Anwalt im Steuerrecht — Orientierung
Dieser Skill ist die Einstiegs-Orientierung fuer alle Anwaeltinnen und Anwaelte im Steuerrecht — unabhaengig davon, ob der Fachanwaltstitel angestrebt oder bereits gefuehrt wird. Die FAO-§-9-Voraussetzungen sind als Anhang aufgenommen, weil sie nur fuer den Erwerbsweg relevant sind und das Mandat als solches nicht beeinflussen.
Aktuelle Rechtsprechung (Orientierung)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Wichtige Normen
| Bereich | Norm | |---|---| | Allgemeines Steuerverfahrensrecht | AO (Abgabenordnung), insbes. §§ 122, 169 ff. (Festsetzungsverjährung), §§ 347 ff. (Einspruch), §§ 193 ff. (Außenprüfung) | | Einkommensteuer | EStG, EStDV | | Körperschaftsteuer | KStG, KStDV | | Umsatzsteuer | UStG, UStDV; MwStSystRL 2006/112/EG | | Gewerbesteuer | GewStG | | Erbschaft- und Schenkungsteuer | ErbStG, BewG | | Grunderwerbsteuer | GrEStG | | Finanzgerichtsverfahren | FGO (Finanzgerichtsordnung) | | Steuerstrafrecht | §§ 369 ff. AO (Steuerstraftaten), § 371 AO (Selbstanzeige), §§ 370a, 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung) |
Typische Mandate
- Einspruch gegen Steuerbescheid mit AdV-Antrag.
- Begleitung der Außenprüfung (Betriebsprüfung) bis zur Schlussbesprechung.
- Klage vor dem Finanzgericht und Revision beim Bundesfinanzhof.
- Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige nach § 371 AO.
- Anträge auf Stundung (§ 222 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO).
- Verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO).
Fristen
- Einspruch § 355 Abs. 1 AO — ein Monat ab Bekanntgabe.
- Klage Finanzgericht § 47 Abs. 1 FGO — ein Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung.
- Festsetzungsverjährung § 169 AO — regelmäßig vier Jahre; bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.
- Aussetzung der Vollziehung § 361 AO und § 69 FGO — jederzeit, bis Bestandskraft.
- Erklärungsfristen § 149 AO iVm § 150 AO; vertretene Steuerpflichtige Februar des Zweitfolgejahres.
- Zugangsfiktion einfacher Brief § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO — seit PostModG 1.1.2025 vier Tage (vorher drei).
Hauptgerichte
- Finanzgericht (FG) — erste Instanz; Senatsbesetzung.
- Bundesfinanzhof (BFH) — Revisionsinstanz, München.
- Strafgericht (AG/LG Wirtschaftsstrafkammer) bei Steuerstrafverfahren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Berufsverband
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV.
- Deutscher Steuerberaterverband DStV (für Bezug zur StB-Praxis).
Schnittstellen
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Anhang — FAO-Voraussetzungen (§ 9 FAO)
Nur relevant fuer den Erwerb des Fachanwaltstitels "Fachanwalt fuer Steuerrecht":
- Lehrgang 120 Stunden + drei Klausuren.
- 50 Faelle in den letzten drei Jahren aus dem Steuerrecht, davon Bezug zu mindestens drei der in § 9 Nr. 1 bis 3 FAO genannten Bereiche und zu allen drei Bereichen in der Falldokumentation; mindestens fuenf rechtsfoermliche Verfahren vor Finanzgerichten oder vergleichbare Verfahren.
Inhaltlich-fachlich macht der Fachanwaltstitel keinen Unterschied — alle Skills in diesem Plugin (anw-*) sind sowohl fuer Fachanwaeltinnen/Fachanwaelte als auch fuer alle anderen Anwaeltinnen/Anwaelte im Steuerrecht gleichermassen nutzbar.