Mandantenfragen beim Kaltstart
- Wie ist die aktuelle Struktur — Einzelunternehmen, einfache GmbH, GmbH & Co. KG, AG?
- Welche Aktivitäten sollen über die Holding abgewickelt werden — operatives Geschäft, M&A-Beteiligungen, Immobilienvermögen, Familienerbfolge?
- Wie hoch ist der geschätzte Unternehmenswert und in welchem Zeithorizont ist ein Exit oder eine Unternehmensübertragung geplant?
- Besteht eine Nachfolgeplanung innerhalb der Familie — Übertragung an Kinder, Stiftungsgründung?
- Ist die Holding-GmbH bereits gegründet, oder muss sie neu gegründet werden (Zeitreihenfolge beachten)?
- Gibt es Auslandsbezug (Gesellschafter wohnt im Ausland, geplanter Wegzug — § 6 AStG Wegzugsbesteuerung)?
- Sind pflichtteilsrelevante Schenkungen geplant (§ 2325 BGB 10-Jahres-Frist)?
- Soll eine Familienstiftung als oberste Ebene eingesetzt werden (Pflichtteils- und Erbschaftsteuervorteile)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |------|--------| | § 8b Abs. 2 KStG | Schachtelprivileg Veräußerung: 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei bei der Holding-GmbH | | § 8b Abs. 1 KStG | Schachtelprivileg Dividenden: 95 % der Dividende steuerfrei bei mindestens 10 % Beteiligung | | § 8b Abs. 3 S. 1 KStG | Hinzurechnung 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben (Schein-Betriebsausgabe) | | § 8b Abs. 4 KStG | Mindestbeteiligung 10 % zu Beginn des Kalenderjahres für Dividenden-Schachtelprivileg | | § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Immobilien-Holding mit ausschließlich Verwaltung von Immobilien; volle GewSt-Befreiung der Mieterträge | | § 8 GewStG | Hinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Pachten) beim operativen Unternehmen | | § 6 AStG | Wegzugsbesteuerung: Entstrickung stiller Reserven bei Wegzug ins Ausland mit GmbH-Anteilen (stille Reserven sofort besteuert) | | § 2325 BGB | Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden Nachlasswert hinzugerechnet | | § 2303 BGB | Pflichtteilsanspruch: 1/2 des gesetzlichen Erbteils als Minimalanspruch | | §§ 80 ff. BGB | Stiftungsgründung (Bundes-Stiftungsrecht); Landesstiftungsgesetze | | § 58 KStG | Stiftungen: Thesaurierungsfreibetrag EUR 5.000/Jahr | | § 3 Nr. 2 GrEStG | Grunderwerbsteuer-Befreiung bei Grundstücksübertragung auf Personengesellschaft unter bestimmten Bedingungen | | § 6a GrEStG | Konzernklausel: Umstrukturierungen im Konzern grunderwerb-steuerfrei (95 %-Beteiligung, 5-Jahres-Behaltefrist) | | § 17 EStG | Veräußerungsgewinn bei wesentlicher Beteiligung (> 1 %): 25 % Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---------|-------------|-------|-------------| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren | | OFD Frankfurt | S 2241 A – 11 – St 211 | 2019 | Praktische Anwendung § 8b KStG: Kettenausschüttung Tochter → Holding → Privat |
Struktur-Varianten im Vergleich
| Variante | Struktur | Steuerlicher Kernvorteil | Besondere Eignung | |---------|---------|--------------------------|-----------------| | A — Einzel-Holding | Privatperson → Holding-GmbH → Operative GmbH | § 8b KStG: 95 % steuerfreier Exit | Klassisches Start-up; einmaliger Exit-Fokus | | B — Vermögens-Holding | Privatperson → Vermögens-Holding → [Operative + Immobilien + Beteiligungen] | § 8b KStG + § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kombiniert | Konglomerats-Vermögensverwaltung | | C — Doppel-Holding | Familienstiftung → Holding-GmbH 1 → Holding-GmbH 2 → Operative Töchter | Pflichtteils-Schutz; Generationen-Trennung; Erbschaftsteuer-Optimierung | Familienunternehmen; Nachfolge | | D — GmbH & Co. KG-Holding | Privatperson (Kommanditist) → KG als Holding → Tochtergesellschaften | Gewerbesteuerliche Transparenz; § 15 EStG | Mittelstand mit KG-Tradition |
