Mandantenfragen beim Kaltstart
- Haben Sie bereits einen Scheidungs- oder Sorge-/Umgangsrechtsantrag beim Familiengericht eingereicht, oder steht das noch aus?
- Verweigert der andere Elternteil den Umgang aktiv, oder scheitert die Umsetzung an Kommunikationsproblemen?
- Gibt es Hinweise auf häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch oder Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB?
- Hat das Jugendamt bereits Kontakt aufgenommen oder ein Hilfsangebot nach § 17 SGB VIII unterbreitet?
- Haben Sie oder Ihr Gegenüber schon an einer Cochemer-Informationsveranstaltung oder einem Erstgespräch beim Beratungsstellen-Netzwerk teilgenommen?
- Wie alt sind die betroffenen Kinder, und wurde ein Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellt?
- Welche finanziellen Rahmenbedingungen gelten — Prozesskostenhilfe, Scheidungskosten bereits beziffert?
- Wurden Vereinbarungen bisher mündlich getroffen, und ist die Gegenseite grundsätzlich einigungsbereit?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |------|--------| | § 156 FamFG | Hinwirkungspflicht des Familiengerichts auf Einvernehmen; Anordnung einer Beratung oder Mediation | | § 165 FamFG | Vermittlungsverfahren bei Umgangsverweigerung; Gericht beauftragt Jugendamt oder geeignete Stelle | | § 155 FamFG | Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen; erster Termin innerhalb eines Monats | | § 155a FamFG | Frühe Erörterung in Kindschaftssachen; Einbeziehung des Jugendamts | | § 158 FamFG | Verfahrensbeistand für das Kind; Aufgaben und Vergütung | | § 158a FamFG | Qualifikationsanforderungen an den Verfahrensbeistand | | § 1684 BGB | Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil; Wohlverhaltenspflicht beider Eltern | | § 1666 BGB | Gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung; Ausschluss oder Einschränkung des Umgangs | | § 1671 BGB | Alleinige elterliche Sorge auf Antrag eines Elternteils nach Trennung | | § 17 SGB VIII | Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen durch Jugendamt; Jugendhilfeleistungen | | § 18 SGB VIII | Beratung und Unterstützung bei Ausübung des Umgangsrechts | | MediationsG | Grundsätze der Mediation; Vertraulichkeit, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung | | § 278a ZPO | Gerichtliche Mediation / Güterichterverfahren (analog in Familiensachen) | | § 127a BGB | Gerichtliche Protokollierung als Ersatz für notarielle Beurkundung bei Vergleichen | | § 36 FamFG | Vergleich im familiengerichtlichen Verfahren; Protokollierung mit Vollstreckungswirkung |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---------|-------------|-------|-------------| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
ADR-Pfade im Überblick
| ADR-Pfad | Rechtsgrundlage | Dauer typisch | Kosten ca. | Besonderheit | |----------|----------------|--------------|------------|--------------| | Außergerichtliche Familienmediation (DGFM) | MediationsG | 5–10 Sitzungen à 90 min | EUR 100–180/h pro Mediator | Vollständige Vertraulichkeit; Ergebnis als privatschriftliche Vereinbarung | | Cochemer Modell / Cochemer Praxis | § 156 FamFG iVm Netzwerkvereinbarungen | 4–8 Wochen | Keine gesonderten Kosten (Jugendamt) | Interdisziplinär: Anwälte, Jugendamt, Gericht, Berater gemeinsam | | Gerichtliche Mediation / Güterichter | § 36a FamFG; § 278a ZPO analog | 1–3 Sitzungen | Keine Mehrkosten (Gerichtsgebühr) | Mediator ist Richter eines anderen Spruchkörpers; Protokoll nach § 127a BGB | | Vermittlungsverfahren | § 165 FamFG | 3 Monate max. | Keine gesonderten Kosten | Nur bei Umgangsverweigerung; Jugendamt oder geeignete Stelle beauftragt | | Anwaltliche Vergleichsverhandlung | § 36 FamFG; § 127a BGB | Nach Absprache | Anwaltsgebühren nach RVG | Vollstreckungsfähiger Vergleich nach Protokollierung | | Familienkonferenz (Family Group Conference) | § 17 SGB VIII | 1–2 Konferenztage | Keine (Jugendhilfe) | Erweiterter Familien- und Unterstützerkreis einbezogen |
