Art. 5 GG - Abwägung
Leitbild
Art. 5 GG schützt auch scharfe, polemische und verletzende Meinungen. Das bedeutet nicht, dass Ehrschutz verdrängt wird. Es bedeutet: Im Normalfall muss konkret abgewogen werden.
Abwägungsmatrix
| Faktor | Gewicht zugunsten Äußernder | Gewicht zugunsten Betroffener | |---|---|---| | Sachbezug | hoher Sachbezug stärkt Art. 5 | reiner Personenangriff schwächt Art. 5 | | Öffentlichkeit | öffentliche Debatte kann schützen | Prangerwirkung kann belasten | | Person | Amt/Machtrolle weiter Kritikraum | Privatperson engerer Schutz | | Form | spontan, emotional, Kampf ums Recht | vorbedacht, wiederholt, drastisch | | Belege | Tatsachenkern tragfähig | unbelegt oder widerlegt | | Medium | kleiner Kreis | dauerhaft, viral, bildgestützt |
Arbeitsanweisung
- Prüfe Schutzbereich.
- Prüfe gesetzliche Schranke.
- Prüfe Sinnermittlung.
- Prüfe Ausnahmen.
- Wäge konkret.
- Formuliere Ergebnis als Risiko, nicht als absolute Gewissheit, wenn der Sachverhalt offen ist.
Output
Abwägung
- Gewicht Art. 5 GG:
- Gewicht Persönlichkeitsrecht/Ehre:
- Besonderheiten:
- Ergebnis:
- Unsicherheiten:
- bessere Formulierung oder Verteidigungslinie: