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Erstellt einen Erstentwurf häufiger Schriftstücke der Rechtsberatungsstelle — Rechtsgebiet-spezifische Muster (Widerspruchsschreiben, Mietrechtsbriefe, Klageschriften im Beratungshilfe-Kontext, Mahnschreiben), § 6 RDG-konforme Formulierung, ausdrücklich als Ausgangspunkt mit anschließender Studierenden- Analyse und Supervisoren-Freigabe. Lädt, wenn ein Studierender einen ersten Entwurf eines Schri

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Schriftsatzentwurf: Erstentwurf-Erstellung

Zweck

Studierende wenden erhebliche Zeit auf Erstentwürfe von Schriftstücken auf, deren Bildungswert in der rechtlichen Analyse und Strategie liegt — nicht im Abtippen eines Rubrum oder im Formulieren von "Sehr geehrte Damen und Herren". Diese Skill erstellt den Erstentwurf aus Fallnotizen und Rechtsgebiet-spezifischen Mustern, damit die studentische Arbeitszeit dem eigentlichen juristischen Denken zugute kommt.

Jeder Entwurf ist ausdrücklich ein Ausgangspunkt. Kein fertiges Arbeitsergebnis. Der/die Studierende analysiert und überarbeitet; der Supervisor prüft, bevor das Schriftstück die Beratungsstelle verlässt.

Beachte: Rechtliche Beratungsleistungen an Einzelpersonen durch Studierende erfolgen nach § 6 Abs. 1 RDG als unentgeltliche Rechtsdienstleistung unter Aufsicht eines zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Supervisors (§ 6 Abs. 2 RDG). Alle nach außen gehenden Schriftstücke sind ohne Supervisoren-Freigabe nicht zu versenden.

Eingaben

  • Schriftstücktyp — z. B. widerspruch, klageschrift-ag, mahnschreiben, beratungshilfe-antrag, pkh-antrag, mietrechtliches-kündigungsschreiben
  • Sachverhaltsnotizen / Aktennotiz — Fakten des Falls; fehlende Angaben werden markiert, nie erfunden
  • Rechtsgebiet — Mietrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verbraucherrecht u. a.
  • Zuständiges Gericht / Behörde (falls bekannt) — für Rubrum und Formvorschriften
  • Frist — ob eine Einreichungsfrist läuft und bis wann

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

  • § 6 RDG — Unentgeltliche Rechtsdienstleistung: zulässig durch Rechtsberatungsstellen unter anwaltlicher Aufsicht; die Aufsicht muss durch eine zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Person ausgeübt werden.
  • § 43a Abs. 2 BRAO — Mandatsgeheimnis/Verschwiegenheitspflicht: gilt sinngemäß für Studierende der Beratungsstelle; keine Informationen aus dem Mandat nach außen.
  • § 203 Abs. 3 StGB — Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen; Studierende sind als "berufsmäßig tätige Gehilfen" i. S. d. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zu behandeln.
  • §§ 114 ff. ZPO — Prozesskostenhilfe (PKH): Entwürfe für PKH-Anträge müssen wirtschaftliche Verhältnisse vollständig darlegen; Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO).
  • §§ 1, 2 BerHG — Beratungshilfe: Voraussetzungen, Bewilligung vor Erbringung der Leistung.
  • §§ 17, 18, 23 VwVfG — Form von Widersprüchen und Verwaltungsverfahrensschreiben.
  • § 70 VwGO — Form des Widerspruchs (schriftlich oder zur Niederschrift); Einreichungsfrist nach §§ 70, 58, 74 VwGO.

Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Ablauf

Schritt 1: Welches Schriftstück?

Den Anforderungstyp dem Musterbestand der Beratungsstelle zuordnen. Typischer Bestand nach Rechtsgebiet:

| Rechtsgebiet | Schriftstücke | |---|---| | Mietrecht | Widerspruch gegen Kündigung, Mängelrüge mit Fristsetzung, Klage auf Kaution, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz | | Arbeitsrecht | Kündigungsschutzklage (AG), Abmahnungsrüge, Zeugnisverlangen, Lohnrückstandsschreiben | | Verwaltungsrecht | Widerspruchsschreiben, Klage beim Verwaltungsgericht (Entwurf), Antrag auf aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 4, 5 VwGO) | | Verbraucherrecht | Widerrufserklärung (§ 355 BGB), Mahnschreiben, Antwort auf Inkassoschreiben, Antrag auf Lastschriftrückgabe | | Allgemein | Beratungshilfe-Antrag (BerH 1), PKH-Antrag (ZPO 117), Vollmacht, Empfangsbekenntnis |

Falls das angeforderte Schriftstück nicht im Musterbestand vorhanden ist: "Der Musterbestand der Beratungsstelle enthält kein Muster für [X]. Ich kann einen Entwurf nach allgemeinen Grundsätzen versuchen, aber dieser muss besonders sorgfältig geprüft werden — er wurde nicht auf das Rechtsgebiet und die zuständige Behörde/das Gericht abgestimmt. Besser wäre, den Supervisor zu fragen, ob ein bewährtes Muster vorliegt."

