Receber por email
← Voltar para o catálogo

betriebsuebergang-613a-pruefen

Unternehmen wird verkauft oder Betrieb geht auf neuen Inhaber über und Arbeitnehmer fragen nach Rechten oder Kündigungsschutz. Prüfraster Identitätswahrung wirtschaftliche Einheit EuGH-Suezen-Kriterien § 613a BGB. Pflicht zur Unterrichtung § 613a Abs. 5 BGB schriftlich vollständig. Widerspruchsrecht Arbeitnehmer § 613a Abs. 6 BGB Frist ein Monat. Haftung Erwerber und Veraeusserer § 613a Abs. 2 BGB

991estrelas
Atualizado há 4 meses

Ver no GitHub ↗ Licença: NOASSERTION

Como adicionar

/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

O comando exato pode variar conforme o repositório. Confira o README no GitHub.

Para o autor da skill

Cole no README do seu repo

Mostra que sua skill está catalogada na Skillteca, gera backlink e tráfego rastreável.

[![Skillteca](https://www.skillteca.com.br/api/badge/betriebsuebergang-613a-pruefen/svg)](https://www.skillteca.com.br/skills/betriebsuebergang-613a-pruefen)

Skills relacionadas

Ver todas de Desenvolvimento →

Alerta por categoria

Receba novas skills de Desenvolvimento toda segunda

1 email curto, só com as skills novas de Desenvolvimento. 4 minutos de leitura, sem spam, cancela com 1 clique.

Você confirma o email no primeiro envio. Sem spam. Cancela com 1 clique.

Ler descrição completa

Betriebsübergang § 613a BGB prüfen

Triage-Frage — vor der Prüfung klären

Bevor losgelegt wird, kläre:

  1. Handelt es sich um einen Asset Deal, Share Deal oder Outsourcing?
  2. Wird Personal mitübernommen oder nur Funktionen?
  3. Besteht ein Betriebsrat (Mitbestimmung § 111 BetrVG)?
  4. Sind Tarifverträge anwendbar, die auf den Erwerber übergehen sollen?
  5. Welche Schlüsselpersonen könnten widersprechen?
  6. Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Eingaben

  • Vertragsentwurf der Transaktion (APA / SPA / Outsourcing-Vertrag)
  • Beschreibung des übergehenden Bereichs (Produktion, Dienstleistung, Funktion)
  • Personalliste (alle betroffenen Mitarbeiter mit Eintrittsdatum, Funktion)
  • Inventarliste (Maschinen, Software, Räume)
  • Kundenbeziehungen und Verträge
  • Zeitplan der Transaktion
  • Betriebsrats-Status (Betriebsrat vorhanden?)
  • Anwendbare Tarifverträge

Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen

  • § 613a Abs. 1 BGB — Eintrittswirkung des Erwerbers in Rechte und Pflichten
  • § 613a Abs. 2 BGB — gesamtschuldnerische Haftung Erwerber/Veräußerer (Veräußerer haftet 1 Jahr für vorher fällig gewordene Ansprüche)
  • § 613a Abs. 4 BGB — Kündigungsverbot wegen Betriebsübergangs (beidseitig)
  • § 613a Abs. 5 BGB — Pflicht zur schriftlichen Unterrichtung der Arbeitnehmer
  • § 613a Abs. 6 BGB — Widerspruchsrecht; Frist: 1 Monat ab Zugang der Unterrichtung
  • §§ 111, 112, 113 BetrVG — Unterrichtung und Beratung Betriebsrat; Interessenausgleich; Sozialplan; Nachteilsausgleich bei Verletzung
  • §§ 322 ff., 324 UmwG — Umwandlungsrecht; § 613a entsprechend anwendbar bei Spaltung und Verschmelzung
  • § 125 InsO — erleichterte Kündigung im Insolvenzverfahren; § 613a BGB gilt auch in Insolvenz

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1 — Tatbestand: Identitätswahrung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Sieben-Punkte-Prüfung BAG / EuGH:

  1. Art des Betriebs / Betriebsteils
  2. Übergang materieller Aktiva (Gebäude, Inventar, Maschinen)
  3. Wert der immateriellen Aktiva (Software, Know-how, Kundenstamm, Marken)
  4. Übernahme des Personals (Hauptbelegschaft, Schlüsselpersonen)
  5. Übergang der Kundschaft / Auftragsbestand
  6. Ähnlichkeit der vorausgegangenen und nachfolgenden Tätigkeit
  7. Dauer der eventuellen Unterbrechung der Tätigkeit

Entscheidungsbaum:

  • Werden Maschinen, Räume und wesentliches Personal übertragen? → Ja: Betriebsübergang wahrscheinlich → weiter zu Schritt 2
  • Geht nur die Funktion über, ohne Personal und Betriebsmittel? → Nein: bloße Funktionsnachfolge, kein § 613a BGB
  • Personalintensive Dienstleistung (Reinigung, Bewachung, Pflege)? → Übernahme des wesentlichen Personals entscheidend (EuGH, Süzen)

