Welche Norm traegt Ihren Anspruch?
Worum geht es?
Jede Klage braucht eine Anspruchsgrundlage — eine Norm im BGB oder Spezialgesetz, die Ihren Anspruch rechtfertigt. Ohne Anspruchsgrundlage ist die Klage unschluessig (= sie scheitert schon an sich, ohne dass das Gericht in den Sachvortrag einsteigt). Diese Skill fuehrt Sie durch die haeufigsten Anspruchsgrundlagen in Amtsgerichts-Prozessen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wissen, was Sie wollen (Geld, Lieferung, Unterlassung), aber nicht warum rechtlich.
- Sie sollen den Anspruch in der Klageschrift "benennen".
- Sie wollen pruefen, welche Tatsachen Sie vortragen muessen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Anspruchsgrundlage: Norm, aus der sich Ihr Anspruch ergibt (z. B. "§ 433 II BGB").
- Tatbestandsmerkmale: Voraussetzungen, die die Norm verlangt.
- Rechtsfolge: Was die Norm gewaehrt (z. B. Zahlung, Herausgabe, Schadensersatz).
- Sekundaeranspruch: Anspruch, der entsteht, wenn der Primaeranspruch verletzt wurde (z. B. Schadensersatz bei nicht-Erfuellung).
Rechtsgrundlagen
- § 433 BGB — Kaufvertrag.
- § 631 BGB — Werkvertrag.
- § 535 BGB — Mietvertrag.
- § 280 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.
- § 281 BGB — Schadensersatz statt Leistung.
- § 311a BGB — Schadensersatz bei anfaenglicher Unmoeglichkeit.
- § 311 II BGB i. V. m. § 280 BGB — Schadensersatz aus c.i.c.
- § 677 ff. BGB — Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag (GoA).
- § 985 BGB — Eigentums-Herausgabeanspruch.
- § 823 BGB — Delikt (unerlaubte Handlung).
- § 812 BGB — Bereicherungsanspruch.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Pruefungsreihenfolge merken
Nach der Methodik des deutschen Zivilrechts pruefen Sie:
- Vertrag (primaere und sekundaere Ansprueche)
- c.i.c. (Vertragsanbahnung)
- GoA (Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag)
- Dingliche Ansprueche (Eigentum, § 985)
- Delikt (§ 823 ff.)
- Bereicherung (§ 812 ff.)
Diese Reihenfolge ist nicht zwingend, aber didaktisch hilfreich. Bei Konkurrenzen koennen mehrere Anspruchsgrundlagen nebeneinander stehen — Sie nennen dann alle.
Schritt 2 — Vertrag pruefen
Haben Sie mit der Gegenseite einen Vertrag geschlossen?
- Kaufvertrag — § 433 BGB.
- Werkvertrag (Reparatur, Bau) — § 631 BGB.
- Dienstvertrag (Arbeitsleistung) — § 611 BGB.
- Mietvertrag — § 535 BGB.
- Leihe, Schenkung, Darlehen — §§ 598, 516, 488 BGB.
Wenn ja, ist der Primaeranspruch oft der Vertragsanspruch (z. B. Kaufpreis, Lohn). Sekundaeranspruch bei Verletzung: § 280 BGB.
Schritt 3 — c.i.c. pruefen
Wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, aber die Gegenseite Sie waehrend der Anbahnung verletzt hat (z. B. falsche Auskunft), dann culpa in contrahendo (§ 311 II i. V. m. § 280 BGB).
Schritt 4 — Dingliche Ansprueche
Wenn Sie Eigentuemer einer Sache sind, die ein anderer besitzt: § 985 BGB Herausgabeanspruch. Beispiel: Geliehene Werkzeuge, die nicht zurueckgegeben werden.
Schritt 5 — Delikt
Wenn jemand Sie rechtswidrig und schuldhaft verletzt hat (Sache, Koerper, Eigentum): § 823 BGB. Beispiele:
- Verkehrsunfall (auch § 7 StVG).
- Sachbeschaedigung.
- Koerperverletzung.
Schritt 6 — Bereicherung
Wenn jemand etwas auf Ihre Kosten erlangt hat, ohne Rechtsgrund: § 812 BGB.
- Versehentliche Ueberweisung.
- Doppelzahlung.
- Bezahlte Leistung, die der Verkaeufer nicht erbringen kann.
Schritt 7 — Beispiele
Beispiel 1: "Ich habe ein Sofa fuer 800 EUR gekauft, Verkaeufer liefert nicht."
- Vertragsanspruch § 433 I BGB (Lieferung).
- Bei Verspaetung: Verzug, Schadensersatz § 280 II BGB.
- Bei Ruecktritt: Rueckzahlung § 346 BGB.
Beispiel 2: "Ein Nachbar hat versehentlich mein Auto angefahren."
- Delikt § 823 I BGB.
- Bei Kfz auch § 7 StVG.
Beispiel 3: "Ich habe meinen Cousin 1.000 EUR geliehen, der zahlt nicht."
- Darlehen § 488 BGB.
- Wenn Faelligkeit gekommen: Rueckzahlungsanspruch.
Beispiel 4: "Ich habe an die falsche IBAN ueberwiesen."
- Bereicherung § 812 I 1 Alt. 1 BGB.
Beispiel 5: "Mein Vermieter macht keine Reparatur, Wasser tropft."
- Mietvertrag § 535 I 2 BGB (Mangelbeseitigung).
- Mietminderung § 536 BGB.
Worauf Sie besonders achten muessen
- Mehrere Anspruchsgrundlagen sind Regel, nicht Ausnahme. Bei Verkehrsunfall greifen § 823 BGB und § 7 StVG und § 18 StVG nebeneinander.
- Vertrag schlaegt Delikt — wenn ein Vertrag besteht, sind die vertraglichen Regelungen meist guenstiger fuer Sie.
- Verjaehrung pruefen: Manche Sondergesetze haben kuerzere Fristen.
Typische Fehler
- "Ich klage 'auf Gerechtigkeit'." → Kein Anspruch. Sie brauchen eine konkrete Norm.
- "Ich nehme nur eine Anspruchsgrundlage." → Lieber mehrere pruefen — falls eine scheitert, traegt die andere.
- "Ich behaupte einfach, es waere ein Vertrag gewesen." → Sie muessen die Tatsachen vortragen, aus denen der Vertrag folgt (Angebot, Annahme).
Querverweise
vorabklaerung-erfolgsaussichten-selbstcheck— Vorab-Pruefung.tatbestand-zerlegen-anspruchspruefung-laien— Voraussetzungen identifizieren.verjaehrungsfrist-pruefen-195-bgb— Verjaehrung.klageschrift-pflichtbestandteile-253-zpo— Klage erstellen.klageschrift-tatsachenvortrag-strukturieren— Sachverhalt aufbauen.
Quellen und Aktualitaet
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