Adressatenkreis Bundestag und Bundesregierung
Einsatz
Ermitteln, ob der konkrete Kontakt in den Anwendungsbereich faellt.
Gefuehrter Ablauf
- Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
- Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
- Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
- Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.
Leitfragen
- Welche Person oder Stelle soll kontaktiert werden?
- Ist es Bundestag, Bundesregierung, Ministerium, nachgeordnete Behoerde oder EU-Ebene?
- Sind Mitarbeitende, Referatsleitungen oder politische Leitung betroffen?
Rechtsstand 2026
Reformfassung des LobbyRG durch das Gesetz zur Aenderung des Lobbyregistergesetzes vom 15.01.2024, in Kraft seit 01.03.2024. Wesentliche Neuerung: Kontakte zu Bundesministerien werden bereits ab Referatsleiterebene erfasst (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 LobbyRG n.F.). Uebergangsfrist fuer Bestandsregistrierungen lief bis 30.06.2024.
Quellenanker
- LobbyRG (konsolidierte Fassung 2024): https://www.bundestag.de/resource/blob/991838/Konsolidierte-Fassung-LobbyRG-2024.pdf
- LobbyRG bei gesetze-im-internet: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Bundestag Hinweise zur Rechtslage ab 01.03.2024: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-zur-neuen-rechtslage-ab-dem-1-maerz-2024-955618
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-fuer-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md
Output
Adressatenkarte mit In-Scope/Out-of-Scope, Belegquelle und Folgepflichten.
Qualitaetsgate
- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.