Mandantenfragen beim Kaltstart
- Welcher konkrete Wettbewerbsverstoß liegt vor — irreführende Werbung (§ 5 UWG), Rechtsbruch (§ 3a UWG), Spam (§ 7 UWG), aggressive Handlung (§ 4a UWG) oder vergleichende Werbung (§ 6 UWG)?
- Ist die Mandantschaft aktivlegitimiert nach § 8 Abs. 3 UWG — besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, oder ist sie qualifizierter Verband?
- Wann erlangte die Mandantschaft Kenntnis vom Verstoß — Verjährung 6 Monate nach § 11 UWG läuft?
- Wurde die Mandantschaft bereits abgemahnt, oder plant sie die Abmahnung der Gegenseite?
- Liegt der Verdacht eines missbräuchlichen Abmahnens der Gegenseite vor (§ 8c UWG) — Massenabmahnungen, übersetzte Vertragsstrafe?
- Hat die Gegenseite eine Schutzschrift beim Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt?
- Besteht UWG-Anspruchskonkurrenz mit Marken- oder Designrecht?
- Welcher Streitwert und damit welche Kostenrisiken sind realistisch?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |------|--------| | § 3 Abs. 1 UWG | Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen | | § 3a UWG | Rechtsbruchtatbestand: Verstoß gegen Marktverhaltensregel | | § 4 Nr. 3 UWG | Mitbewerberschutz: Nachahmungsschutz (ergänzender Leistungsschutz) | | § 4a UWG | Aggressive geschäftliche Handlungen | | § 5 UWG | Irreführende Werbung: objektiv unrichtige oder zur Täuschung geeignete Angaben | | § 5a UWG | Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen | | § 6 UWG | Vergleichende Werbung: zulässig wenn objektiv, nicht irreführend, nicht verunglimpfend | | § 7 UWG | Unzumutbare Belästigung: E-Mail-Spam, Kalt-Telefonate, Briefkastenwerbung | | § 8 Abs. 1 UWG | Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch | | § 8 Abs. 3 UWG | Aktivlegitimation: Mitbewerber (Nr. 1), qualifizierte Wirtschaftsverbände (Nr. 2), qualifizierte Verbraucherverbände (Nr. 3), Kammern (Nr. 4) | | § 8b UWG | Qualifizierte Einrichtungen und Verbände (Liste beim BfJ) | | § 8c UWG | Rechtsmissbräuchliche Abmahnung: Indizien, Rechtsfolgen (keine Kostenerstattung) | | § 9 UWG | Schadensersatz bei Verschulden; § 9 Abs. 2 bei Verbraucherbeeinträchtigung | | § 11 UWG | Verjährung: Unterlassungsanspruch 6 Monate ab Kenntnis; Schadensersatz 3 Jahre §§ 195, 199 BGB | | § 12 Abs. 1 UWG | Dringlichkeitsvermutung für einstweilige Verfügung | | § 13 Abs. 3 UWG | Aufwendungsersatz für Abmahnkosten (bei berechtigter Abmahnung) | | § 13 Abs. 4 UWG | Ausschluss Aufwendungsersatz bei bestimmten Online-Handel-/Datenschutzverstößen | | § 14 UWG | Gerichtliche Zuständigkeit: LG am Ort der gewerblichen Niederlassung; fliegender Gerichtsstand eingeschränkt |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---------|-------------|-------|-------------| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema UWG-Abmahnung
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge | |---------|-----------|------|-------------| | 1 | Geschäftliche Handlung? | § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG | Anwendungsbereich; nicht bei rein privaten Handlungen | | 2 | Konkreter Verbotstatbestand | §§ 3a, 4, 4a, 5, 5a, 6, 7 UWG; Anhang | Abmahnfähigkeit | | 3 | Aktivlegitimation § 8 Abs. 3 UWG? | § 8 Abs. 3 Nr. 1–4 UWG | Ohne Aktivlegitimation: keine strafbewehrte UE; Klage unzulässig | | 4 | Missbrauchsprüfung § 8c UWG | § 8c Abs. 2 UWG (Indizien) | Missbräuchliche Abmahnung: kein Kostenersatz; Gegenanspruch § 