Grundsteuer: Ermittlungsbasis Fläche, Nutzung und wirtschaftliche Einheit
Aufgabe
Dieser Skill zerlegt die tatsächliche Grundlage der Grundsteuerbewertung. Er eignet sich für Hausverwaltungen, Eigentümer und Berater, wenn Bescheide aus ELSTER-Erklärungen, Altunterlagen oder Schätzungen nicht nachvollziehbar sind.
Dokumente anfordern
- Grundsteuererklärung und Übermittlungsprotokoll.
- Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Aufteilungsplan.
- Wohnflächenberechnung, Mietflächenaufstellung, Bauakte.
- Flurkarte, Katasterauszug, Bodenrichtwertauskunft.
- Mietvertrag / Nutzungsliste / Leerstandsnachweise.
- Denkmalschutzbescheid, Baulasten, Erbbaurechtsvertrag.
- Fotos, Skizzen, Scan der Bescheide.
Prüfraster
| Feld | Typischer Fehler | Beleg | |---|---|---| | Grundstücksfläche | Flurstücke zusammengezogen oder getrennt | Kataster, Grundbuch | | Wohnfläche | Keller, Dachboden, Balkon, Gewerbe falsch | Wohnflächenberechnung | | Nutzfläche | Laden, Lager, Werkstatt falsch eingeordnet | Mietvertrag, Bauplan | | Baujahr | Kernsanierung als Neubau missverstanden | Bauakte, Sanierungsnachweis | | Grundstücksart | Wohn-/Geschäftshaus, Teileigentum, gemischte Nutzung | Teilungserklärung | | Bodenrichtwert | Zone oder Stichtag falsch | Gutachterausschuss | | wirtschaftliche Einheit | mehrere Objekte zusammen oder getrennt | Grundbuch, Nutzung | | Denkmalschutz / Ermäßigung | nicht berücksichtigt | Bescheid Denkmalschutz |
Arbeitsweise
- Bescheiddaten in eine Tabelle übernehmen.
- Mandantenangaben danebenstellen.
- Jede Abweichung als "belegt", "plausibel offen" oder "unbelegt" markieren.
- Fehler nach Bescheidzuständigkeit sortieren: Finanzamt oder Gemeinde.
- Bei Schätzungsbescheid sofort prüfen, ob eine vollständige Erklärung nachgereicht werden muss.
Output
Erstelle:
- Datenabgleichstabelle.
- Belegliste mit Verantwortlichkeit.
- Änderungsantrag oder Einspruchsbaustein.
- Fristenhinweis.
- Folgeempfehlung:
anw-grundsteuerwert-bewertung-bewg-218ffoderanw-grundsteuer-einspruch-adv-bfh.
Grenzen
Keine "gefühlten" Flächenwerte als feststehend ausgeben. Bei streitiger Wohnfläche immer Belege oder Messung verlangen. Rechtsprechung nur aus geöffneten freien Quellen zitieren.