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aufhebungsvertrag

Begleitet Entwurf, Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags. Lädt, wenn ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden soll – mit Fokus auf Schriftform (§ 623 BGB), Sperrzeit nach § 159 SGB III, Abfindung, Fünftelregelung (§ 34 EStG), Ausgleichsklausel und Widerrufsrechte.

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Aufhebungsvertrag

Zweck

Dieser Skill dient der Prüfung und dem Entwurf eines Aufhebungsvertrags (auch: Auflösungsvertrag) zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Er ist einschlägig, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu einem bestimmten Termin beenden wollen. Kernthemen sind die Schriftform nach § 623 BGB, die sozialrechtlichen Konsequenzen (Sperrzeit § 159 SGB III), die Abfindungsgestaltung (§ 1a KSchG, Fünftelregelung § 34 EStG), die Ausgleichsklausel sowie mögliche Anfechtungs- und Widerrufsrechte. Der Skill berücksichtigt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerperspektive.

Eingaben

  1. Parteien: Arbeitgeber (Name, Rechtsform), Arbeitnehmer (Name, Funktion)
  2. Arbeitsverhältnis: Beginn, bisheriger Beendigungstermin, Vergütung, Sonderzahlungen
  3. Beendigungsdatum: geplantes Ende des Arbeitsverhältnisses
  4. Initiator: Wer geht auf wen zu? (Arbeitgeber-Initiative → Sperrzeit-Relevanz!)
  5. Kündigungsschutzlage: KSchG anwendbar? Sonderkündigungsschutz?
  6. Abfindung: Höhe gewünscht oder zu berechnen?
  7. Weitere Regelungspunkte: Freistellung, Urlaub, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen, Bonusansprüche, Geheimhaltung
  8. Ausgleichsklausel: Umfang (alle wechselseitigen Ansprüche? Ausnahmen?)
  9. Betriebsrat vorhanden? (Mitteilungspflicht, aber kein Zustimmungserfordernis)
  10. Steuerliche Situation: Einkünfte, geplante Abfindungshöhe (Fünftelregelung)

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

  • § 623 BGB: Schriftform für Aufhebungsvertrag (§ 126 BGB: eigenhändige Unterschrift; elektronische Form ist ausgeschlossen)
  • § 119 Abs. 1 BGB: Anfechtung wegen Irrtums
  • § 123 BGB: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung
  • § 142 Abs. 1 BGB: Nichtigkeit bei erfolgreicher Anfechtung ex tunc
  • § 159 SGB III: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (i. d. R. 12 Wochen bei Selbstverschulden der Arbeitslosigkeit; verkürzte Sperrzeit bei wichtigem Grund)
  • §§ 153 Abs. 1, 147 SGB III: Minderung der Anspruchsdauer bei Aufhebungsvertrag (Ruhen des Anspruchs auf ALG I bei Abfindung)
  • § 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (Halber Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr); als Orientierung auch für Aufhebungsverträge
  • § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG: Fünftelregelung für Entlassungsentschädigungen (außerordentliche Einkünfte; Tarifermäßigung)
  • § 24 Nr. 1 lit. a EStG: Entlassungsentschädigungen als steuerpflichtige Einkünfte
  • § 266a StGB: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (relevant bei Sozialversicherungsabführung auf Abfindung, grds. keine SV-Pflicht bei echten Entlassungsentschädigungen)

Leitentscheidungen (BGH-Stil)

  • Widerruf des Aufhebungsvertrags / Überrumpelung:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Sperrzeit bei arbeitgeberseitig veranlasstem Aufhebungsvertrag:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Fünftelregelung / Zusammenballung:

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1 – Interessenklärung und Strategiewahl

  1. Initiator: Geht der Impuls vom Arbeitgeber aus → Sperrzeit-Risiko erhöht; Abfindung als Gegenleistung besonders wichtig.
  2. Alternativen vergleichen: Kündigung vs. Aufhebungsvertrag (Kündigungsschutzrisiko, Kosten, Zeit, Image).
  3. Betriebsrat informieren (keine Zustimmung erforderlich, aber Information empfehlenswert, § 80 BetrVG).
  4. Verhandlungsstrategie: Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis-Formulierung (mind. "zur vollsten Zufriedenheit"), Outplacement, Betriebliche Altersversorgung (unverfallbare Anwartschaften § 1b BetrAVG).

Schritt 2 – Schriftform und Vertragsabschluss (§ 623 BGB)

  • Schriftform zwingend (§ 623 BGB); elektronische Form ist ausgeschlossen, also auch QES/beA/Signaturportal nicht verwenden.
  • Eigenhändige Unterschrift beider Parteien auf derselben Urkunde (§ 126 Abs. 2 BGB); Briefwechsel/E-Mail-Kette genügt nicht.
  • Vertretung: Vollmacht des Unterzeichners des Arbeitgebers prüfen (Prokura, Generalvollmacht, Einzelvollmacht).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Schritt 3 – Sozialrechtliche Prüfung (Sperrzeit § 159 SGB III)

| Situation | Sperrzeit-Risiko | |---|---| | Arbeitnehmerseitige Initiative ohne wichtigen Grund | Hohe Sperrzeit (12 Wochen) | Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. | Abfindung ≥ 0,25 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr | Indiz für wichtigen Grund | | Abfindung schließt ALG-Ruhen aus (§ 158 SGB III) | Ruhenszeitraum prüfen |

  • Mandant über Sperrzeit und ALG-Ruhen aufklären und Aufklärung dokumentieren.
  • Bei unklarer Sperrzeitlage: Beratungsgespräch mit Agentur für Arbeit empfehlen oder schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über betriebsbedingte Veranlassung.

Schritt 4 – Abfindung

  • Berechnung nach § 1a KSchG (als Orientierung): 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr; häufig verhandlungsrelevanter Ausgangspunkt.
  • Monatsverdienst: Bruttomonatsgehalt inkl. regelmäßiger Zulagen, anteiliger Sonderzahlungen.
  • Fälligkeit: Im Aufhebungsvertrag ausdrücklich regeln (i. d. R. bei Beendigung oder Monatsletztem danach).
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Sozialversicherungspflicht: Echte Entlassungsentschädigung ist grds. sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV); bei Anrechnung auf ALG-Ruhen beachten.

Schritt 5 – Ausgleichsklausel

  • Umfassende Ausgleichsklausel formulieren: "Mit diesem Vertrag sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – erledigt."
  • Ausnahmen ausdrücklich benennen (typisch):
  • Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung (§§ 1b, 7 BetrAVG)
  • Laufende Entgeltansprüche bis Beendigung
  • Ansprüche aus deliktischen Handlungen
  • Betriebsrat-Widerspruchsrecht
  • Einbeziehung von Ausgleichsklausel in Verhandlung: Arbeitnehmer muss wissen, auf welche Ansprüche er verzichtet.

Schritt 6 – Weitere Regelungspunkte

  • Freistellung: unwiderruflich oder widerruflich? Urlaubsanrechnung, Sozialversicherungspflicht bei unwiderruflicher Freistellung beachten.
  • Zeugnis: Zeugnisformulierung (§ 109 GewO), Zeitpunkt der Ausstellung, Verhaltens- und Leistungsbeurteilung.
  • Wettbewerbsverbot: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot § 74 HGB (Schriftform, Karenzentschädigung ≥ 50 % der letzten Vergütung); Verzicht möglich (§ 75a HGB).
  • Rückgabe von Eigentum, IT-Geräte, Schlüssel, Firmenfahrzeug.

Ausgabeformat

  • Standardausgabe: Rechtliches Memo (Gutachtenstil) mit
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