Receber por email
← Voltar para o catálogo

drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso

Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO feststellen: Berater oder GF prüft ob StaRUG-Zugangsberechtigung besteht. Normen: § 18 InsO (drohende ZU), § 17 InsO (aktuelle ZU), § 19 InsO (Überschuldung), § 1 StaRUG (Zugangsberechtigung). Prüfraster: Prognosezeitraum 24 Monate, Wahrscheinlichkeitsmassstab ueberwiegend wahrscheinlich, Abgrenzung zu § 17 InsO. Output Prüf-Memo drohende ZU, StaRUG-Zuga

991estrelas
Atualizado há 4 meses

Ver no GitHub ↗ Licença: NOASSERTION

Como adicionar

/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

O comando exato pode variar conforme o repositório. Confira o README no GitHub.

Para o autor da skill

Cole no README do seu repo

Mostra que sua skill está catalogada na Skillteca, gera backlink e tráfego rastreável.

[![Skillteca](https://www.skillteca.com.br/api/badge/drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso/svg)](https://www.skillteca.com.br/skills/drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso)

Skills relacionadas

Ver todas de Desenvolvimento →

Alerta por categoria

Receba novas skills de Desenvolvimento toda segunda

1 email curto, só com as skills novas de Desenvolvimento. 4 minutos de leitura, sem spam, cancela com 1 clique.

Você confirma o email no primeiro envio. Sem spam. Cancela com 1 clique.

Ler descrição completa

Drohende Zahlungsunfähigkeit — § 18 InsO

§ 18 InsO ist das Tor zum StaRUG. Nur wer drohende Zahlungsunfähigkeit nachweist — nicht mehr, nicht weniger — erhält Zugang zu den modernen Sanierungswerkzeugen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens. Wer zu früh kommt (noch keine drohende ZU), kann keinen Antrag stellen. Wer zu spät kommt (eingetretene ZU oder Überschuldung), hat die InsO-Pflicht ausgelöst. Das Timing ist alles — und das Timing hängt von einer validen 24-Monats-Liquiditätsplanung ab.

Rechtsgrundlagen

  • § 18 InsO (drohende Zahlungsunfähigkeit; Prognosezeitraum 24 Monate)
  • § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit)
  • § 19 InsO (Überschuldung; Prognosezeitraum 12 Monate seit 01.01.2024)
  • § 29 Abs. 2 StaRUG (drohende ZU als Zugangsvoraussetzung)
  • § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht bei eingetretener ZU oder Überschuldung)
  • BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA) — bestätigt mittelbar die Tragfähigkeit der StaRUG-Eintrittsschwelle nach § 18 InsO bei börsennotierten Schuldnerinnen. <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html>
  • IDW S 11 Tz. 23 ff. (Liquiditätsstatus und -planung)
  • IDW S 11 Tz. 50 ff. (drohende Zahlungsunfähigkeit)

Pflichten

1. Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit

§ 18 Abs. 2 InsO: "Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen."

Drei Kernelemente:

  1. Prognosezeitraum 24 Monate (§ 18 Abs. 2 S. 2 InsO seit SanInsFoG 01.01.2021). Konkrete BGH-Linie zur Methodik der Liquiditätsprognose vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
  1. Wahrscheinlichkeitsmaßstab: "überwiegend wahrscheinlich" — mehr als 50 % Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlungsfähigkeit nicht aufrechterhalten werden kann. Kein Gewissheitsmaßstab erforderlich.
  1. Fälligkeitsbezug: Es kommt auf die fälligen Zahlungen an, nicht auf alle bestehenden Verbindlichkeiten. Langfristige Schulden, die in den 24 Monaten nicht fällig werden, bleiben außen vor.

2. Abgrenzung zu § 17 InsO — Eingetretene Zahlungsunfähigkeit

| Merkmal | § 17 InsO | § 18 InsO | |---|---|---| | Zeitpunkt | Gegenwart | Zukunft (24 Monate) | | Wahrscheinlichkeit | Eingetreten (Ist-Zustand) | Überwiegend wahrscheinlich | | Wesentlichkeitsschwelle | Fälligkeitsrückstand ≥ 10 % der Gesamtverbindlichkeiten (BGH) | Keine feste Schwelle | | InsO-Antragspflicht | Ja (§ 15a InsO) | Nein (nur Antragsrecht) | | StaRUG-Zugang | Kein Zugang mehr | Zugang möglich |

Kritische Praxisfrage: Ist die Liquiditätslücke noch "vorübergehend" (dann keine ZU) oder nachhaltig (dann § 17 InsO)? BGH-Maßstab: Rückstand < 10 % der Gesamtverbindlichkeiten = Vermutung für Vorübergehend; > 10 % = Vermutung für ZU.

3. Abgrenzung zu § 19 InsO — Überschuldung

| Merkmal | § 19 InsO | § 18 InsO | |---|---|---| | Prüfungsmaßstab | Bilanzielle Überschuldung + Fortführungsprognose | Liquiditätsorientiert | | Fortführungsprognose | Zweistufig (IDW S 11) | Direkt liquiditätsbezogen | | InsO-Antragspflicht | Ja (§ 15a InsO) | Nein | | Hauptrelevanz | Verlustunternehmen, negatives EK | Liquiditätsgefährdete Unternehmen |

Ein Unternehmen kann bilanziell überschuldet und gleichzeitig noch zahlungsfähig sein (positiver Cashflow aus lfd. Geschäft). In diesem Fall droht § 19 InsO, aber noch keine § 18 InsO drohende ZU.

