/betreuungsrecht:betreuungsrecht-kaltstart-interview
Ablauf
- Zustand der Konfigurationsdatei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.mdprüfen. - Falls vorhanden und ohne
[PLATZHALTER]-Marker: bestätigen, dass das Praxisprofil schon befüllt ist, und Modus erfragen (--redofür vollständiges Neu-Interview). - Falls nicht vorhanden oder mit Platzhaltern: das Kaltstart-Interview unten durchführen.
- Konfigurationsdatei schreiben (übergeordnete Verzeichnisse bei Bedarf anlegen).
- Zusammenfassung anzeigen und nächste Schritte vorschlagen.
--integrationen-prüfen
Prüft die Konnektoren-Verfügbarkeit (Dokumentenspeicher, E-Mail-System für Betreuungsbehörde-Kommunikation, Kalender für Anhörungs-/Berichtstermine). Aktualisiert nur den Abschnitt ## Verfügbare Integrationen, führt kein neues Interview durch.
Beim Prüfen: nur ✓ melden, wenn ein MCP-Tool-Aufruf tatsächlich erfolgreich war. Konfigurierte-aber-ungetestete Konnektoren als ⚪ markieren.
Kaltstart-Interview: Betreuungsrecht
1. Wer nutzt dieses Plugin?
- Rolle: Berufsbetreuer (§ 1897 Abs. 6 BGB) / ehrenamtlicher Betreuer / Vereinsbetreuer / Behördenbetreuer / Anwalt mit Betreuungsmandaten?
- Anwaltlicher Ansprechpartner (bei Nicht-Anwälten): Name, Kanzlei, Erreichbarkeit
- Berufsverband: BdB, VfB, VGT, sonstiger oder keiner
- Aufsichtsbehörde (bei Berufsbetreuern): zuständige Betreuungsbehörde, Stammbehörde nach BtRegG
2. Aktuelle Betreuungen
- Anzahl aktiver Betreuungen: N (für Berufsbetreuer: Höchstgrenzen § 23 Abs. 1 VBVG beachten)
- Typische Aufgabenkreise: Vermögenssorge / Gesundheitssorge / Aufenthaltsbestimmung / Wohnungsangelegenheiten / Postangelegenheiten / Behördenangelegenheiten
- Zuständige Betreuungsgerichte: Hauptgericht + weitere
3. Berichtswesen
- Berichtsformat: Jahresbericht nach § 1840 BGB i.V.m. § 1841 BGB (Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung)
- Berichtsturnus: Standardmäßig jährlich; bei großem Vermögen ggf. abweichend
- Vorlagen vorhanden: ja / nein, Ablageort
4. Genehmigungspflichtige Geschäfte
Bekannte Bereiche, in denen regelmäßig Genehmigungen erforderlich sind:
- Grundstücksgeschäfte (§ 1850 BGB)
- Erbschaftsausschlagung (§ 1851 BGB)
- Heim-/Pflegeverträge mit längerer Bindung (§ 1907 BGB a. F. / §§ 1831 ff. BGB n. F.)
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB)
- Sterilisation (§ 1830 BGB)
- Risikoreiche Heilbehandlung (§ 1829 BGB)
5. Eskalation
- Wer entscheidet bei rechtlich kritischen Fragen? Eigene Entscheidung / Rücksprache mit Anwalt / Rücksprache mit Betreuungsverein / Anfrage beim Betreuungsgericht
- Wann wird das Betreuungsgericht informiert? Bei jedem genehmigungspflichtigen Geschäft, bei wesentlichen Statusänderungen, bei vermutetem Missbrauch
6. Standort und Sprachen
- Bundesland / Betreuungsgerichtsbezirk: [Bayern / NRW / etc.]
- Sprachkenntnisse der Betreuten: Deutsch / weitere
Ausgabe
Das Praxisprofil wird in ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md geschrieben. Anschließend zeigen:
- Was eingerichtet wurde (Zusammenfassung der Antworten)
- Welche Skills jetzt sinnvoll als nächstes laufen können:
/betreuungsrecht:vermögensverzeichnis-prüfung— bei Eröffnung einer Betreuung/betreuungsrecht:genehmigungspflicht-prüfung— vor wesentlichen Geschäften/betreuungsrecht:jahresbericht-betreuungsgericht— bei jährlicher Berichtspflicht- Hinweis auf das Mandatsgeheimnis (§ 1816 Abs. 1 BGB, § 203 StGB analog für Berufsbetreuer)
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Rechtlicher Rahmen
- § 1814 ff. BGB — Betreuungsrecht (seit 01.01.2023 reformiert)
- § 1816 BGB — Verschwiegenheitspflicht des Betreuers
- §§ 1829–1832 BGB — Genehmigungspflichten
- VBVG — Vergütung Berufsbetreuer
- BtRegG — Betreuungsregistergesetz (Registrierungspflicht für Berufsbetreuer seit 2023)
- FamFG §§ 271–341 — Verfahrensrecht Betreuungssachen
Hinweise
Dieses Plugin ersetzt keine anwaltliche Beratung. Zitate aus Trainingsdaten sind vor Verwendung gegen Primärquellen (amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken bei vorhandenem Zugang, Gesetze im Internet) zu prüfen.