8c Abs. 3 UWG | | 5 | Abmahninhalt: Beanstandung + Unterlassungsaufforderung + Frist | § 13 UWG | Formell mangelhafte Abmahnung löst keinen Kostenersatz aus | | 6 | Unterlassungserklärung abgegeben? Ausreichend strafbewehrt? | §§ 339 BGB; § 12 UWG | Unzureichende UE = Wiederholungsgefahr bleibt; eV-Antrag nötig | | 7 | Einstweilige Verfügung nötig? | §§ 935, 940 ZPO; § 12 Abs. 1 UWG | Dringlichkeit; Selbstwiderlegung ab ca. 4 Wochen Untätigkeit | | 8 | Verjährung geprüft? | § 11 Abs. 1 UWG | 6 Monate ab Kenntnis; Unterbrechung durch Abmahnung oder eV-Antrag |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — UWG-Abmahnung aussprechen oder empfangen | Abmahnungs-Vollmuster und ggf. eAVV-Antrag unten | | Variante A — Abmahnung ist missbraeuchlich (§ 8c UWG) | Widerspruchsbaustein unten; kein UE unterzeichnen | | Variante B — Mandant moechte selbst abmahnen | Abmahnungs-Vollmuster unten; Streitwert sorgfaeltig berechnen | | Variante C — einstweilige Verfuegung noetig | eAVV-Antrag unten; Dringlichkeit pruefen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Abmahnung (vollständiges Muster)
[Briefkopf Kanzlei] [Ort, Datum]
An [Name der Wettbewerberin] - Per Einschreiben/Rückschein -
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gemäß § 13 UWG
Unsere Mandantin: [Unternehmensname]
Ihre Referenz: [Beschreibung des Verstoßes]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen die Vertretung der [Mandantin] an (Vollmacht Anlage 1).
I. Sachverhalt
Die Mandantin und Ihr Unternehmen sind Mitbewerber i. S. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG
im Bereich [Branche]. Sie haben am [Datum] auf der Website [URL] / in [Medium]
folgende Aussage veröffentlicht: "[wörtliches Zitat]" (Anlage 2, Screenshot /
Kopie).
II. Rechtliche Würdigung
Die Aussage ist irreführend i. S. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG [alternativ:
Verstoß gegen § 3a UWG durch Verletzung von [Marktverhaltensregel]],
da [Begründung: objektiv unrichtig / geeignet zur Täuschung / Pflichtangabe
fehlend nach §§ 5a, 8 TMG / Impressumspflicht DDG verletzt].
III. Aufforderung
Wir fordern Sie auf:
1. Die beanstandete Werbung / Handlung unverzüglich einzustellen;
2. bis spätestens [Datum] (Frist: 10 Werktage) die anliegende strafbewehrte
Unterlassungserklärung (Anlage 3) unterzeichnet zurückzusenden;
3. die der Mandantin entstandenen Abmahnkosten gemäß § 13 Abs. 3 UWG
in Höhe von EUR [Betrag nach RVG; Streitwert EUR [X]; 1.3-Gebühr zzgl.
Auslagen zzgl. 19 % MwSt.] auf folgendes Konto zu zahlen:
IBAN: [DE XX XXXX ...]
Bei fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir ohne weitere Ankündigung
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]
--- ANLAGE 3: Strafbewehrte Unterlassungserklärung ---
Die [Schuldnerin], gesetzlich vertreten durch [Vertretung], verpflichtet sich
gegenüber der [Gläubigerin] für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch (festzusetzen nach
billigem Ermessen der Gläubigerin, im Streitfall durch das zuständige Gericht
zu überprüfen), das folgende Handlung zu unterlassen:
[Konkrete Verletzungsform — nicht zu weit, nicht zu eng formulieren]
[Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel]
Antrag einstweilige Verfügung UWG
An das Landgericht [Ort]
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG
gemäß §§ 935, 940 ZPO iVm § 8 Abs. 1 UWG
Verfügungsklägerin: [Mandantin]
Verfügungsbeklagte: [Wettbew