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examensvorbereitung-fragen

Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Outpu

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Examensvorbereitungs-Fragen

Triage zu Beginn

  1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
  2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
  3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
  4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen

  • §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
  • § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
  • § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
  • § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP) sowie das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen). Er berücksichtigt:

  • das jeweilige Bundesland und seine JAG (Juristenausbildungsgesetz)
  • die Prüfungsgebiete des zuständigen Justizprüfungsamts (JPA)
  • aktuelle Schwerpunkte aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
  • das individuelle Schwächeprofil aus dem Lernprofil

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Eingaben

  1. Lernprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
  2. Optional: lernplan.yaml – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
  3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
  4. Prüfungstyp: --schriftlich (Klausur, 5h) oder --mündlich (Aktenvortrag, AG-Fragen)

Ablauf

1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)

Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, vor der Fragengenerierung fragen:

  • "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
  • "1. oder 2. Staatsexamen?"
  • "Schriftlich oder mündlich?"

Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.

2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate

Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:

"In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"

3. Fragengenerierung

  • Fragen gewichtet nach Schwächeprofil aus dem Lernprofil
  • Examenstypische Sachverhalte (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
  • Schwierigkeitsmarkierung: [Grundniveau] / [Examensniveau] / [Schwerpunkt]
  • JAG-Markierung: kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist

4. Auswertung

Nach jeder Antwort:

  1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
  2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
  3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
  4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus ../references/zitierweise.md?
  5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren

--session <n> läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.

Quellen und Zitierweise

→ ../references/zitierweise.md (maßgeblich für alle Zitate)

Quellenregel je Rechtsgebiet:

| Rechtsgebiet | Standardkommentar | |---|---| | BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung | | Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien | | Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien | | ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung | | StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien | | Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |

Ausbildungszeitschriften: Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.

Ausgabeformat

Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)

**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]

**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]

Musterlösung (nach Nutzerantwort)

**Lösungsskizze – Gutachtenstil**

A. Ansprüche des A gegen B

I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
   Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
   gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
   Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
   Definition Kaufvertrag: …
   Subsumtion: …
   Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.

II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
   Obersatz: …

**Literaturnachweise:**
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]

Beispiel

Sachverhalt: Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.

Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.

Musterlösung (Auszug):

I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB

Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.

Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.

Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.

Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.

II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB

Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.

[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.

Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.

Quellenhinweis: Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.

Risiken / typische Fehler

  • Falscher JAG-Rahmen: BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
  • Urteilsstil statt Gutachtenstil: Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
  • h.M. ohne Beleg: "nach h.M." allein ist ke
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