Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen.
- Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat.
- Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg.
- Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst.
- Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten.
- Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend.
- Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden.
- Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Nationales Recht
- § 1029 ZPO — Schiedsvereinbarung, Begriff: Vertrag über privat-rechtlichen Rechtsstreit mit Schiedsgericht anstelle von staatlichem Gericht.
- § 1030 ZPO — Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche stets; nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.
- § 1031 ZPO — Schriftform: Abs. 1 eigene Urkunde oder gewechselte Schreiben; Abs. 2 Telekommunikation genügt; Abs. 3 Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel ausreichend; Abs. 5 Verbraucher gesonderte eigenhändig unterzeichnete Urkunde zwingend.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- § 1040 ZPO — Kompetenz-Kompetenz: Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit; Trennungsprinzip (Severability): Schiedsvereinbarung ist selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.
- § 1051 ZPO — Anwendbares materielles Recht nach Parteiwahl; subsidiär Recht mit engster Verbindung.
- § 1059 ZPO — Aufhebungsantrag für inländische Schiedssprüche: abschließender Katalog; Frist drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.
- §§ 1061 ff. ZPO — Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche i. V. m. NYC.
Internationales Recht
- New Yorker Übereinkommen (NYC) 1958 (über 170 Vertragsstaaten): Art. II Schriftformerfordernis; Art. III Vollstreckbarerklärung; Art. V Anerkennungsversagungsgründe (ordre public, nicht schiedsfähig, Formfehler, Versagung rechtlichen Gehörs).
- UNCITRAL-Modellgesetz 1985/2006 — Basis der meisten modernen nationalen Schiedsgesetze.
- UNCITRAL-Schiedsregeln 2010/2013 für Ad-hoc-Verfahren.
Schiedsordnungen
- DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018 (in Kraft seit 01.03.2018; Anhang 2 in Fassung vom 01.07.2021): https://www.disarb.org/werkzeuge-und-tools/dis-regelwerke
- DIS-ERGeS (Ergaenzende Regeln gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten 2018), DIS-Mediationsordnung 2020.
- ICC-SchO 2021 (in Kraft seit 01.01.2021): https://iccwbo.org/dispute-resolution/dispute-resolution-services/arbitration/rules-procedure/2021-arbitration-rules/
- LCIA Rules 2020 (London Court of International Arbitration): https://www.lcia.org/dispute_resolution_services/lcia-arbitration-rules-2020.aspx
- HKIAC Administered Arbitration Rules 2024 (in Kraft 01.06.2024; aktualisiert gegenueber 2018-Fassung): https://www.hkiac.org/arbitration/rules-practice-notes/hkiac-administered-2024
- SIAC Rules 2025 (7. Auflage; in Kraft seit 01.01.2025): https://siac.org.sg/rules/siac-rules-2025/
Wichtige BGH-Entscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Kernfrage | |---|---|---|---| | 1 | Schiedsfähigkeit | § 1030 ZPO | Vermögensrechtlicher Anspruch? Vergleichsfähig? | | 2 | Schriftform | § 1031 ZPO / Art. II NYC | Eigene Urkunde, gewechselte Schreiben, Bezugnahme, Telekommunikation? | | 3 | Verbraucherbeteiligung | § 1031 Abs. 5 ZPO | Gesonderte handschriftlich unterzeichnete Urkunde? | | 4 | Bestimmtheit | § 1029 ZPO | Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter hinreichend bestimmt? | | 5 | Trennungsprinzip / Kompetenz-Kompetenz | § 1040 ZPO | Selbständige Beurteilung der Schiedsvereinbarung unabhängig vom Hauptvertrag? | | 6 | Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri) | § 1025 ZPO | Schiedsort = Deutschland → deutsches Schiedsrecht; Ausland → ausländisches Recht? | | 7 | Schiedsordnung gewählt? | Parteiwahl | DIS / ICC / LCIA / Ad-hoc-UNCITRAL? | | 8 | Anwendbares materielles Recht | § 1051 ZPO | Rechtswahl wirksam? CISG abgewählt? | | 9 | NYC-Mitgliedschaft Vollstreckungsstaat | Art. V NYC | Anerkennungsversagungsgründe antizipiert? | | 10 | Aufhebungsgründe antizipiert | § 1059 ZPO | Ordre public, Formfehler, mangelnde Schiedsfähigkeit? | | 11 | Interim Relief | Schiedsordnung / §§ 1041 f. ZPO | Zuständigkeit Notfallschiedsrichter oder staatliches Gericht offen? | | 12 | Multi-Tier-Klausel | Parteiwahl | Mediation / Conciliation als Voraussetzung? Präzise Formulierung? |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Schiedsklausel formulieren oder pruefen | Template unten; ICC oder DIS als Institution empfehlen | | Variante A — Mandant will staatliche Gerichtsbarkeit | Kein Schiedsverfahren; Gerichtsstandsklausel nach Art. 25 Bruessel Ia | | Variante B — Schiedsklausel unklar / pathologisch | Reparatur durch Auslegung oder Neuvereinbarung; Risiko Nichtzustaendigkeit beachten | | Variante C — Investitionsstreit | ICSID pruefen; Achmea-Problematik bei Intra-EU-BIT beachten |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Musterklausel DIS (Standard)
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder
ueber seine Gueltigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichts-
ordnung der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig
entschieden.
Das Schiedsgericht besteht aus [einem Schiedsrichter / drei
Schiedsrichtern].
Schiedsort ist [Frankfurt am Main / Muenchen / Hamburg].
Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch / Deutsch und Englisch].
Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Musterklausel ICC (international)
All disputes arising out of or in connection with the present
contract, including disputes on its conclusion, b