Expansions-Update (Arbeitsrecht)
Zweck
Diese Skill kehrt zu einem laufenden Expansions-Tracker zurück und aktualisiert den Bearbeitungsstand anhand der seit der letzten Sitzung eingetretenen Entwicklungen. Sie berechnet neu, welche Punkte jetzt angegangen werden können, kennzeichnet überfällige Positionen und benennt die nächsten Prioritäten.
Lädt, wenn Fortschritte bei einer laufenden Auslandseinstellung zu dokumentieren sind und der Tracker aktualisiert werden soll.
Eingaben
- Zielland (ggf. aus bestehendem Tracker automatisch erkannt)
- Beschreibung der eingetretenen Änderungen seit der letzten Sitzung
- Neue Punkte oder geänderte Fristen (falls zutreffend)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
- § 7 SGB IV: Beschäftigungsverhältnis und Scheinselbständigkeit — bei
Verlängerung eines EOR-Verhältnisses weiterhin zu prüfen
- § 1 Abs. 1b AÜG: Gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten —
bei andauernder EOR-Nutzung kontinuierlich zu überwachen
- § 8 AÜG: Equal-Pay-Gebot nach neun Monaten Überlassung — Ausnahme nur
durch einschlägigen Tarifvertrag
- Art. 8 Rom I-VO: Fortlaufende Relevanz des Beschäftigungsstatuts bei
grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
- §§ 17, 18 KSchG: Massenentlassungsanzeige bei Erreichung der
Schwellenwerte im Rahmen des Aufbaus
Leitentscheidungen:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsfolgen fehlender AÜG-Erlaubnis; Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher kraft Gesetzes — Relevanz, wenn EOR ohne korrekte AÜG-Struktur fortgeführt wird
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen infolge Auslandsexpansion — zu beachten, wenn durch den Aufbau im Ausland inländische Strukturen betroffen werden
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Gesamtbetrachtung bei der Statusfeststellung nach § 7a SGB IV
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- AÜG: Erlaubnispflicht, Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay nach Gesetz, Tariftext und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen.
- Arbeitnehmerstatus: § 611a BGB, § 7a SGB IV und frei verifizierte BAG-/BSG-Rechtsprechung; keine Kommentarzitate aus Modellwissen.
- Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse: Art. 8 Rom I-VO, AÜG, Entsende-/SV-Regeln und amtliche Quellen prüfen; keine Handbuchzitate aus Modellwissen.
Ablauf
Schritt 1 — Tracker identifizieren
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis. Identifiziere die Tracker-Datei expansion-[slug].yaml. Falls sie nicht existiert:
Für [Land] ist kein Expansions-Tracker vorhanden. Starten Sie mit
/arbeitsrecht:expansion-auftakt [Land].
Schritt 2 — Aktuellen Stand anzeigen
Lese den Tracker. Zeige den Gesamtstatus:
[Land] Expansion — zuletzt aktualisiert: [Datum]
Offen: [N] | In Bearbeitung: [N] | Erledigt: [N] | Blockiert: [N]
Nächste Prioritäten (offene Punkte nach Fälligkeit / Abhängigkeit):
[Punkt] — Verantwortung: [Person/Funktion]
[Punkt] — Verantwortung: [Person/Funktion]
[Punkt] — Verantwortung: [Person/Funktion]
Schritt 3 — Änderungen abfragen
Frage alle Änderungen in einem einzigen Block ab:
Welche Punkte haben sich seit der letzten Sitzung bewegt? Bitte schildern
Sie kurz die Änderungen (z. B. "EOR-Entscheidung getroffen — Anbieter ist
Deel", "externe Arbeitsrechtler beauftragt — Erstgespräch nächste Woche",
"Betriebsstättenanalyse noch offen, Steuerberater wartet auf Mandatserteilung").
Neue Punkte oder geänderte Fristen können ebenfalls mitgeteilt werden.
Schritt 4 — Updates anwenden
Trage alle Änderungen in den Tracker ein. Wenn ein Punkt als erledigt markiert wird, prüfe, ob er andere Punkte freischaltet, und kennzeichne diese als jetzt bearbeitbar.
Schritt 5 — Überfällige Punkte kennzeichnen
Wenn ein Punkt eine abgelaufene Frist hat und noch den Status offen oder in Bearbeitung trägt:
Überfällig: [Punkt] — Fälligkeit war [Datum], Verantwortung: [Person/Funktion]
Schritt 6 — AÜG-Fristcheck
Wenn der Tracker einen aktiven EOR-Einsatz enthält: Prüfe, ob die 18-Monats-Grenze des § 1 Abs. 1b AÜG oder das Equal-Pay-Gebot nach § 8 AÜG (9 Monate ohne tarifvertragliche Ausnahme) in den nächsten 60 Tagen greift. Falls ja, flagge explizit.
Schritt 7 — Tracker speichern und bestätigen
Tracker aktualisiert — [N] Punkte geschlossen, [N] noch offen.
Nächste Priorität: [oberster offener Punkt].
Ausgabeformat
Statusanzeige nach Schritt 2 (Tabellenform), gefolgt von freiem Abfrageblock, dann Bestätigungsnachricht nach Update. Bei AÜG-Fristwarnung: gesonderter Warnblock über der Bestätigung.
Beispiel
/arbeitsrecht:expansion-aktualisierung Polen
/arbeitsrecht:expansion-aktualisierung
(fragt nach dem Land, wenn mehrere Tracker existieren)
Beispiel-Ausgabe bei laufendem EOR-Einsatz seit 14 Monaten:
AÜG-Fristwarnung: Der EOR-Einsatz für [Mitarbeiterin] läuft seit
14 Monaten. Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
(§ 1 Abs. 1b AÜG) wird am [Datum] erreicht. Ohne tarifvertragliche
Verlängerungsklausel oder Umwandlung in ein direktes Arbeitsverhältnis
droht Rechtsfolge nach § 10 Abs. 1 AÜG.
Risiken und typische Fehler
- 18-Monats-Grenze übersehen: Die AÜG-Frist läuft unabhängig davon,
ob die Parteien die Überlassung bewusst als solche strukturiert haben. Frühzeitige Planung der Folgeoption (Direkteinstellung oder neuer EOR-Vertrag mit echtem Unterbrechungszeitraum) ist erforderlich.
- Equal-Pay vergessen: Nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung
gilt das Equal-Pay-Gebot (§ 8 AÜG), sofern kein einschlägiger TV gilt. Budgetauswirkung für Finance vorab modellieren.
- Tracker nicht gepflegt: Ein veralteter Tracker führt zu fehlerhafter
Priorisierung. Update zeitnah nach jeder relevanten Entwicklung.
- Statusänderungen nicht auf Abhängigkeiten geprüft: Wird z. B. die
EOR-Entscheidung getroffen, schaltet dies typischerweise Punkte für Steuer, Finance und HR frei — diese dürfen nicht übersehen werden.
Quellenpflicht
Bei AÜG-relevanten Warnungen zitieren:
- § 1 Abs. 1b AÜG (Höchstüberlassungsdauer)
- § 8 AÜG (Equal-Pay-Gebot)
- § 10 Abs. 1 AÜG (Fiktion des Arbeitsverhältnisses)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.