Schutzschirmverfahren § 270d InsO
Zweck
Sanierungs-Vehikel: Schuldner behaelt Verfügungsbefugnis, Sachwalter überwacht. 3-Monats-Schutz vor Gläubiger-Maßnahmen.
1) Eingangs-Abfrage
- Liquiditäts-Lage: Zahlungsunfähigkeit oder "drohend" § 18 InsO?
- Überschuldung § 19 InsO?
- Sanierungs-Aussicht (positive Fortbestehensprognose)?
- Anzahl Mitarbeiter / Gläubiger?
- Geplante Sanierungs-Maßnahmen?
- Schutzschirm-Anwalt bereit?
2) Voraussetzungen § 270d InsO
| Voraussetzung | Inhalt | |---|---| | Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung | § 18 / § 19 InsO | | Keine Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | Bei Zahlungsunfähig: nur Eigenverwaltung § 270 InsO | | Sanierungs-Aussicht | Prüfer-Bescheinigung | | Antrag des Schuldners | Bei Gesellschaft: Geschäftsführer/Vorstand |
Anders als StaRUG
- StaRUG vorab in der Krise — kein Insolvenzverfahren
- Schutzschirm: bereits Insolvenz-Verfahren, aber Eigenverwaltung
3) Sachwalter-Aufsicht
Bestellung
- Vorschlagsrecht des Schuldners (mit anwaltlicher Mitwirkung)
- Gericht bestellt — üblich akzeptiert Vorschlag
Pflichten Sachwalter
- Überwachung Geschäftsführung
- Kassenprüfung
- Berichtspflicht Gericht
- Insolvenzplan-Mitwirkung
4) Schutzschirm-Phase (3 Monate)
Schutz
- Vollstreckungsschutz § 21 II Nr. 3 InsO analog
- Keine Sicherheits-Verwertung
- Vorläufige Eigenverwaltung
Schuldner-Pflichten
- Insolvenzplan vorbereiten
- Insolvenz-Geld-Anspruch sichern (Mitarbeiter)
- Sanierungs-Konzept umsetzen
Verfahren
- Schuldner bleibt Verfügungsberechtigt
- Sachwalter berichtet Gericht
- Gläubigerausschuss eingerichtet bei groesseren Verfahren
5) Insolvenz-Geld
- Bundesagentur übernimmt 3 Monate Loehne
- Wichtig für Liquidität im Sanierungs-Verfahren
- Anspruch der Mitarbeiter, NICHT Schuldner
6) Workflow
Phase 1 — Vorbereitung (vor Antrag)
- Sanierungs-Gutachten
- Liquiditäts-Plan 13-Wochen
- Bescheinigung Prüfer "Sanierung nicht offenbar aussichtslos"
- Sachwalter-Vorschlag
- Antrag-Entwurf
Phase 2 — Antrag
- Schriftlich beim Insolvenzgericht
- Mit Bescheinigung Prüfer
- Verzeichnis Gläubiger / Vermögen
- Vorgeschlagener Sachwalter
Phase 3 — Schutzschirm-Eröffnung
- Beschluss Insolvenzgericht (binnen Tagen)
- Schutzschirm 3 Monate ab Antrag
Phase 4 — Sanierungs-Maßnahmen
- Insolvenzplan-Aufstellung
- Verhandlungen Lieferanten / Mitarbeiter / Bank
- Notwendige Kündigungen (BR-Konsultation)
Phase 5 — Insolvenzplan-Verfahren
- Vorgestellt allen Gläubigern
- Abstimmung in Klassen § 222 InsO
- Mehrheits-Erfordernis 50 % nach Kopf + 50 % nach Summe je Klasse
- Bei Annahme: Gerichts-Bestätigung
- Wirkung: Gesellschaft saniert, Gläubiger erhalten Quote
Phase 6 — Verfahrensaufhebung
- Mit Plan-Erfüllung
- Löschung Insolvenz-Vermerk
7) Sanierungs-Optionen im Insolvenzplan
Sanierungs-Maßnahmen
- Gläubiger-Quote (z.B. 20 % der Forderung)
- Loehne / Pensionen senken
- Mitarbeiter-Abbau
- Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Aktiva
- Debt-Equity-Swap (Gläubiger werden Gesellschafter)
Investor-Modelle
- Eigenständige Investor-Suche
- Asset-Deal aus Schutzschirm
- Doppel-Nettung-Modell
8) Typische Fehler
- Antrag bei Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO — kein Schutzschirm
- Sachwalter-Vorschlag ungeeignet — Gericht lehnt ab
- Liquiditäts-Plan überoptimistisch — Bescheinigung fragwürdig
- Insolvenz-Geld nicht beantragt — Liquiditäts-Engpass
- Insolvenzplan zu spaet — Schutzschirm läuft aus
9) Vergleich StaRUG vs. Schutzschirm vs. Standard-Insolvenz
| Aspekt | StaRUG | Schutzschirm § 270d | Standard-Insolvenz | |---|---|---|---| | Voraussetzung | drohende Zahlungsunfähigkeit | drohende ZahlUnfaeh + Sanierungs-Aussicht | Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung | | Eigenverwaltung | ja (faktisch) | ja | nein (Standard) | | Aufsicht | Restrukturierungsbeauftragter | Sachwalter | Insolvenzverwalter | | Gläubiger-Bindung | nur betroffene | alle (Insolvenzplan) | alle | | Dauer | flexibel | 3 Monate + Plan-Phase | meist > 1 Jahr | | Öffentlichkeit | nicht-publik möglich | publik (Insolvenz) | publik |
10) BGH- und BVerfG-Linien (Stand Mai 2026)
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (3. Kammer, Erster Senat — VARTA-Sanierung) — Verfassungsbeschwerde von Minderheitsaktionären gegen die gerichtliche Bestätigung eines StaRUG-Restrukturierungsplans (Kapitalherabsetzung auf Null, Bezugsrechtsausschluss) als unzulässig zurückgewiesen; die Beschwerdeführer hatten die Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend dargelegt. Bedeutung: StaRUG-Sanierungen mit Eingriff in Aktionärsrechte sind verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen.
Quelle: <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html>
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen geschädigter Aktionäre sind in der Insolvenz der AG keine einfachen Insolvenzforderungen iSd § 38 InsO; sie treten hinter die einfachen Insolvenzgläubiger zurück. Relevanz: bei börsennotierten Schuldnerinnen Anmeldung von Aktionärsforderungen klar abzugrenzen.
Quelle: <https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/bgh-ixzr12724-wirecard-insolvenzmasse-forderungen-aktionaere-urteil> (BGH-Pressemitteilung 2025/211; Az. über bundesgerichtshof.de verifizieren)
- Konkrete BGH-Linie zur Eigenverwaltung (§ 270b InsO) und Schutzschirm (§ 270d InsO), insbesondere zu Anforderungen an die Bescheinigung und zur Bestellung des Sachwalters, vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
Anschluss
krisenfrueherkennung-starug— bei StaRUG-Alternativeinsolvenzplan-starug-planwerkstatt— bei Plan-Aufstellungfortbestehensprognose— bei Prüfung Sanierung
Triage — Schutzschirm oder Regelinsolvenz?
Bevor losgelegt wird, klaere:
- ZU vorhanden? Zahlungsunfaehigkeit § 17 InsO? → Kein Schutzschirm, nur Eigenverwaltung § 270b InsO oder Regelverfahren.
- Prognose positiv? Bescheinigung "Sanierung nicht offenbar aussichtslos" § 270d Abs. 1 S. 1 InsO durch geeigneten Sachverstaendigen (IDW S 11 / IDW S 6).
- Sachwalter-Vorschlag vorbereitet? Schuldner hat Vorschlagsrecht § 270d Abs. 2 InsO — Sachwalter muss unabhaengig und geeignet sein.
- 13-Wochen-Liquiditaetsplan? Ohne Forecast keine Glaubhaftmachung der Fortfuehrungsfaehigkeit.
- Insolvenzgeld gesichert? § 165 SGB III — Vorauszahlung durch Bank moegliich (Insolvenzgeld-Vorfinanzierung).
Aktuelle Leitentscheidungen
- BVerfG 1 BvR 418/25 vom 28.02.2025 (VARTA / StaRUG-Restrukturierungsplan)
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html>
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard / Nachrang Aktionärsschadensersatz)
- Weitere BGH-Entscheidungen zur Eigenverwaltung / Schutzschirm vor Ausgabe über dejure.org, openjur.de und bundesgerichtshof.de mit Datum und Aktenzeichen verifizieren.
Paragrafenkette Schutzschirmverfahren
§ 270d InsO (Schutzschirm) → § 270 InsO (Eigenverwaltung) → § 270b InsO (Antrag vorlaeufige Eigenverwaltung) → § 21 InsO analog (Vollstreckungsschutz) → § 217 InsO (Insolvenzplan) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 254 InsO (Planwirkung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Workflow — 6-Phasen-Schritt-fuer-Schritt
- Krisen-Diagnose (Woche -4 bis -2 vor Antrag): Liquiditaet 13 Wochen direct-method erstellen; Eröffnungsgrund §§ 17-19 InsO bestimmen; Fortbestehensprognose IDW S 11 beauftragen.
- Bescheinigung (Woche -2 bis -1): Sachverstaendigen (Steuerberater, WP) mit Bescheinigung § 270d Abs. 1 InsO beauftragen; Konzept IDW S 6 Niveau als Grundlage.
- Antragsvorbereitung (Woche -1): Sachwalter-Kandidaten identifizieren und Vorschlag vorbereiten; Antrag schreiben mit Glaubhaftmachungs-Unterl