Rechenbeispiel Exit-Vorteil
Ohne Holding (Direktverkauf GmbH-Anteile)
Kaufpreis Anteile: EUR 10.000.000
Anschaffungskosten: ./. EUR 1.000.000
Veräußerungsgewinn: EUR 9.000.000
Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG: 60 % steuerpflichtig = EUR 5.400.000
Einkommensteuer ca. 42 %: ./. EUR 2.268.000
Solidaritätszuschlag 5,5 %: ./. EUR 124.740
Netto-Erlös: EUR 7.607.260
Mit Holding (§ 8b KStG)
Holding-GmbH verkauft Anteile: EUR 10.000.000
Anschaffungskosten: ./. EUR 1.000.000
Veräußerungsgewinn: EUR 9.000.000
§ 8b Abs. 2 KStG: 95 % steuerfrei EUR 8.550.000
5 % Schein-Betriebsausgabe: EUR 450.000 steuerpflichtig
KSt 15 % + Soli + GewSt ca. 30 %: ./. EUR 135.000
Netto-Holding-Vermögen: EUR 9.865.000
Vorteil gegenüber Direktverkauf: EUR 2.257.740 (Steueraufschub)
Bei späterer Ausschüttung Holding → Privat:
§ 20 EStG Abgeltungssteuer 25 %: ./. EUR 2.221.250 (auf Netto-9.865.000)
Tatsächlicher Nettoerlös Privat: EUR 7.393.750
Steueraufschub-Vorteil (Reinvestition): Erheblich bei mehrjährigem
Aufschub; Zinseffekt auf EUR 2.258.000 über 5–10 Jahre
Prüfschema Holding-Aufbau
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge | |---------|-----------|------|-------------| | 1 | Zeitreihenfolge: Holding VOR operativer GmbH? | § 8b KStG; Umwandlungsrecht | Nachträgliche Holding: Einbringungsaufwand und ggf. Sperrfrist | | 2 | Mindestbeteiligung 10 % für § 8b KStG? | § 8b Abs. 4 KStG | Stichtag = Beginn des Wirtschaftsjahres der Dividende | | 3 | Erweiterte Kürzung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG anwendbar? | § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG | Ausschließlich Immobilienverwaltung; keine gewerbliche Beimengung | | 4 | § 6a GrEStG Konzernklausel bei Umstrukturierung? | § 6a GrEStG | 95 %-Beteiligung ununterbrochen 5 Jahre vor und nach Umstrukturierung | | 5 | Wegzug ins Ausland geplant? | § 6 AStG | Stille Reserven bei GmbH-Anteilen sofort versteuert; Ratenzahlung möglich | | 6 | Pflichtteilsrelevante Schenkungen? | § 2325 BGB | 10-Jahres-Frist läuft; Nießbrauchsvorbehalt stoppt Frist nicht | | 7 | Familienstiftung als oberste Ebene? | §§ 80 ff. BGB; § 58 KStG | Pflichtteils-Schutz; Erbschaftsteuerpflicht Stiftungsgründung beachten | | 8 | GmbH-Gründungsaufwand und laufende Pflichten? | GmbHG; HGB | Bilanzierungspflicht; Offenlegung; Jahresabschluss Holding |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Holding-Struktur planen | Struktur-Varianten-Vergleich; Anteilsuebertragungsvertrag unten | | Variante A — Exit-Optimierung im Vordergrund | § 8b KStG-Vorteil berechnen; Holding prioritaer empfehlen | | Variante B — Haftungsschutz vorrangig | Operative Risiken in Tochter-GmbH halten; Holding schirmt ab | | Variante C — Erbschaft / Unternehmensnachfolge | Familienpool-Holding und Niesbrauchsvorbehalt pruefen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Anteilsübertragungsvertrag (Operative GmbH auf Holding-GmbH)
ANTEILSÜBER