Anspruchstabelle
Zweck
Systematische Prüfung und Visualisierung aller Tatbestandsmerkmale eines zivilrechtlichen Anspruchs oder einer Einrede (z. B. § 280 Abs. 1, 3, § 281 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 1 UWG) oder einer patentrechtlichen Verletzungsanalyse (Anspruchsmerkmal für Anspruchsmerkmal). Das Plugin erstellt eine Tabelle mit dem aktuellen Beweisstand, markiert Lücken und gibt Handlungsempfehlungen zur Schließung offener Punkte.
Zwei Modi:
--zivil: Zivilrechtliche Ansprüche und Einreden (BGB, HGB, UWG, MarkenG etc.)--patent: Patentrechtliche Verletzungs- (§§ 9 ff. PatG) oder Nichtigkeitsanalyse (§ 22 PatG i. V. m. §§ 1–5 PatG)
Eingaben
- Aktives Mandat (Slug)
- Modus:
--zivil [Anspruchsnorm]oder--patent [--verletzung | --nichtigkeit] [Patentanspruch-Nr.] - Relevante Dokumente (Vertrag, Korrespondenz, Zeugenliste, Sachverständigengutachten, Patentschrift, angegriffene Ausführungsform)
- Aktueller Beweisstand (was liegt vor, was ist streitig)
Ablauf
Modus Zivilrecht (--zivil)
- Norm zerlegen: Tatbestandsmerkmale des Anspruchs vollständig aufführen (z. B. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Kausalität). Einreden und Einwendungen des Gegners separat tabellarisieren.
- Beweisstand erfassen: Für jedes Element: belegt/unbelegt/streitig; vorhandene Beweismittel (Urkunde, Zeugenaussage, Sachverständigengutachten, Geständnisfiktion § 138 Abs. 3 ZPO, Augenschein § 371 ZPO) eintragen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Lücken markieren: Fehlende Belege und Beweismittel als [LÜCKE] mit Handlungsempfehlung (z. B. "Beauftragung Sachverständiger", "Auskunftsklage § 242 BGB / § 254 ZPO", "§ 142 ZPO Antrag auf Urkundenvorlage").
- Gegenargumente eintragen: Bekannte oder antizipatierte Gegenargumente in Gegenargument-Spalte.
- Zusammenfassung: Gesamtbewertung des Beweisrisikos (stark / mittel / schwach) mit Begründung.
Modus Patent (--patent)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Lücken und Risiken: Unklare Merkmale, fehlende Dokumente zur angegriffenen Ausführungsform.
Quellen und Zitierweise
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
Zivilrecht:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Patent:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 9 Rn. 22 ff.
- Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl. 2017, § 9 Rn. 48 ff.
Ausgabeformat
Zivilrechtliche Anspruchstabelle
Anspruch: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB)
| Nr. | Tatbestandsmerkmal | Beweislast | Beweismittel (vorhanden) | Status | Lücke / Maßnahme | |---|---|---|---|---|---| | 1 | Schuldverhältnis (Vertrag) | Kläger | Anlage K1 (Werkvertrag v. 12.03.2022) | ✅ belegt | – | | 2 | Pflichtverletzung (Nichtleistung) | Kläger | Mahnung Anlage K3; Zeuge Müller | ⚠️ streitig | Bekl. bestreitet Verzug; Zugang prüfen | | 3 | Fristsetzung (§ 281 Abs. 1) | Kläger | Anlage K3 | ⚠️ Zugang bestritten | [LÜCKE: Rückschein fehlt → Aufgabe Zustellungsnachweis] | | 4 | Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) | Schuldner (Umkehr) | – | ✅ vermutet | Bekl. muss Exkulpation vortragen | | 5 | Schaden | Kläger | Rechnungen Anlage K5–K7 | ✅ belegt | – | | 6 | Kausalität | Kläger | Gutachten (§ 286 ZPO) | ⚠️ offen | [LÜCKE: SV-Gutachten erforderlich] |
Gesamtbewertung: Mittel – Kernproblem: Nachweis des Zugangs der Fristsetzung und Kausalitätsbeleg durch Sachverständigengutachten.
Risiken / typische Fehler
- Beweislastumkehr übersehen: Bei § 280 Abs. 1 S. 2 BGB liegt Entlastungspflicht beim Schuldner; nicht als Klägeraufgabe eintragen.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Patentanspruch zu weit ausgelegt: Merkmalsanalyse muss wortsinngemäß beginnen; Äquivalenz erst im zweiten Schritt (BGH – "Schneidmesser II").
- Auskunfts-/Stufenklage nicht berücksichtigt: Bei fehlender Kenntnis des Schadens kann Stufenklage (§ 254 ZPO) sinnvoll sein; Anspruchstabelle sollte Auskunftsstufe separat ausweisen.