Dolmetscher beim SG
Worum geht es?
Wenn Sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen — oder gehoerlos sind — koennen Sie einen Dolmetscher bekommen. Auf Staatskosten. Diese Skill zeigt das.
In einfacher Sprache
Sie sprechen kein gutes Deutsch. Oder Sie sind gehoerlos. Sie haben Recht auf einen Dolmetscher. Der Staat zahlt. Wir zeigen Ihnen, wie.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sprechen kein oder nur wenig Deutsch.
- Sie sind gehoerlos.
- Sie verstehen die Gerichts-Sprache nicht.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Dolmetscher: Person, die uebersetzt.
- Gebaerdensprache: Sprache fuer Gehoerlose.
- § 185 GVG: Recht auf Sprachmittler.
Rechtsgrundlagen
- § 185 GVG — Sprachmittlung.
- § 191a GVG — Schriftliche Uebersetzung von Urteilen.
- § 110 SGG i.V.m. GVG — Anwendbarkeit beim SG.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Antrag stellen
So frueh wie moeglich beim SG:
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]
Az: [...]
Antrag auf Beistellung eines Dolmetschers
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beherrsche die deutsche Sprache nicht ausreichend. Meine Muttersprache ist [Sprache].
Ich beantrage, fuer den Termin am [Datum] sowie fuer die Untersuchung beim Sachverstaendigen am [Datum] einen Dolmetscher fuer [Sprache] zu bestellen.
Mit freundlichen Gruessen
Schritt 2 — Sprache angeben
- Genaue Sprache (z.B. "Tuerkisch", "Arabisch (Syrisches Arabisch)")
- Bei Gebaerdensprache: DGS (Deutsche Gebaerdensprache)
Schritt 3 — Im Termin
- Dolmetscher sitzt neben Ihnen oder am Tisch.
- Uebersetzt alles fuer Sie.
- Sie sprechen in Ihrer Muttersprache, Dolmetscher uebersetzt fuer das Gericht.
Schritt 4 — Kosten
Sie zahlen nichts. Staatskasse uebernimmt.
Schritt 5 — Bei schriftlichen Unterlagen
Schriftliche Uebersetzung des Urteils oder anderer Schriftstuecke ist eingeschraenkter. Aber: § 191a GVG sieht das fuer Schwerhoerige / Gehoerlose vor.
Schritt 6 — Selbst mitgebrachter Dolmetscher
Manchmal moeglich (z.B. Familienmitglied), aber:
- Muss neutral sein
- Gericht entscheidet, ob das ausreicht
- Bei wichtigen Verfahren lieber Berufsdolmetscher
Schritt 7 — Wenn Schwierigkeiten bei der Verstaendigung
Sagen Sie sofort: "Ich habe das nicht verstanden, bitte langsamer." Der Dolmetscher hilft dann.
Worauf Sie besonders achten muessen
- Sprache genau benennen (Dialekt nennen, wenn relevant).
- Antrag fruehzeitig: das Gericht muss Dolmetscher organisieren.
- Bei Aerzte-Untersuchungen: ebenfalls Dolmetscher beantragen (Gericht muss organisieren).
- Gebaerdensprache und Schriftdolmetscher fuer Gehoerlose anerkannt.
Typische Fehler
- Antrag zu spaet → kein Dolmetscher verfuegbar
- Falsche Sprache angegeben (Dialekt) → Verstaendigungs-Probleme
- "Bekannte kann uebersetzen" als Notloesung → bei wichtigen Punkten besser Profi
Querverweise
orientierung-selbstvertreter-sozialgericht— Einstieg in das SG-Verfahrenladung-termin-sozialgericht-vorbereitung— Ladungterminvorbereitung-laien-checkliste-sozialgericht— Vorbereitungverhalten-im-saal-sozialgericht-laienleitfaden— Verhalten
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 185 GVG aktuell. Praxis-erprobt.