitteilung der Gruende.
- § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO — Bei Verstaendigung Mitteilung von Inhalt und Belehrung.
- § 46 Abs. 1, 2, 3 StGB — Materielle Pflicht-Inhalte.
- § 337 StPO — Revision wegen Rechtsverletzung; Strafzumessung kann mit Sach- oder Verfahrensruege angegriffen werden.
Strafzumessungs-Grundsatz
Die Begruendung muss:
- den Strafrahmen angeben (Grundtatbestand, Modifikation durch Regelbeispiel oder minder schweren Fall, § 49-Milderung);
- die bestimmenden Strafzumessungstatsachen (§ 46 Abs. 2 StGB) nennen;
- die Abwaegung zwischen strafmildernden und strafschaerfenden Faktoren erkennbar machen;
- bei Geldstrafe die Tagessatzanzahl und -hoehe getrennt begruenden (§ 267 Abs. 3 Satz 2 StPO);
- bei Versagung der Bewaehrung die negative Sozialprognose oder andere Gruende darlegen (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO);
- bei Verstaendigung Inhalt und Belehrung mitteilen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO).
Struktur einer Strafzumessungsbegruendung (Muster)
III. Strafzumessung
1. Strafrahmen
Der Strafrahmen ergibt sich aus § ... StGB
([Strafrahmen]). [Ggf. Regelbeispiel / minder schwerer Fall
/ § 49 StGB-Milderung]. Daraus ergibt sich der konkrete
Strafrahmen von [...] bis [...].
2. Strafzumessungstatsachen (§ 46 Abs. 2 StGB)
a) Zugunsten des Angeklagten
[Konkrete Tatsachen, z.B. Gestaendnis, Reue, TOA,
Schadenswiedergutmachung, Erstverstoss, lange Verfahrens-
dauer (Art. 6 EMRK), persoenliche Verhaeltnisse].
b) Zulasten des Angeklagten
[Konkrete Tatsachen, z.B. Vorstrafen einschlaegig,
Tatfolgen ueberdurchschnittlich, Tatbeteiligung mehrerer].
3. Gesamtabwaegung
Unter Wuerdigung der genannten Umstaende hat das Gericht
eine [Strafart] von [Strafmass] verhaengt.
4. Strafaussetzung zur Bewaehrung [oder: keine Aussetzung]
[Sozialprognose und Begruendung].
5. Anrechnung U-Haft (§ 51 StGB)
[Tage].
6. [Bei Verstaendigung]
Hinweis nach § 257c Abs. 5 StPO erfolgte am [Datum].
Inhalt der Verstaendigung: [...].
Typische revisionsrechtliche Pruefpunkte
Pauschalbegruendung
- "Unter Beruecksichtigung aller Umstaende" ohne Einzelabwaegung — revisionsanfaellig.
- BGH st. Rspr.; Aktenzeichen verifizieren.
Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB)
- Tatbestandsmerkmale duerfen nicht erneut strafschaerfend angefuehrt werden.
- Z.B. bei § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB darf das Tatmittel "Messer" nicht erneut schaerfen.
Schweigen strafschaerfend
- Schweigen des Angeklagten darf nicht zum Nachteil verwertet werden (st. Rspr.).
Praevention vor Schuld
- Die Strafe darf nicht aus generalpraeventiven Gruenden ueber den Schuldrahmen hinaus erhoeht werden.
Bewaehrungsversagung ohne Begruendung
- § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO: bei Versagung Bewaehrung muessen die Gruende mitgeteilt werden.
Strafrahmen nicht angegeben
- Konkreter Strafrahmen muss benannt werden, sonst kann das Revisionsgericht die Schuldangemessenheit nicht pruefen.
Verstaendigung ohne Mitteilung
- § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO und § 273 Abs. 1a StPO: Inhalt und Belehrung muessen mitgeteilt werden.
Tagessatzhoehe ohne Begruendung
- § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO: Tagessatzanzahl und -hoehe getrennt darstellen.
Lange Verfahrensdauer
- Art. 6 EMRK; Kompensation muss konkret bezeichnet werden (Vollstreckungsmodell).
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Verteidigung / Revisionsruege)
- Urteilsgruende durchlesen, Strafzumessungsteil markieren.
- Strafrahmen-Pruefung: Hat das Gericht den richtigen Strafrahmen angegeben?
- § 46 Abs. 2 StGB Pruefung: Sind die bestimmenden Strafzumessungstatsachen genannt?
- § 46 Abs. 3 StGB: Doppelverwertung?
- Schweigen: Wird es strafschaerfend gewertet?
- Bewaehrung: Ist die Versagung begruendet?
- Verstaendigung: Mitteilung erfolgt?
- Tagessatzhoehe: Begruendet?
- Strafzumessungsruege formulieren als Sachruege im Revisionsverfahren; bei Verfahrensfehler als Verfahrensruege.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Urteilsverfasser)
- Strafrahmen explizit nennen.
- § 46 Abs. 2 StGB Katalog abarbeiten: jede einschlaegige Tatsache mit Belegstelle der Beweisaufnahme.
- Abwaegung transparent: nicht nur Auflistung, sondern Gewichtung.
- Konkrete Strafe im Schuldrahmen begruenden.
- Bewaehrungsentscheidung ausdruecklich begruenden.
- U-Haft-Anrechnung ausweisen.
- Verstaendigung mitteilen, falls einschlaegig.
- § 46 Abs. 3 StGB im Hinterkopf: Tatbestandsmerkmale nicht erneut verwerten.
Typische Fehler
- Strafzumessungs-Begruendung vor dem Strafmass — Reihenfolge muss sein: Strafrahmen, Abwaegung, Mass.
- Pauschalbegruendung mit Floskeln.
- Doppelverwertung.
- Schweigen strafschaerfend.
- Tagessatzhoehe ohne Einkommens-Begruendung.
- Verstaendigung ohne Mitteilung im Urteil (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO).
- U-Haft-Anrechnung vergessen.
Querverweise
paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung— Grundsatz.strafzumessungs-tatsachen-46-ii-stgb— Katalog.bewaehrung-56-stgb-positive-sozialprognose— Bewaehrung.verstaendigung-257c-stpo-strafzumessung— Verstaendigung.- Plugin
fachanwalt-strafrecht:fachanwalt-strafrecht-revisionsbegruendung. - Plugin
urteilsbauer-relationsmacher— Urteilsformulierung.
Quellen und Stand 05/2026
- § 267 Abs. 3 StPO in der geltenden Fassung.
- §§ 46, 51 StGB.
- §§ 257c, 273 Abs. 1a, 337 StPO.
- Art. 6 EMRK.
- Quellenregel: vgl.
references/zitierweise.md.