Bewaehrungswiderruf — § 56f StGB
Worum geht es?
§ 56f StGB regelt den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewaehrung. Tritt eine Bewaehrungsverletzung ein, drohen Widerruf und Vollstreckung der ausgesetzten Strafe. Bevor das Gericht widerruft, muss es andere, weniger einschneidende Massnahmen pruefen (§ 56f Abs. 2 StGB).
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Der Mandant ist in der Bewaehrungszeit erneut auffaellig geworden (neue Tat, neue Anklage).
- Eine Auflage oder Weisung wurde nicht erfuellt (Geldauflage nicht gezahlt, gemeinnuetzige Arbeit nicht geleistet).
- Der Bewaehrungshelfer hat einen Bericht mit negativem Inhalt vorgelegt.
- Eine Widerrufsverfuegung wird angekuendigt oder ist bereits ergangen.
Rechtliche Grundlagen
§ 56f Abs. 1 StGB — Widerrufsgruende
Das Gericht widerruft die Aussetzung, wenn der Verurteilte:
- in der Bewaehrungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfuellt hat (Nr. 1);
- gegen Weisungen groeblich oder beharrlich verstoesst oder sich der Aufsicht und Leitung des Bewaehrungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlass zur Besorgnis gibt, dass er erneut Straftaten begehen wird (Nr. 2);
- gegen Auflagen groeblich oder beharrlich verstoesst (Nr. 3).
§ 56f Abs. 2 StGB — Mildere Massnahmen
Das Gericht sieht von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,
- weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, insbesondere den Verurteilten einem Bewaehrungshelfer zu unterstellen (Nr. 1);
- die Bewaehrungszeit oder Unterstellungszeit zu verlaengern (Nr. 2).
§ 56f Abs. 3 StGB — Anrechnung
Bei Widerruf werden Leistungen, die der Verurteilte zur Erfuellung von Auflagen oder Anweisungen erbracht hat, nicht erstattet. Das Gericht kann jedoch Leistungen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2-4 StGB (Geld/Stunden) auf die Strafe anrechnen.
Verfahren
- § 453 StPO — Beschlussverfahren ueber Strafaussetzung und Widerruf.
- § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO — Verurteilter ist anzuhoeren.
- § 453 Abs. 2 StPO — Sofortige Beschwerde innerhalb einer Woche (§ 311 Abs. 2 StPO).
Strafzumessungs-Grundsatz Widerruf
- Verhaeltnismaessigkeitspruefung ist Pflicht (§ 56f Abs. 2 StGB).
- Eine Verurteilung wegen einer neuen Straftat allein begruendet nicht zwingend den Widerruf; das Gericht muss pruefen, ob die Sozialprognose unverwertbar enttaeuscht ist.
- Bei Verfehlung unter der Erheblichkeitsschwelle ist mildere Massnahme (Auflagen-Erhoehung, Verlaengerung) Pflicht.
Widerrufsgruende im Detail
Neue Straftat (Nr. 1)
- Rechtskraeftige Verurteilung erforderlich (str.; st. Rspr. erforderlich, vgl. die juengere Linie; Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren).
- Auch eine Bewaehrungszeit ueberschreitende Tat kann Widerrufsgrund sein, wenn sie waehrend der Bewaehrungszeit begangen wurde (BGH st. Rspr.; Aktenzeichen verifizieren).
- Tat im Zustand verminderter Schuldfaehigkeit (§ 21 StGB) oder Bagatelle kann mildernde Massnahme nahelegen.
Weisungs-Verstoss (Nr. 2)
- "Groeblich oder beharrlich" — einmaliger geringfuegiger Verstoss reicht nicht.
- "Anlass zur Besorgnis" — Prognose-Anforderung, kein automatischer Schluss.
Auflagen-Verstoss (Nr. 3)
- Geldauflage nicht gezahlt: bei Zahlungsunfaehigkeit ist Widerruf unverhaeltnismaessig.
- Gemeinnuetzige Arbeit nicht geleistet: Pruefung von Hinderungsgruenden.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Verteidigung)
- Akteneinsicht § 147 StPO in die Bewaehrungsakte (Bewaehrungshelfer-Berichte, vorhaltliche Schreiben).
- Tatsachenstand klaeren: Welche konkreten Verstoesse werden vorgeworfen? Gibt es Belege?
- Mildere Massnahmen offensiv anbieten:
- Auflagenerfuellung nachholen.
- Bewaehrungszeit-Verlaengerung.
- Therapieteilnahme aufnehmen.
- Schadenswiedergutmachung nachholen.
- Anhoerungstermin (§ 453 StPO) gut vorbereiten:
- Mandant praesentieren: stabilisiert, lernfaehig.
- Schriftliche Stellungnahme einreichen.
- Beleg fuer aktuelle Lebenssituation.
- Sofortige Beschwerde nach § 453 Abs. 2 StPO i.V.m. § 311 StPO innerhalb einer Woche ab Zustellung.
- Bei zweiter Verurteilung in der Bewaehrungszeit: Pruefung, ob Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) anstelle eines Widerrufs sinnvoll ist; vgl.
nachtraegliche-gesamtstrafenbildung-55-stgb.
Anhoerungstermin — typische Strategie
- Schriftliche Eingabe vor dem Termin (Aktuelle Sozialdaten, Therapienachweis, Quittungen).
- Mandant erscheint persoenlich und aeussert sich klar zur eigenen Situation.
- Konkrete mildere Massnahme vorschlagen — das Gericht muss sie ausdruecklich erwaegen (§ 56f Abs. 2 StGB).
Typische Fehler
- Anhoerung versaeumt oder rein formal abgewickelt: Verfahrensruege moeglich.
- Mildere Massnahmen wurden nicht gepruegt — Pflicht des Gerichts; Beschluss-Begruendung pruefen.
- Frist der sofortigen Beschwerde versaeumt (1 Woche).
- Geldauflage-Verstoss bei nachgewiesener Zahlungsunfaehigkeit: Widerruf unverhaeltnismaessig.
- Neue Tat in der Bewaehrungszeit noch nicht rechtskraeftig: Widerruf zumeist verfrueht.
Querverweise
bewaehrung-56-stgb-positive-sozialprognose— Voraussetzung der Aussetzung.bewaehrung-auflagen-und-weisungen-56b-c-stgb— Inhalt von Auflagen/Weisungen.nachtraegliche-gesamtstrafenbildung-55-stgb— bei Mehrfachverurteilung.freiheitsstrafe-ohne-bewaehrung-vollstreckung— wenn Widerruf erfolgt.
Quellen und Stand 05/2026
- § 56f StGB in der geltenden Fassung.
- §§ 453, 311 StPO.
- BGH-Linie zur "Beharrlichkeit" und zum Verhaeltnis "Widerruf vs. Gesamtstrafe" — Aktenzeichen in dejure.org/openjur.de verifizieren.
- Quellenregel: vgl.
references/zitierweise.md.