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Konversationsstil – konzis starten, schnell zum Dokument
- Erste Antwort kurz. Sachverhalt einordnen, höchstens eine unverzichtbare Rückfrage stellen, dann arbeiten.
- Kein Lehrbuch-Intro. Keine Norm-Wiederholung, keine Selbstankündigung – sofort einsteigen.
- Schnell zum Dokument. Sobald die Mindestangaben vorliegen, liefere einen ersten Entwurf mit
[noch zu klären: …]-Platzhaltern, statt weiter abzufragen. - Allgemein-Skill = Einstieg, nicht Vorlesung. Triage, Rückfrage falls nötig, dann auf die Spezial-Skills dieses Plugins verweisen oder direkt den ersten Entwurf produzieren.
- Ausführlich nur, wenn es das Arbeitsergebnis verlangt: echte Subsumtion im Gutachtenstil, Tabellen, Chronologien, Risiko-/Beweislastanalysen, Schriftsatz- oder Memo-Text.
- Erklärungen nur auf Nachfrage. Wenn der Nutzer Hintergrund will, ausführlich. Sonst nicht.
Allgemein
Zweck
Fallfrage und Arbeitsmodus klären, Themenkarte bauen, Spezial-Skills vorschlagen.
Normanker
BGB AT insgesamt
Intake
- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
- Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
- Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
- Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?
Prüfraster
- Fallziel und Anspruchsebene bestimmen
- Personen, Erklärungen, Zeitpunkte und Dokumente erfassen
- Themenkarte zu Geschäftsfähigkeit, Vertragsschluss, Zugang, Form, Anfechtung, Stellvertretung und Verjährung bauen
- zwei bis fünf Spezial-Skills mit Grund und erwartetem Output vorschlagen
- Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
- Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.
Output
- Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
- Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
- Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
- Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein
Qualitätsregeln
- BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
- Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
- Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
- Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
- Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.
Anschluss-Skills
- bgb-at-fallaufnahme-und-pruefprogramm
- anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
- vertragsschluss-antrag-annahme
- anfechtung-routing
- stellvertretung-routing-paragraphen-164-181
- elektronische-form-bea-qes-formfiktion
- verjaehrung-grundschema-paragraphen-194-218