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dolmetscher-185-gvg

Dolmetscher im Zivilprozess nach § 185 GVG. Wann hat man Anspruch auf Dolmetscher Verfahrenssprache deutsch Kosten Eil-Antrag bei Sprachbarriere. Praktischer Leitfaden für Selbstvertreter mit nicht-Deutsch als Muttersprache.

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Dolmetscher im Verfahren

Worum geht es?

Verfahrenssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch koennen, hat das Verfahren ein Sprach-Problem. § 185 GVG sieht Dolmetscher vor. Die Kosten traegt der Staat — bei Bedarf. Diese Skill zeigt, wann und wie Sie Dolmetscher beantragen.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie sprechen kein oder wenig Deutsch.
  • Ein Zeuge spricht eine fremde Sprache.
  • Eine Urkunde ist in einer fremden Sprache.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Verfahrenssprache: Sprache, in der das Verfahren stattfindet (Deutsch).
  • Dolmetscher: Person, die zwischen Verfahrenssprache und einer anderen Sprache uebersetzt.
  • Uebersetzer: Person fuer schriftliche Uebersetzungen.

Rechtsgrundlagen

  • § 184 GVG — Verfahrenssprache Deutsch.
  • § 185 GVG — Beizug Dolmetscher.

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Pruefen, ob Bedarf

  • Sie verstehen Verhandlungen nicht ausreichend?
  • Wichtige Aussagen koennen Sie nicht treffen?
  • Zeuge nicht in Deutsch erreichbar?

Wenn ja: Dolmetscher beantragen.

Schritt 2 — Antrag stellen

Vor Termin:

Aktenzeichen: [AZ]

In der Sache [Klaeger] ./. [Sie]
beantrage ich gemaess § 185 GVG die
Hinzuziehung eines Dolmetschers fuer die
Sprache [Sprache] zum Termin am [Datum].

Begruendung:

Meine Muttersprache ist [Sprache]. Ich
verstehe Deutsch nicht ausreichend, um
Ihre/-n Vortraege selbst zu fuehren.

[Ort, Datum, Unterschrift]

Schritt 3 — Gericht bestellt Dolmetscher

Gericht waehlt aus Liste der oeffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher.

Schritt 4 — Kosten

Bei Selbstvertretung mit Sprach-Bedarf: Kosten i. d. R. vom Staat getragen (Verfahrensgarantie).

Bei normalen Sprach-Beduerfnissen kann es Beteiligungs-Pflicht geben. Klaeren Sie das vorab mit Gericht.

Schritt 5 — Im Termin

  • Dolmetscher uebersetzt Verhandlung simultan oder konsekutiv.
  • Ihre Aussagen werden uebersetzt.
  • Aussagen des Gerichts und der Gegenseite werden Ihnen uebersetzt.

Schritt 6 — Schriftliche Uebersetzung

Bei Urkunden in fremder Sprache:

  • Sie selbst koennen Uebersetzung beifuegen.
  • Das Gericht kann beglaubigte Uebersetzung anfordern (§ 142 III ZPO).
  • Beglaubigte Uebersetzer (Liste IHK).

Schritt 7 — Zeuge in fremder Sprache

Wenn Zeuge keine Deutsch-Kenntnisse hat: Sie benennen Zeuge mit Hinweis auf erforderlichen Dolmetscher.

Beweis: Zeugnis des Herrn X,
[ladungsfaehige Anschrift].
Hinweis: Der Zeuge spricht nur Tuerkisch;
Dolmetscher erforderlich.

Gericht stellt Dolmetscher fuer Zeugenvernehmung bereit.

Schritt 8 — Bei Sprach-Schwierigkeiten ohne Antrag

Wenn Sie ohne Dolmetscher kommen und Verstaendnis-Schwierigkeiten habens: Gericht muss von Amts wegen Dolmetscher beiziehen, wenn anders kein faires Verfahren moeglich. § 185 GVG ist auch von Amts wegen anwendbar.

Worauf Sie besonders achten muessen

  • Vor Termin Antrag stellen.
  • Sprach-Niveau realistisch einschaetzen.
  • Beglaubigte Uebersetzungen fuer Urkunden bei Bedarf.
  • Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK).

Typische Fehler

  • "Ich komm ohne Dolmetscher und schaff das." → Wichtige Aussagen koennten verloren gehen.
  • "Familienangehoeriger uebersetzt." → Nicht vereidigt, Beweis-Wert problematisch.
  • "Uebersetzung ohne Beglaubigung." → Bei Streit erforderlich.

Querverweise

  • terminvorbereitung-checkliste — Vorbereitung.
  • verhalten-gerichtssaal-laienleitfaden — Verhalten.
  • zeugenbeweis-373-ff-zpo — Zeuge.
  • urkundenbeweis-415-ff-zpo — Urkunden.

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 185 GVG unveraendert.

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