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artenschutz-naturschutz-planung

Buerger oder Naturschutzverband greift Bebauungsplan wegen unzureichender Artenschutzprüfung an. § 44 BNatSchG Zugriffsverbote § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahme. Prüfraster: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) CEF-Massnahmen Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB FFH-Vertraeglichkeit § 34 BNatSchG. Stadtbezogene Arten Mauersegler Schwalben Fledermaeuse. Output: Artenschutz-Prüfprotokoll und Ang

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Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung

Zweck

Artenschutz ist materieller Pflichtprogramm-Punkt jedes B-Plans, der bauliche Veränderungen vorsieht. Lücken in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind häufiger Treffer.

Schritt 1 — Zugriffsverbote § 44 BNatSchG

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Drei Verbote

  • Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Verbot, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
  • Störungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbot, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören
  • Lebensstättenschutzverbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Geltungsbereich

  • Besonders geschützte Arten: nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-RL) sowie Bundesartenschutzverordnung
  • Streng geschützte Arten: Teilmenge der besonders geschützten Arten
  • Im Bauplanungsrecht primär: alle europäisch geschützten Arten

Schritt 2 — Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Aufbau saP

  1. Relevanzprüfung — welche Arten sind im Plangebiet zu erwarten
  2. Bestandserfassung — Begehung im richtigen Zeitraum
  3. Konfliktanalyse — Welche Zugriffsverbote werden berührt
  4. Maßnahmen-Konzept — Vermeidung, CEF, FCS
  5. Ausnahme-Begründung § 45 Abs. 7 BNatSchG

Anforderungen

  • Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation
  • Begehung in der jeweils relevanten Jahreszeit
  • Dokumentation mit Karten, Fotos, Artenlisten
  • BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP-Anforderungen)

Schritt 3 — Stadtbezogene Arten

Gebäudebrüter

  • Mauersegler Apus apus — Nester in Dachgesimsen, Mauerlöchern
  • Mehlschwalben Delichon urbicum — Nester an Außenwänden
  • Rauchschwalben Hirundo rustica — Nester innen in offenen Gebäuden
  • Haussperlinge Passer domesticus — Hohlräume in Fassaden
  • Dohlen Corvus monedula — höher gelegene Mauerlöcher
  • Alle europäische Vogelarten = besonders geschützt

Fledermäuse

  • Zwergfledermaus — sehr verbreitet, Hangplätze in Dachräumen
  • Großer Abendsegler — Baumhöhlen, größere Quartiere
  • Mausohr — strenger Schutz
  • Alle streng geschützt (Anhang IV FFH-RL)

Reptilien

  • Zauneidechse Lacerta agilis — auf Brachflächen, Bahndämmen, Steingärten
  • Anhang IV FFH-RL — strenger Schutz

Brachflächen-Arten

  • Wildbienen und Hummeln — auf Ruderalflächen
  • Spezielle Schmetterlinge je nach Standort

Schritt 4 — CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality)

Voraussetzung

  • Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme
  • Maßnahme muss vor Eingriff wirken
  • Räumlicher und zeitlicher Bezug zur betroffenen Lokalpopulation

Beispiele

  • Künstliche Mauersegler-Nistplätze an Ersatzgebäude vor Abriss
  • Fledermaus-Kästen in räumlicher Nähe vor Quartier-Beseitigung
  • Anlage Eidechsen-Habitat (Steinhaufen, Trockenmauern) vor Brachflächen-Bebauung

Funktionsbeweis

  • Monitoring erforderlich
  • Erfolgskontrolle über mehrere Jahre

Schritt 5 — Ausnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG

Drei kumulative Voraussetzungen

  1. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art
  2. Keine zumutbaren Alternativen
  3. Erhaltungszustand der Populationen verschlechtert sich nicht (FCS = favourable conservation status)

Anforderung Plan

  • Begründung erforderlich
  • Standort-Alternativen ernsthaft geprüft
  • Populations-Auswirkung dokumentiert

Häufige Treffer

  • Wirtschaftliches Interesse als "zwingend" deklariert ohne überwiegende Begründung
  • Alternativen nur formelhaft erwähnt
  • FCS-Bewertung fehlt oder pauschal

