SaaS-Vertrag — Prüfung und Verhandlung
Kaltstart-Rückfragen
- Wer ist Anbieter (Hyperscaler wie AWS/Azure/Google, Nischen-SaaS, deutscher Anbieter) und was ist der Service (CRM, ERP, HR-System, Kommunikationsplattform)?
- Ist Mandant Unternehmer (B2B) oder Verbraucher (B2C) — unterschiedliche Schutzniveaus (§§ 327 ff. BGB bei B2C)?
- Welches Vertragsvolumen — jährliches Abonnement oder Multi-Year-Deal? Ab ca. 50.000 EUR/Jahr ist Individualverhandlung realistisch.
- Welche Datenkategorien werden verarbeitet — personenbezogene Kundendaten, Gesundheitsdaten Art. 9 DSGVO, Bankdaten, Geschäftsgeheimnisse?
- Server-Standort — EU/EWR, USA, andere Drittstaaten? Begründung: DSGVO-Transferbeschränkungen Art. 46, Schrems-II-Folgen, CLOUD Act.
- Wie lange Vertragslaufzeit und welche Kündigungsfristen? Automatische Verlängerung?
- Gibt es Vendor-Lock-in-Risiken — proprietäres Datenformat, keine API-Export-Möglichkeit?
- Welcher Ansprechpartner beim Anbieter für Vertragsverhandlung — Legal, Sales, Procurement?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Vertragstyp und Mängelregime
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- §§ 327–327u BGB (seit 01.01.2022) — Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen im B2C: § 327e BGB Sachmangel, § 327f BGB Aktualisierungspflicht, § 327j BGB Verjährung 2 Jahre, § 327k BGB Beweislastumkehr 1 Jahr.
- §§ 305–310 BGB — AGB-Kontrolle: § 309 Nr. 7 BGB — keine Freizeichnung bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz; § 309 Nr. 5 BGB — angemessene Pauschalschadensersätze; § 308 Nr. 4 BGB — kein einseitiges Leistungsänderungsrecht ohne sachlichen Grund; § 309 Nr. 9 BGB — Laufzeit B2C max. 2 Jahre + monatliche Kündigung.
Datenschutz
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Pflichtinhalt (Abs. 3 lit. a–h), schriftlich oder elektronisch, Unterauftragsverarbeiter mit Genehmigung.
- Art. 32 DSGVO — TOMs: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zutrittskontrolle, Wiederherstellung nach Notfall.
- Art. 46 DSGVO — Drittlandübertragung: Standardvertragsklauseln (SCC 2021), angemessener Schutz, BCR.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EU-US Data Privacy Framework (Commission Implementing Decision 2023/1795): gültiger Angemessenheitsbeschluss für zertifizierte US-Anbieter (Stand 2023).
- US CLOUD Act — US-Behörden können bei US-Anbietern weltweit gespeicherte Daten anfordern; souveräne Cloud prüfen.
Sonstiges
- § 9 GeschGehG — Schutz Geschäftsgeheimnisse bei Drittland-Hosting.
- NIS2UmsuCG — bei KRITIS-Einrichtungen Anforderungen an Dienstleister.
- ISO/IEC 27001 — TOMs-Standard; BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue).
Entscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema
| Nr. | Prüfpunkt | Norm | Kernfrage | |---|---|---|---| | 1 | AVV Art. 28 DSGVO | Art. 28 DSGVO | Vorhanden? Vollständiger Inhalt? Unterauftragsverarbeiter? | | 2 | TOMs Art. 32 DSGVO | Art. 32 DSGVO | Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Wiederherstellung? | | 3 | Datenlokation + Drittlandtransfer | Art. 46 DSGVO | Server EU? US: SCC + TIA? EU-US DPF-Zertifizierung? | | 4 | SLA-Verfügbarkeit | Parteiwahl | Prozentsatz? Definition Ausfall? Wartungsfenster? | | 5 | SLA-Sanktionen | Parteiwahl | Service Credits? Kündigung bei dauerhafter Unterschreitung? | | 6 | Wartung und Sicherheitsupdates | §§ 535, 327f BGB | Frequenz? Notfall-Patches? Vorankündigung? | | 7 | Dateneigentum | Parteiwahl | Wer ist Eigentümer der Kundendaten? | | 8 | Exit-Klausel / Datenmigration | Parteiwahl | Export-Format? Frist? Kosten? Interoperabilität? | | 9 | Haftungsbeschränkung | §§ 309 Nr. 7, 309 Nr. 5 BGB | Deckel bei 12 Monaten? Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit ausgenommen? | | 10 | Laufzeit / Kündigung | §§ 314 BGB, 309 Nr. 9 BGB | Laufzeit, automatische Verlängerung, ordentliche / außerordentliche Kündigung? | | 11 | Preisanpassungsklauseln | § 308 Nr. 4 BGB | Sachlicher Grund? Widerspruchsrecht? | | 12 | Backup und Notfallwiederherstellung | Art. 32 DSGVO | RPO/RTO definiert? Backup-Frequenz? |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — SaaS-Vertrag verhandeln | Verhandlungs-Bausteine; Template unten | | Variante A — Mandant ist Anbieter statt Nutzer | AGB-Pruefung auf Anbieterseite; andere Klausel-Prioritaeten | | Variante B — Kritische Daten im SaaS | DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag; BSI C5-Testat pruefen | | Variante C — Kuendigung laufender SaaS-Vertrag | Exit-Strategie; Datenportabilitaet Art. 20 DSGVO |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
SLA-Klausel (Verhandlungsmuster B2B)
§ [X] Service Level Agreement
1. Verfuegbarkeit
Der Anbieter sichert eine monatliche Systemverfuegbarkeit
von mindestens 99,5 % (SaaS Standard) / 99,9 % (Premium)
zu, gemessen am Netzwerkuebergabepunkt des Anbieters,
ausschliesslich geplanter Wartungsfenster.
2. Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden
im Voraus angekuendigt und in die Zeit Montag bis Freitag
20:00–06:00 Uhr und Wochenende gelegt. Maximale Dauer:
6 Stunden/Monat.
3. Definitionen
"Ausfall" ist die vollstaendige Nichterreichbarkeit oder
Nicht-Nutzbarkeit wesentlicher Kernfunktionen des Dienstes
aus Gruenden, die nicht in der Sphaere des Kunden liegen.
4. Service Credits
Bei Unterschreitung der Verfuegbarkeit erhalt der Kunde:
- 99,0–99,5 %: 10 % der Monatspauschale
- 98,0–99,0 %: 20 % der Monatspauschale
- unter 98 %: 50 % der Monatspauschale als Gutschrift.
Die Geltendmachung erfolgt mit Antrag binnen 30 Tagen.
Service Credits schliessen weitergehende gesetzliche
Ansprueche nicht aus.
5. Ausserordentliche Kuendigung
Unterschreitet die tatsaechliche Verfuegbarkeit zwei
aufeinanderfolgende Monate die garantierte Verfueg-
barkeit um mehr als 2 Prozentpunkte, ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag ohne Frist zu kuendigen.
Exit-Klausel / Datenmigration
§ [X] Datenexport und Beendigung
1. Daten des Kunden
Alle vom Kunden eingegebenen, generierten oder
hochgeladenen Daten ("Kundendaten") verbleiben im
Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt kein
Eigentum und kein dauerhaftes Nutzungsrecht.
2. Datenexport
Waehrend der gesamten Vertragslaufzeit kann der Kunde
jederzeit und ohne Mehrkosten alle Kundendaten in einem
gaengigen Standardformat (CSV, JSON, XML oder
branchenublichem Format) exportieren.
3. Nach Vertragsende
Innerhalb von [60 / 90] Tagen nach Vertragsbeendigung
haelt der Anbieter alle Kundendaten zum Abruf bereit.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwieder-
bringlich geloescht; Loeschbestaetigung wird erteilt.
4. Migrations-Unterstuetzung
Auf Wunsch des Kunden erbringt der Anbieter Migrations-
unterstuetzung zu einem Pauschalpreis von EUR [X]
(Datenexport in Zielformat + technische Dokumentation
der Datenstruktur).
5. API