Dolmetscher im Verfahren
Worum geht es?
Verfahrenssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch koennen, hat das Verfahren ein Sprach-Problem. § 185 GVG sieht Dolmetscher vor. Die Kosten traegt der Staat — bei Bedarf. Diese Skill zeigt, wann und wie Sie Dolmetscher beantragen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sprechen kein oder wenig Deutsch.
- Ein Zeuge spricht eine fremde Sprache.
- Eine Urkunde ist in einer fremden Sprache.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Verfahrenssprache: Sprache, in der das Verfahren stattfindet (Deutsch).
- Dolmetscher: Person, die zwischen Verfahrenssprache und einer anderen Sprache uebersetzt.
- Uebersetzer: Person fuer schriftliche Uebersetzungen.
Rechtsgrundlagen
- § 184 GVG — Verfahrenssprache Deutsch.
- § 185 GVG — Beizug Dolmetscher.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Pruefen, ob Bedarf
- Sie verstehen Verhandlungen nicht ausreichend?
- Wichtige Aussagen koennen Sie nicht treffen?
- Zeuge nicht in Deutsch erreichbar?
Wenn ja: Dolmetscher beantragen.
Schritt 2 — Antrag stellen
Vor Termin:
Aktenzeichen: [AZ]
In der Sache [Klaeger] ./. [Sie]
beantrage ich gemaess § 185 GVG die
Hinzuziehung eines Dolmetschers fuer die
Sprache [Sprache] zum Termin am [Datum].
Begruendung:
Meine Muttersprache ist [Sprache]. Ich
verstehe Deutsch nicht ausreichend, um
Ihre/-n Vortraege selbst zu fuehren.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Schritt 3 — Gericht bestellt Dolmetscher
Gericht waehlt aus Liste der oeffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher.
Schritt 4 — Kosten
Bei Selbstvertretung mit Sprach-Bedarf: Kosten i. d. R. vom Staat getragen (Verfahrensgarantie).
Bei normalen Sprach-Beduerfnissen kann es Beteiligungs-Pflicht geben. Klaeren Sie das vorab mit Gericht.
Schritt 5 — Im Termin
- Dolmetscher uebersetzt Verhandlung simultan oder konsekutiv.
- Ihre Aussagen werden uebersetzt.
- Aussagen des Gerichts und der Gegenseite werden Ihnen uebersetzt.
Schritt 6 — Schriftliche Uebersetzung
Bei Urkunden in fremder Sprache:
- Sie selbst koennen Uebersetzung beifuegen.
- Das Gericht kann beglaubigte Uebersetzung anfordern (§ 142 III ZPO).
- Beglaubigte Uebersetzer (Liste IHK).
Schritt 7 — Zeuge in fremder Sprache
Wenn Zeuge keine Deutsch-Kenntnisse hat: Sie benennen Zeuge mit Hinweis auf erforderlichen Dolmetscher.
Beweis: Zeugnis des Herrn X,
[ladungsfaehige Anschrift].
Hinweis: Der Zeuge spricht nur Tuerkisch;
Dolmetscher erforderlich.
Gericht stellt Dolmetscher fuer Zeugenvernehmung bereit.
Schritt 8 — Bei Sprach-Schwierigkeiten ohne Antrag
Wenn Sie ohne Dolmetscher kommen und Verstaendnis-Schwierigkeiten habens: Gericht muss von Amts wegen Dolmetscher beiziehen, wenn anders kein faires Verfahren moeglich. § 185 GVG ist auch von Amts wegen anwendbar.
Worauf Sie besonders achten muessen
- Vor Termin Antrag stellen.
- Sprach-Niveau realistisch einschaetzen.
- Beglaubigte Uebersetzungen fuer Urkunden bei Bedarf.
- Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK).
Typische Fehler
- "Ich komm ohne Dolmetscher und schaff das." → Wichtige Aussagen koennten verloren gehen.
- "Familienangehoeriger uebersetzt." → Nicht vereidigt, Beweis-Wert problematisch.
- "Uebersetzung ohne Beglaubigung." → Bei Streit erforderlich.
Querverweise
terminvorbereitung-checkliste— Vorbereitung.verhalten-gerichtssaal-laienleitfaden— Verhalten.zeugenbeweis-373-ff-zpo— Zeuge.urkundenbeweis-415-ff-zpo— Urkunden.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 185 GVG unveraendert.