Mandantenfragen beim Kaltstart
- Seit wann leben Sie von Ihrem Ehegatten getrennt — haben Sie das Trennungsdatum dokumentiert (z. B. Auszug, Bankkonto, E-Mail)?
- Ist die Scheidung einvernehmlich (beide einverstanden nach mindestens 1 Jahr Trennung), oder verweigert der andere Teil die Zustimmung?
- Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr begründen könnten (z. B. schwere häusliche Gewalt)?
- Sind minderjährige Kinder vorhanden — besteht Einigkeit über Sorge und Unterhalt?
- Haben Sie gemeinsames Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteile oder Rentenanwartschaften, die im Versorgungsausgleich relevant sind?
- Wie hoch sind die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (relevant für Verfahrenswert und VKH-Prüfung)?
- Haben Sie bereits einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten oder dessen Anwalt ausgehandelt?
- Kennen Sie das Datum der Eheschließung und liegt die Heiratsurkunde vor?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |------|--------| | § 1565 BGB | Scheidungsvoraussetzung: Scheitern der Ehe; Trennungsjahr als Regelfall | | § 1565 Abs. 2 BGB | Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres nur bei unzumutbarer Härte | | § 1566 Abs. 1 BGB | Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 1 Jahr Trennung + beiderseitiger Scheidungsantrag | | § 1566 Abs. 2 BGB | Unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung bei 3 Jahren Trennung (einseitige Scheidung möglich) | | § 1567 BGB | Definition der Trennung; Trennung innerhalb der Ehewohnung möglich | | § 1568 BGB | Härteklausel: Scheidungsversagung bei außergewöhnlichen Umständen zum Wohl der Kinder oder des anderen Ehegatten | | § 133 FamFG | Antrag auf Ehescheidung; notwendiger Inhalt des Scheidungsantrags | | § 114 FamFG | Anwaltszwang in Ehesachen; kein Selbstauftritt | | § 122 FamFG | Örtliche Zuständigkeit: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Antragsgegners | | § 137 FamFG | Verbundverfahren: Scheidung + Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge, Zugewinn) | | § 137 Abs. 2 FamFG | Versorgungsausgleich von Amts wegen im Verbund | | § 142 FamFG | Abtrennung von Folgesachen bei unverhältnismäßiger Verzögerung | | § 43 FamGKG | Verfahrenswert bei Ehescheidung: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten | | § 48 FamGKG | Verfahrenswert Versorgungsausgleich: 10 % des Dreifachen der monatlichen Nettoeinkommen je auszugleichendem Anrecht | | § 76 FamFG | Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen; §§ 114 ff. ZPO entsprechend | | §§ 1 ff. VersAusglG | Versorgungsausgleich; interne und externe Teilung; Auskunftspflicht der Versorgungsträger | | § 6 VersAusglG | Ausschluss oder Einschränkung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung | | Art. 17 EGBGB | Anzuwendendes Scheidungsrecht bei Auslandsbezug (Haager Scheidungsübereinkommen, Rom III-VO) |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---------|-------------|-------|-------------| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema Scheidungsantrag
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge | |---------|-----------|------|-------------| | 1 | Ehe wirksam geschlossen? | §§ 1303 ff. BGB; PStG | Voraussetzung; Nichtehe schließt Scheidung aus | | 2 | Deutsches Recht anwendbar? | Art. 17 EGBGB; Rom III-VO | Bei Auslandsbezug zuerst Kollisionsrecht prüfen | | 3 | Örtliche Zuständigkeit | § 122 FamFG | Gemeinsamer Aufenthalt; hilfsweise Aufenthalt des Ag.; hilfsweise des AS. | | 4 | Scheitern der Ehe feststellbar? | § 1565 Abs. 1 BGB | Unwiderlegbar bei § 1566 Abs. 1 oder 2 BGB; sonst Einzelfallprüfung | | 5a | Trennungsjahr abgelaufen (> 1 Jahr)? | § 1566 Abs. 1 BGB | Bei beiderseitigem Antrag: Zerrüttung unwiderlegbar | | 5b | Drei Jahre Trennung? | § 1566 Abs. 2 BGB | Auch einseitig möglich; Zerrüttung unwiderlegbar | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | 6 | Härteklausel Versagung? | § 1568 BGB | Ausnahme: Kindeswohl oder schwere Folgen für Ehegatten; praktisch selten | | 7 | Verbundsachen? | § 137 FamFG | Versorgungsausgleich von Amts wegen; andere Folgesachen auf Antrag | | 8 | Versorgungsausgleich ausschließbar? | § 6 VersAusglG | Nur durch notarielle Vereinbarung oder Gerichtsentscheid | | 9 | Anwaltszwang beachtet? | § 114 FamFG | Muss durch Anwalt gestellt werden; Eigenantrag unzulässig | | 10 | VKH beantragt wenn nötig? | § 76 FamFG | Gleichzeitig mit Scheidungsantrag möglich |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — einvernehmlicher Scheidungsantrag | Muster einvernehmlich unten; VKH-Antrag beachten | | Variante A — einseitiger Antrag nach 3 Jahren Trennung | Muster einseitig unten; Haertefall-Ausnahme nicht noetig | | Variante B — Haertefall § 1565 Abs. 2 BGB | Haertefall-Muster unten; hohe Huerden beachten | | Variante C — Versorgungsausgleich ist strittig | VA-Ausschluss-Vereinbarung erwaegen; separates VA-Verfahren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Einvernehmlicher Scheidungsantrag (Muster)
An das Amtsgericht – Familiengericht – [Ort]
SCHEIDUNGSANTRAG
In der Familiensache
[Name Antragsteller/in], [Anschrift]
– Antragsteller/in –
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin [Name], [Kanzleiadresse]
gegen
[Name Antragsgegner/in], [Anschrift]
– Antragsgegner/in –
beantrage ich namens des/der Antragstellers/in:
Die am [Datum] vor dem Standesamt [Ort] (Eheregister-Nr. [X]) geschlossene
Ehe der Beteiligten wird geschieden.
BEGRÜNDUNG:
I. Sachverhalt
Die Beteiligten haben sich am [Datum] getrennt. Seit diesem Zeitpunkt führen
sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr (§ 1567 BGB). Das Trennungsjahr
gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ist abgelaufen. Beide Ehegatten beantragen die
Scheidung (§ 1566 Abs. 1 BGB).
II. Zerrüttung
Die Ehe der Beteiligten ist gemäß § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert. Die Vermutung
des § 1566 Abs. 1 BGB greift ein: Die Beteiligten leben seit mehr als einem Jahr
getrennt und beantragen beide die Scheidung.
III. Versorgungsausgleich
Es wird beantragt, den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen
(§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, §§ 1 ff. VersAusglG). Die Beteiligten werden die
erforderlichen Formulare (Fragebogen des Gerichts) unverzüglich ausfüllen.
[Alternativ: Die Beteiligten haben den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen
(Anlage: Notarielle Vereinbarung vom [Datum], UR-Nr. [X], Notar [Name], [Ort]).
Es wird beantragt, gemäß § 6 VersAusglG von der Durchführung des Versorgungsausgleichs
abzusehen.]
IV. Verfahrenswert
Der Verfahrenswert berechnet sich gemäß § 43 FamGKG:
Mo