Cic Vorvertragliche Pflichten Schnittstelle
Zweck
Vorvertragliche Haftung erkennen, ohne BGB-AT-Wirksamkeit zu vermischen.
Normanker
§§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 und 311 Abs. 2 BGB
Intake
- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
- Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
- Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
- Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?
Prüfraster
- Vertragsanbahnung oder besonderes Vertrauen feststellen
- Pflichtverletzung und Vertretenmüssen prüfen
- Vertrauensschaden und Erfüllungsinteresse trennen
- BGB-AT-Fragen als Vorfragen ausweisen
- Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
- Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.
Output
- Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
- Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
- Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
- Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein
Qualitätsregeln
- BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
- Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
- Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
- Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
- Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.
Anschluss-Skills
- allgemein
- anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
- bgb-at-output-gutachten-memo-schriftsatz