Schritt 6 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB

Stufen

  • Vermeidung — der Eingriff selbst vermeiden
  • Minimierung — bei Unvermeidbarkeit reduzieren
  • Ausgleich — gleichartige Wiederherstellung
  • Ersatz — andere gleichwertige Maßnahmen

Bilanzierung

  • Eingriffs-Wert in Wertpunkten
  • Ausgleichs-Wert in Wertpunkten
  • Saldo darf nicht negativ sein

Räumliche und funktionale Zuordnung

  • Ausgleichsfläche möglichst im selben Naturraum
  • Funktional gleichwertig

Schritt 7 — FFH-Vorprüfung § 34 BNatSchG

Anwendung

  • Wenn Plangebiet in FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt
  • Oder daran angrenzt
  • Oder Wirkungspfade ins Gebiet hineinragen

Vorprüfung

  • Auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen
  • Bei Zweifeln — volle Verträglichkeitsprüfung

Wirkungspfade

  • Lärm, Licht, Bewegung
  • Wasserabfluss, Wasserentnahme
  • Schadstoffeinträge

Schritt 8 — Audit saP

Methodik-Audit

  • Wer hat saP erstellt? Qualifikation?
  • Begehung in welchem Zeitraum? Mehrere Begehungen?
  • Welche Arten wurden gezielt erfasst? Welche nicht?
  • Ist die Bestandsaufnahme aktuell? (i.d.R. höchstens 5 Jahre alt)

Inhalts-Audit

  • Sind alle stadtbezogen relevanten Arten geprüft?
  • Sind CEF-Maßnahmen verbindlich festgesetzt?
  • Sind sie zeitlich vor Eingriff verortet?
  • Gibt es Monitoring?
  • Wird Erhaltungszustand der Population thematisiert?

Festsetzungs-Audit

  • Sind CEF-Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen des Plans?
  • Oder nur in Begründung?
  • Festsetzung in Begründung allein ist rechtlich unzureichend

Schritt 9 — Strategische Angriffspunkte

Häufige Schwachpunkte

  • Begehung zur falschen Jahreszeit
  • Fehlende Begehung im Spätsommer (Mauerseglerbrut)
  • Pauschale Aussage "keine geschützten Arten festgestellt" ohne Methodik
  • CEF-Maßnahmen nur in Begründung, nicht in Festsetzung
  • Ausnahme-Begründung formelhaft
  • FFH-Vorprüfung übersehen bei angrenzendem Schutzgebiet

Im Schriftsatz

  • Subsumtion unter § 44 BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB
  • Verstoß gegen Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
  • Abwägungsdefizit § 1 Abs. 7 BauGB

Quellen

  • BNatSchG §§ 34 44 45
  • BauGB §§ 1a 2 1 Abs. 7 9
  • FFH-Richtlinie 92/43/EWG
  • Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG
  • BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP)
  • BVerwG, Urteil vom 6.11.2013 – 9 A 14.12 (FCS)
  • BVerwG, Urteil vom 23.4.2014 – 9 A 25.12 (Tötungsverbot)
  • BayVGH, Urteil vom 30.3.2017 – 14 N 16.1112 (Stadtarten)

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Paragrafenkette Artenschutz/Naturschutz

§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) → § 44 Abs. 5 BNatSchG (Legalausnahme Planung) → § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahme) → § 67 BNatSchG (Befreiung) → § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeit) → § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) → § 2 Abs. 3 BauGB (Ermittlungspflicht) → § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Triage vor Bearbeitung

Kläre vor Beginn der saP-Prüfung:

  1. Ist das Plangebiet ein Neubau- oder Umnutzungsgebiet? (Brachflächen haben höheres Artenpotenzial)
  2. Liegen Altgebäude im Plan-Umgriff? (Gebäudebrüter-Pflichterfassung)
  3. Ist die saP älter als 5 Jahre? (Neuerhebung erforderlich)
  4. Welches Bundesland? (Landesrechtliche Ergänzungen zu § 44 BNatSchG beachten)
  5. Gibt es Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten aus regionalem Artenkataster?
  6. Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchma
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