4. § 18 InsO als Zugangstor zum StaRUG

§ 29 Abs. 2 StaRUG setzt für die Inanspruchnahme des Restrukturierungsrahmens voraus:

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO muss vorliegen
  • Eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Zugang zum StaRUG ist versperrt
  • Ausnahme: § 29 Abs. 4 StaRUG — gerichtliche Bestätigung des Plans ist auch bei eingetretener ZU möglich, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind

Konsequenz für die Praxis: Wer früh genug erkennt, hat das volle StaRUG-Arsenal. Wer zu lange wartet, muss mit InsO-Instrumenten arbeiten — mit allen Nachteilen für Reputation, Gläubigerbeziehungen und Betrieb.

Vorgehen

Schritt 1: Liquiditätsstatus erstellen (IDW S 11 Tz. 23)

LIQUIDITÄTSSTATUS — STICHTAG [TT.MM.JJJJ]

VORHANDENE LIQUIDITÄT
  Kassenbestand: EUR [___]
  Bankguthaben: EUR [___]
  Verfügbare Kreditlinien: EUR [___]
  = Verfügbare Liquidität: EUR [___]

ABZUDECKENDE ZAHLUNGSPFLICHTEN
  Fällige Verbindlichkeiten Stichtag: EUR [___]
  Davon: Lieferanten: EUR [___]
  Davon: Steuern/SV: EUR [___]
  Davon: Banken (Zinsen/Tilgung): EUR [___]

SALDO: EUR [___]
  → Positiv: Zahlungsfähig (Stichtag)
  → Negativ: Zahlungsunfähig (Stichtag) → § 17 InsO prüfen

Schritt 2: Liquiditätsprognose 24 Monate (§ 18 InsO-Test)

Auf Basis der rollierenden Liquiditätsplanung (24 Monate):

  1. Identifizierung kritischer Liquiditätsengpässe — in welchem Monat droht erstmals Unterdeckung?
  2. Wahrscheinlichkeitsbewertung — ist die Unterdeckung überwiegend wahrscheinlich (> 50 %)?
  3. Sensitivitätsanalyse — unter welchen Szenarien (Base/Bear) tritt die Unterdeckung auf?
  4. Gegenmaßnahmen-Check — welche Maßnahmen würden die Unterdeckung beseitigen?

Schritt 3: StaRUG-Zugang prüfen

Wenn § 18 InsO bejaht:

  • [ ] Ist noch kein Insolvenzantrag gestellt?
  • [ ] Liegt noch keine eingetretene ZU (§ 17 InsO) vor?
  • [ ] Liegt noch keine Überschuldung (§ 19 InsO) vor (oder: liegt positive FBP vor)?
  • [ ] Hat das Unternehmen Gläubiger, mit denen eine Einigung sinnvoll ist?

Wenn alle Punkte bejaht: StaRUG-Verfahren eröffnen. Berater einschalten.

Templates

Muster: § 18 InsO-Prüfvermerk für GF-Akte

PRÜFVERMERK — DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT § 18 InsO

Gesellschaft: [Firma GmbH]
Datum der Prüfung: [TT.MM.JJJJ]
Erstellt von: [Name, Funktion]

1. LIQUIDITÄTSSTATUS STICHTAG
   Ergebnis: [zahlungsfähig / eingeschränkt zahlungsfähig / zahlungsunfähig]
   Saldo: EUR [+/-]

2. PROGNOSE 24 MONATE
   Planungsgrundlage: Liquiditätsplan vom [Datum], freigegeben von [GF-Name]
   Prognosezeitraum: [Datum] bis [Datum]
   Kritischer Engpass identifiziert: [ja / nein]
   Wenn ja: Zeitpunkt [Monat/JJJJ], Höhe EUR [___]

3. WAHRSCHEINLICHKEITSBEWERTUNG
   Wahrscheinlichkeit der Unterdeckung: [< 50 % / > 50 %]
   → Drohende ZU nach § 18 InsO: [ja / nein]
   Begründung: [___]

4. FOLGERUNG
   [ ] Keine drohende ZU — kein StaRUG-Handlungsbedarf
   [ ] Drohende ZU — StaRUG-Zugang prüfen
   [ ] Eingetretene ZU — § 15a InsO-Frist läuft

Unterschrift GF: ___________________
Hinweis: Dieser Prüfvermerk ersetzt keine rechtliche Beratung.

Fallstricke

  1. Planungshorizont zu kurz — wer nur zwölf statt 24 Monate plant, riskiert, die drohende ZU zu spät zu erkennen und den StaRUG-Zugang zu verlieren.
  1. Wahrscheinlichkeitsmaßstab falsch angewendet — "überwiegend wahrscheinlich" bedeutet nicht Sicherheit. Wer erst bei Sicherheit handelt, ist regelmäßig zu spät.
  1. Verwechslung drohende ZU mit eingetretener ZU — bei eingetretener ZU ist der StaRUG-Zugang gesperrt; die drei Wochen nach § 15a InsO laufen. Diese Grenze muss präzise bestimmt werden.
  1. Kreditlinien als sichere Liquidität eingerechnet — eine Kreditlinie, die jederzeit kündbar oder bereits gezogen ist, ist keine belastbare Liquiditätsreserve für die Prognose.
  1. Keine externe Validierung — in strittigen Fällen (z.B. Grenzbereich drohende/eingetretene ZU) ist ein IDW S 11-Gutachten unumgänglich. Eigeneinschätzung der GF allein genügt nicht.

Querverweise

  • → fortbestehensprognose-zweistufig — Verbindung zwischen § 18 und § 19 InsO
  • → rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template — Planungsgrundlage
  • → kennzahlenset-und-ampelsystem-starug-konform — Liquiditätsreichweite als Schlüssel-KPI
  • → insolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist — Triggerlogik § 15a InsO
  • → restrukturierungsplan-architektur-paragraph-7ff-starug — StaRUG nach § 18 InsO

Triage — Erste Einordnung

Bevor

Compartilhar X LinkedIn