Fallgruppen:

  • Asset Deal / Maschinenbau — typisch Betriebsübergang: Maschinen, Räume, Personal, Kundenstamm
  • IT-Outsourcing — je nach Konstellation; bei reiner Funktionsnachfolge ohne Personal kein § 613a
  • Reinigungsfirma-Wechsel — häufig kein § 613a (Personal wird nicht übernommen)
  • ICT / Software / Know-how-zentral — häufig § 613a auch ohne Maschinen-Übergang

Schritt 2 — Folgen: Eintrittswirkung § 613a Abs. 1 BGB

  • Erwerber tritt in Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse ein (Kontinuität von Lohn, Urlaub, Betriebszugehörigkeit)
  • Tarifvertrag — bei Verbandsmitgliedschaft Erwerber: dynamische Weitergeltung; sonst: statische Weitergeltung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB für 1 Jahr
  • Betriebsvereinbarungen — statische Weitergeltung 1 Jahr nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Schritt 3 — Unterrichtungspflicht § 613a Abs. 5 BGB

Form und Inhalt — Mindestanforderungen:

  • Schriftlich; an jeden betroffenen Arbeitnehmer persönlich
  • Vor dem Übergang (rechtzeitig, nicht am Tag des Vollzugs)
  • Pflichtangaben:
  • Zeitpunkt / geplanter Zeitpunkt des Übergangs
  • Grund des Übergangs
  • Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Arbeitnehmer
  • Vorgesehene Maßnahmen
  • Widerspruchsrecht mit Frist (§ 613a Abs. 6 BGB)

Folge fehlerhafter Unterrichtung:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung

Schritt 4 — Widerspruchsrecht § 613a Abs. 6 BGB

  • Frist: 1 Monat ab Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung
  • Bei fehlerhafter Unterrichtung: Frist läuft nicht
  • Wirkung des Widerspruchs: Arbeitsverhältnis verbleibt beim Veräußerer
  • Veräußerer kann bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt kündigen
  • Strategisches Risiko: Schlüsselpersonen können widersprechen → Kommunikationsstrategie vor Vollzug wichtig

Schritt 5 — Kündigungsverbot § 613a Abs. 4 BGB

  • Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam — beidseitig (Veräußerer und Erwerber)
  • Kündigungen aus anderen Gründen (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt aus anderen Gründen) bleiben möglich
  • Beweislast: Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung nicht wegen des Übergangs ausgesprochen wurde

Schritt 6 — Haftung § 613a Abs. 2 BGB

  • Erwerber haftet für alle nach Übergang fälligen Ansprüche
  • Veräußerer haftet 1 Jahr gesamtschuldnerisch für vor Übergang fällig gewordene Ansprüche
  • Erwerber haftet auch für vorher fällig gewordene Ansprüche nach der Eintrittstheorie

Schritt 7 — Betriebsrat-Information § 111 BetrVG

  • Bei Betriebsänderung (> 20 Arbeitnehmer betroffen): Unterrichtungs- und Beratungspflicht
  • Interessenausgleich (§ 112 BetrVG): Verhandlungspflicht, kein Einigungszwang
  • Sozialplan (§ 112 BetrVG): Einigungszwang über Leistungen an betroffene Arbeitnehmer; erzwingbar über Einigungsstelle
  • Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG bei Verletzung der Interessenausgleichspflicht

Schritt 8 — Praktische Schritte

| Schritt | Verantwortlich | Frist | |---|---|---| | Identifikation übergehender Bereich | Berater, Mandant | Vor Vertragsunterzeichnung | | Personalliste fertigen | HR Veräußerer | Mehrere Wochen vor Closing | | Unterrichtungs-Entwurf § 613a Abs. 5 | Berater | 3–4 Wochen vor Closing | | Unterrichtung versenden | Veräußerer / Erwerber | Vor Closing | | Widerspruchsfrist abwarten | — | 1 Monat ab Unterrichtung | | Betriebsrat-Information § 111 BetrVG | Veräußerer | Rechtzeitig vor Vollzug |

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Arbeitnehmer will Betriebsuebergang anfechten | Widerspruchserklaerung nach § 613a Abs. 6 BGB; Template unten | | Variante A — Arbeitnehmer will beim neuen Betriebsinhaber bleiben | Uebergang hinnehmen; nur Konditionen-Pruefung sicherstellen | | Variante B — Betriebsuebergang rechtlich zweifelhaft | Feststellungsklage vorbereiten; Uebergang bestreiten | | Variante C — Insolvenz des alten Inhabers | § 613a Abs. 1 S. 4 BGB Sonderregelung pruefen; kurzfristige Handlung empfohlen |

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das

Compartilhar X LinkedIn