Klage per Post einreichen — mit Abschriften
Worum geht es?
Auch ohne Internet und Fax koennen Sie klagen. Per Post. Dabei muessen Sie aber an Abschriften denken, damit das Gericht den Schriftsatz auch der Gegenseite schicken kann.
In einfacher Sprache
Sie koennen Ihre Klage per Brief schicken. Das ist immer noch ok. Wichtig: das Gericht braucht den Brief mehrfach. Einmal fuer sich, einmal fuer den Gegner.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen klassisch per Post einreichen.
- Sie haben kein MJP-Konto.
- Sie wollen einen Brief, den Sie anfassen koennen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Abschrift: Kopie eines Schriftsatzes fuer die Gegenseite.
- Original: Mit Unterschrift versehenes Exemplar fuer das Gericht.
- Einschreiben mit Rueckschein: Brief, Empfaenger unterschreibt; Sie bekommen Beleg.
- Einwurf-Einschreiben: Brief, Auslieferung wird dokumentiert.
Rechtsgrundlagen
- § 90 SGG — Klage schriftlich.
- § 92 SGG — Inhalt der Klage.
- § 93 SGG — Abschriften.
- § 65a SGG — Elektronische Alternative (siehe MJP).
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Schriftsatz fertigstellen
Erstellen Sie die Klage am Computer oder schreiben sie sauber per Hand. Unterzeichnen Sie das Original.
Schritt 2 — Abschriften anfertigen
Pro Beklagter eine Abschrift, plus eine fuer das Gericht (Akte), plus eine fuer Sie:
- Bei 1 beklagter Behoerde: 3 Exemplare (1 Original + 1 fuer Behoerde + 1 fuer Sie)
- Bei 2 beklagten Behoerden: 4 Exemplare
Das Gericht braucht: 1 mit Originalunterschrift + Abschriften zur Zustellung an die Behoerde(n).
Sie machen einfach Kopien (kein Notar oder so noetig). Auf den Abschriften "Abschrift" oben drueber schreiben.
Schritt 3 — Anlagen ebenfalls in Abschrift
Alle Anlagen einmal fuer das Gericht (Original-Kopie reicht) und einmal je Beklagter.
Schritt 4 — Versand vorbereiten
- Adresse aus www.sozialgerichtsbarkeit.de
- Umschlag entsprechend gross
- Fragen Sie in der Post nach dem Porto fuer Maxibrief / Paketchen, je nach Umfang.
Schritt 5 — Versandweg waehlen
- Einschreiben mit Rueckschein: sichers, ca. 5,50 EUR
- Einwurf-Einschreiben: ca. 4 EUR
- Persoenliche Abgabe mit Empfangsstempel: gratis, sicherster Weg
- Normaler Brief: vermeiden, kein Beweis
Schritt 6 — Quittung aufheben
- Einlieferungsschein (mit Sendungsnummer)
- Rueckschein (wenn er zurueckkommt)
- Empfangsstempel auf Ihrer Kopie
Aufheben min. 5 Jahre.
Worauf Sie besonders achten muessen
- Original mit Unterschrift ist Pflicht. Eine Kopie der Unterschrift reicht meist nicht.
- Abschriften nicht vergessen: ohne Abschriften kann das Gericht nicht zustellen — und fragt erst nach, was Zeit kostet.
- Frist sichern: Bei letzter Tag Versand: pruefen, ob Briefkasten-Leerung am selben Tag erfolgt.
Typische Fehler
- Nur ein Exemplar geschickt → Gericht muss nachfordern
- Keine Unterschrift auf dem Original → unzulaessig
- Falsche Adresse (LSG statt SG) → Verweisung; Zeitverlust
- Normaler Brief am letzten Tag → riskant
Querverweise
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Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 93 SGG zu Abschriften. Postpreise variieren, aktuell pruefen.