Schritt 2: Sachverhalt aufnehmen

Fallnotizen und Aktennotiz lesen. Für jeden Aspekt, den das Schriftstück benötigt: Liegt die Information vor?

| Schriftstück braucht | Vorhanden? | Quelle | |---|---|---| | [Tatsache] | Ja / Nein | [Aktennotiz / Mandantenunterlage / noch zu beschaffen] |

Fehlende notwendige Tatsachen → nicht erfinden. Markierung: [TATSACHE FEHLT: Zustellungsdatum der Kündigung — aus Briefumschlag oder Postzustellungsurkunde entnehmen].

Schritt 3: Zuständiges Gericht / Behörde und Formvorschriften

  • Rubrum: Gericht, Aktenzeichen (falls vorhanden), Parteien, Bevollmächtigte/r (Studierender unter Aufsicht des Supervisors)
  • Formvorschriften: Schriftform, Unterschrift, Einreichungsweg (post, Fax, beA, elektronisch)
  • Sind örtliche Besonderheiten nicht bekannt: [PRÜFEN: Einreichungsweg beim zuständigen Gericht / der zuständigen Behörde überprüfen]

Schritt 4: Entwerfen

Das Rechtsgebiet-Muster verwenden. Füllen, was aus den Fakten befüllt werden kann. Platzhalter explizit lassen — niemals mit plausibel klingendem Inhalt füllen.

Wo immer der Entwurf eine Rechtsbehauptung aufstellt: Diese Behauptung ist eine Hypothese, die der/die Studierende überprüft, keine Schlussfolgerung, auf die der Entwurf sich verlässt. Entsprechend markieren.

Schritt 5: Unsicherheiten kennzeichnen

Drei Arten von Markierungen, direkt im Text:

  • [TATSACHE FEHLT: ...] — das Schriftstück benötigt eine Tatsache, die die Fallnotizen nicht enthalten
  • [PRÜFEN: ...] — eine Rechts- oder Tatsachenbehauptung, die vor Einreichung überprüft werden muss
  • [UNSICHER: ...] — der Skill ist genuinely unsicher und sagt dies, anstatt zu raten

Schritt 6: Supervisoren-Routing

Ein Schriftstück bei Gericht oder einer Behörde einzureichen ist eine folgenschwere Handlung. Das Gate ist das Supervisionsmodell der Beratungsstelle, verstärkt durch die Grundvoraussetzung, dass ein zugelassener Rechtsanwalt/eine zugelassene Rechtsanwältin die Aufsicht innehat (§ 6 Abs. 2 RDG). Gerichtliche und behördliche Einreichungen gehen immer durch die Supervisoren-Prüfung, unabhängig vom gewählten Supervisionsmodell.

  • Formelle Prüfwarteschlange: Entwurf geht in die Warteschlange; Studierender sieht "in Warteschlange für [Supervisor]"
  • Konfigurierbare Flags: Wenn dieser Schriftstücktyp ein Flag auslöst (gerichtliche Einreichungen in der Regel immer), enthält der Output: "VOR DER EINREICHUNG MIT [SUPERVISOR] ABSPRECHEN"
  • Leichtere Begleitung: Standard-Sicherheitslabel; keine zusätzliche Schranke — aber gerichtliche Einreichungen gehen per Klinikverfahren dennoch an den Supervisor vor Einreichung

Ausgabeformat

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  KI-GESTÜTZTER ENTWURF — ERFORDERT STUDENTISCHE ANALYSE UND SUPERVISOREN-PRÜFUNG
  Dies ist ein Ausgangspunkt, kein fertiggestelltes Arbeitsergebnis.
  Jedes [PRÜFEN]- und [TATSACHE FEHLT]-Flag muss vor der Einreichung aufgelöst werden.
  § 6 Abs. 2 RDG: Einreichung erst nach Supervisoren-Freigabe.
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[Das Schriftstück — im Rechtsgebiet-Musterformat, formvorschriftengerecht,
mit Flags direkt im Text]

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## Prüfliste für Studierende

Vor Vorlage an [Supervisor]:

- [ ] Das Schriftstück vollständig lesen. Sagt es das, was ausgedrückt werden soll?
- [ ] Jede Tatsache: stimmt sie mit den tatsächlichen Mandantenunterlagen überein?
- [ ] Jedes [PRÜFEN]-Flag: durch Recherche aufgelöst oder gestrichen
- [ ] Jedes [TATSACHE FEHLT]-Flag: mit verifizierten Informationen gefüllt oder Abschnitt entfernt
- [ ] Rechtsgrundlage: ist dies die richtige Argumen
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