Beschlussvorlagen Erstellen
Stand: 05/2026.
Ziel
Aus einem Verwaltungsthema wird ein klarer Beschlussantrag, der nicht zu viel und nicht zu wenig regelt.
Aufbau
- Beschlussgegenstand: Was wird entschieden? (Ein Satz.)
- Rechts- und Kompetenzanker: WEG-Norm, Gemeinschaftsordnung, Vorbeschlüsse, BGH-Anker.
- Ausführung: Wer beauftragt wen, bis wann, mit welchem Budget, mit welcher Vollmacht?
- Kostenfolge: Schlüssel, Sonderumlage, Rücklage, Wirtschaftsplan, Fälligkeit. Bei Schlüsseländerung: sachlicher Grund (siehe BGH V ZR 236/23, V ZR 128/23 vom 14.02.2025).
- Kontrolle: Beirat, Vergleichsangebote, Abnahme, Gewährleistung, Berichtspflicht.
- Alternativen: Nullvariante, kleinere Lösung, Höchstpreisdeckel, Vertagung mit Frist.
Stilregeln
- Ein Beschluss, ein Gedanke.
- Keine versteckten Nebenentscheidungen ("im Übrigen" - "soweit erforderlich").
- Kosten, Schlüssel und Vollmacht ausdrücklich.
- Anlagen präzise benennen ("Angebot Fa. X vom [Datum], Anlage 4").
- Bei baulichen Veränderungen: Trennung von Gestattung (§ 20 WEG) und Kostentragung (§ 21 WEG) im Wortlaut.
Mustertexte
Abrechnungsspitzen (§ 28 Abs. 2 WEG)
Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Grundlage der Jahresabrechnung [Jahr] (Anlage 1):
1. Die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse / Anpassungen der Vorschüsse gemäß den Einzelabrechnungen (Anlage 2).
2. Fälligkeit der Nachschüsse: [Datum].
3. Guthaben werden bis [Datum] mit nächsten Hausgeldzahlungen verrechnet.
4. Der Vermögensbericht zum [Stichtag] (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG)
Die Wohnungseigentümer beschließen den Wirtschaftsplan [Jahr] (Anlage 1) sowie die hieraus resultierenden Vorschüsse je Einheit gemäß Anlage 2. Fälligkeit monatlich zum [Tag], beginnend mit [Monat/Jahr].
Sonderumlage
Die Wohnungseigentümer beschließen eine Sonderumlage in Höhe von [Betrag] EUR zur Finanzierung von [Zweck]. Verteilung nach allgemeinem Kostenschlüssel (MEA / Einheiten) gemäß Anlage [X]. Fälligkeit [Datum / X Werktage nach Zugang der Einzelabrechnung]. Buchung auf einem zweckgebundenen Konto der GdWE.
Schlüsseländerung mit sachlichem Grund (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG)
Die Wohnungseigentümer beschließen, den Kostenverteilungsschlüssel für [Kostenart, z. B. Wärmeerzeugung / Erhaltungsrücklage] von [alt] auf [neu] zu ändern.
Sachlicher Grund: [konkrete Begründung, z. B. der bisherige Schlüssel privilegiert die Gewerbeeinheiten ohne sachlichen Grund; die geänderte Verteilung entspricht dem tatsächlichen Nutzen / dem aktuellen Verbrauchsverhältnis; vgl. BGH, Urteile vom 14.02.2025, V ZR 236/23 und V ZR 128/23].
Die Änderung gilt für Abrechnungen ab dem [Datum].
Bauliche Veränderung (Gestattung + Kostenfolge getrennt)
1. (Gestattung): Den Eigentümern der Einheit Nr. [...] wird gestattet, [Maßnahme] gemäß Anlage [X] mit den dort beschriebenen Auflagen (Optik, Versicherung, Wartung, Rückbau) zu errichten.
2. (Kostenfolge): Die Kosten der baulichen Veränderung sowie Folgekosten (Wartung, Versicherung, Rückbau) trägt der Antragsteller allein (§ 21 Abs. 1 WEG).
Verwaltervergabe / Bestellung
Die Wohnungseigentümer bestellen [Firma] zum Verwalter der WEG für die Dauer von [Laufzeit, max. 5 Jahre] beginnend zum [Datum]. Der Verwaltervertrag gemäß Anlage [X] wird beschlossen; die Verwaltung wird ermächtigt, ihn nach Maßgabe der Anlage zu unterzeichnen.
Schadensbearbeitung über GdWE (nach BGH V ZR 34/24)
Die Wohnungseigentümer beschließen, den Anspruch auf Ersatz des Schadens [Sachverhalt] gegenüber der GdWE geltend zu machen; die Verwaltung wird beauftragt, etwaige Regressansprüche der GdWE gegenüber dem (vormaligen) Verwalter zu prüfen und ggf. geltend zu machen.
Output
- Beschlussvorlage kurz (für TOP-Block)
- Beschlussvorlage ausführlich (mit Begründung)
- Begründungstext für Einladung
- Risikoampel (Kompetenz, Bestimmtheit, Kostenfolge, Vorbefassung)
- Anlagenliste
Cross-Refs
- Vorbefassung / Anfechtung →
beschlussanfechtung-risiko - Einladung / Tagesordnung →
einladung-tagesordnung-fristen - Bauliche Veränderungen →
bauliche-veraenderungen-20-weg,steckersolar-wallbox-barrierefreiheit - Liquidität / Sonderumlage →
hausgeld-sonderumlage-liquiditaet
Quellenpflicht
rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden. Rechtsprechungsaussagen nur mit offen prüfbarer Quelle.