Ablauf Cochemer Modell
| Phase | Akteur | Inhalt | Zeitrahmen | |-------|--------|--------|-----------| | 1. Eingang Antrag | Familiengericht | § 155 FamFG: Termin innerhalb 1 Monat; Jugendamt benachrichtigt | Tag 1–5 | | 2. Frühe Erörterung | Richter + Jugendamt + ggf. Verfahrensbeistand | § 155a FamFG: Gemeinsamer Termin; Cochemer-Netzwerk aktiviert | Bis Woche 4 | | 3. Parallele Beratung | Jugendamt § 17 SGB VIII + Beratungsstelle | Getrennte Elternberatung; Kindeswohl im Mittelpunkt | Woche 4–8 | | 4. Runder Tisch | Alle Beteiligten inkl. Anwälte | Interdisziplinäres Fallgespräch; keine Parteinahme | Woche 6–10 | | 5. Einigungsvorschlag | Anwälte + Gericht | Vorläufige Regelung nach § 156 FamFG; ggf. einstweilige Anordnung | Woche 8–12 | | 6. Vereinbarung / Beschluss | Familiengericht | Protokollierung § 127a BGB oder Beschluss nach § 1684 BGB | Woche 10–14 |
Prüfschema § 156 FamFG
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge | |---------|-----------|------|-------------| | 1 | Kindschaftssache anhängig? (Sorge, Umgang, Kindesherausgabe) | § 151 FamFG | Anwendungsbereich eröffnet | | 2 | Vorrang- und Beschleunigungsgebot beachtet? | § 155 FamFG | Erster Termin binnen 1 Monat zwingend | | 3 | Gericht hat auf Einvernehmen hingewirkt? | § 156 Abs. 1 FamFG | Pflicht des Gerichts; bei Unterlassen Beschwerde möglich | | 4 | Beratung / Mediation angeordnet oder empfohlen? | § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG | Aussetzung des Verfahrens bis zu 3 Monaten zulässig | | 5 | Umgangsverweigerung konkret? | § 165 FamFG | Vermittlungsverfahren obligatorisch vor Ordnungsmittel | | 6 | Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB? | §§ 1666, 1666a BGB | Schutzklausel: Mediation ungeeignet; Sofortmaßnahmen | | 7 | Einigung erzielt? | § 36 FamFG; § 127a BGB | Protokollierung; Vollstreckungstitel nach § 86 FamFG | | 8 | Keine Einigung erzielt? | § 1684 Abs. 3, 4 BGB | Gerichtliche Regelung; ggf. Umgangsausschluss als ultima ratio |
Prüfschema § 165 FamFG Vermittlungsverfahren
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge | |---------|-----------|------|-------------| | 1 | Vollstreckungsfähiger Umgangstitel vorhanden? | §§ 86, 89 FamFG | Voraussetzung für Vermittlungsverfahren | | 2 | Titelschuldner hat Umgang verweigert? | § 89 FamFG | Ordnungsmittel grundsätzlich möglich | | 3 | Gericht hat Vermittlungsverfahren eingeleitet? | § 165 Abs. 1 FamFG | Jugendamt oder geeignete Stelle beauftragt | | 4 | Anhörungstermin durchgeführt? | § 165 Abs. 3 FamFG | Beide Eltern persönlich geladen; Ordnungsgeld bei Nichterscheinen | | 5 | Einigung im Vermittlungsverfahren? | § 165 Abs. 4 FamFG | Protokollierung als Vergleich | | 6 | Kein Erfolg? | § 165 Abs. 5 FamFG | Rückmeldung an Gericht; Ordnungsmittelverfahren nach § 89 FamFG |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Familienrechtliche Mediation oder Cochemer Modell | Schriftsatzbausteine unten; Antraegeauswahl nach Konstellation | | Variante A — beide Seiten kooperativ | Direktes Mediationsverfahren ohne Gerichtsantrag | | Variante B — eine Seite blockiert | Gerichtlicher Vermittlungsantrag § 165 FamFG als Druckmittel | | Variante C — Kindeswohl gefaehrdet | Cochemer Modell nicht a