Drittleistung nach § 267 BGB und Rückgriff
Einsatzbereich
Nutze diesen Skill, wenn ein Dritter bewusst auf eine fremde Schuld gezahlt haben könnte. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Welche Personen und Beziehungen bilden das Leistungsdreieck oder die Kette?
- Wer hat den Leistungszweck objektiv gesetzt?
- War eine Anweisung, Vollmacht, Zession oder Drittleistung wirksam und zurechenbar?
- Welches Verhältnis ist fehlerhaft?
- Würde ein Direktanspruch nur ein Insolvenz- oder Vertragsrisiko verschieben?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Zeichne Deckung, Valuta und Zahlungsweg vor der Anspruchswahl.
- Bestimme den Empfängerhorizont des Endempfängers.
- Wickle Fehler grundsätzlich in der jeweils fehlerhaften Beziehung ab.
- Prüfe Direktkondiktion nur mit eigenständiger Ausnahmebegründung.
- Halte Vertrauensschutz und Risikozuweisung ausdrücklich fest.
Drittleistungsfilter
| Lage | Bereicherungsrechtliche Folge | |---|---| | D zahlt bewusst auf Schuld des S | Gläubiger hat Behaltensgrund durch Tilgung | | D zahlt irrtümlich auf eigene vermeintliche Schuld | Leistungskondiktion D gegen Gläubiger prüfen | | D zahlt als Vertreter/Bote des S | Zurechnung zu S, Rückgriff im Innenverhältnis | | Schuld des S bestand nicht | Empfängerhorizont entscheidet, ob D oder S kondiziert | | D tilgt wirksam und will Rückgriff | Anspruch gegen S aus Auftrag, GoA oder Bereicherung prüfen |
Der Gläubiger ist nicht deshalb bereichert, weil das Geld von D kam. Wenn eine bestehende Schuld erfüllt wurde, ist die Befreiung des Schuldners der zentrale Vermögensvorteil.
Typische Fehler
- Tatsächlichen Empfänger automatisch als Schuldner behandeln.
- Doppelmangel zu einem Pauschalanspruch verschmelzen.
- Insolvenzrisiko ohne Rechtsgrund verlagern.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf | |---|---|---| | Anspruchsziel | [...] | [...] | | beteiligte Personen | [...] | [...] | | Vermögensvorteil | [...] | [...] | | Zweck/Zurechnung | [...] | [...] | | Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] | | § 818 BGB | [...] | [...] | | Einreden/Spezialregime | [...] | [...] | | vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
Rückgriffsmatrix
| Frage | Ergebnis | |---|---| | Schuld bestand? | ja / nein | | Zahlung sollte wessen Schuld tilgen? | [...] | | Gläubiger hat Behaltensgrund? | ja / nein | | Befreiter Schuldner ist bereichert? | ja / nein | | Rückgriff gegen | Schuldner / Gläubiger / beide hilfsweise |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.