Asyl-Folgeantrag § 71 AsylG
Zweck
Antrag nach Ablehnung des Erstantrags — nur unter strengen Voraussetzungen.
1) Eingangs-Abfrage
- Erster Asylantrag wann abgelehnt?
- Aktueller Aufenthaltstitel / Duldung?
- Neue Sachlage seit Ablehnung (politische Lage Heimatland, persönliche Änderungen)?
- Neue Beweismittel?
- Ausreise-Druck (Abschiebung)?
2) Voraussetzungen § 71 AsylG iVm § 51 VwVfG
Wiederaufgreifens-Gründe
- Änderung Sachlage (Heimatland, persönlich)
- Neue Beweismittel, die zu günstigerer Entscheidung geführt hätten
- Änderung Rechtslage
Frist
- 3 Monate ab Kenntnis des Wiederaufgreifens-Grundes
- Bei Versäumnis: Antrag unzulaessig
Ergebnis
- BAMF prüft zunächst Zulässigkeit
- Bei Zulässigkeit: Sach-Prüfung wie Erstantrag
3) Sachverhalts-Schwerpunkte
Politische Lage
- Verschlechterung Heimatland (Krieg, Verfolgung)
- Neue Verfolgungs-Gruppen
- Anderer Aspekt (z.B. Sexual-Orientierung outet sich)
Persönlich
- Konvertierung Religion
- Politische Aktivitäten während Aufenthalt
- Familien-Konstellation
Beweise
- Neue Dokumente (Drohbriefe, Steckbriefe)
- Zeugenaussagen aus Heimatland
- Medienberichte
4) Folge-Folgeantrag
- Auch wiederholt möglich
- Aber: jeder Antrag braucht neue Wiederaufgreifens-Gründe
- Bei missbraeuchlichem Verhalten: Unzulaessigkeit
5) Dublin-III VO 604/2013
Bei Folgeantrag
- Prüfung ob anderer EU-Staat zustaendig
- 6-Monats-Überstellungs-Frist
- Bei Versäumnis: DE-Zuständigkeit
Aufenthalts-Recht
- Bei Folgeantrag: kein automatisches Aufenthaltsrecht
- Antrag auf Aussetzung Vollstreckung § 80 V VwGO bei VG
6) Workflow
Schritt 1 — Mandanten-Beratung
- Wiederaufgreifens-Grund identifizieren
- Realistische Aussichten-Bewertung
- Risiko fehlender Aussicht: Abschiebung
- Alternative: Aufenthaltstitel humanitaerer Gründe § 25 AufenthG
Schritt 2 — Antrag BAMF
- Schriftlich, mit Wiederaufgreifens-Grund
- Beweismittel beigefügt
- Dolmetscher bei Vorbringen
Schritt 3 — Bescheid
- BAMF entscheidet binnen Wochen
- Bei Unzulaessigkeit: Aussetzung Anhörung
- Bei Zulässigkeit: persönliche Anhörung
Schritt 4 — Klage VG bei Ablehnung
- Frist 2 Wochen bei Schnellverfahren
- Frist 1 Monat bei Standard-Bescheid
- Eilantrag § 80 V VwGO bei drohender Abschiebung
7) Spezielle Konstellationen
Konversion
- Christen-Konversion (Iran, Pakistan)
- Pflicht zur Glaubens-Prüfung
- Sachverständiger-Gutachten
Sexual-Orientierung
- Outet-sich-Argument
- Verfolgung-Risiko Heimatland
Politische Aktivitäten
- In Deutschland (Exil-Politik)
- Beweis durch Demo-Fotos, Vereins-Mitgliedschaft
8) Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
Prozessuale Pflichten
- Anhörung
- Vollständige Aufklärung
- Begründung Bescheid
Beweisaufnahme
- Auskunft Auswärtiges Amt
- ACCORD-Berichte
- UNHCR-Berichte
9) Typische Fehler
- 3-Monats-Frist verpasst
- Wiederaufgreifens-Grund zu schwach
- Eilantrag versäumt bei drohender Abschiebung
- Folge-Folge-Antrag missbraeuchlich -> Unzulaessigkeit
10) BVerwG-Linien
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Anschluss
fachanwalt-migrationsrecht-orientierung— Triagefachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag— Alternativ-Titelwiderspruch-oder-klage-erstpruefung— bei VG-Klage
Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Normen-Kette Folgeantrag
- § 71 Abs. 1 AsylG iVm § 51 Abs. 1-3 VwVfG — Wiederaufgreifensvoraussetzungen, Frist 3 Monate
- § 71 Abs. 5 AsylG — Abschiebungsandrohung bei Unzulaessigkeit des Folgeantrags
- § 51 Abs. 2 VwVfG — Frist ab Kenntnis des Wiederaufgreifensgrundes
- § 36 AsylG — Klagefrist eine Woche wenn Folgeantrag als unzulaessig beschieden
- § 74 Abs. 1 AsylG — Klagefrist zwei Wochen bei Sachabweisung des Folgeantrags
- Art. 40 Verfahrens-RL 2013/32 — Folgeantraege; Mitgliedstaat kann Folgeantrag nur ablehnen wenn keine neuen Elemente
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Output-Template: Folgeantrag BAMF
Adressat: BAMF, Abteilung Wiederaufnahme / Folgeantrag Tonfall: Sachlich-juristisch; Substantiierung der neuen Wiederaufgreifensgruende
[KANZLEI]
[ADRESSE]
Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge
[AUSSENSTELLE]
[ADRESSE]
Re: Asyl-Folgeantrag gemaess § 71 AsylG
Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
BAMF-Aktenzeichen (Erstantrag): [AZ]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vertretung des o.g. Antragstellers stellen wir hiermit Folgeantrag
gemaess § 71 AsylG und § 51 VwVfG.
I. BISHERIGER VERFAHRENSSTAND
Erstantrag abgelehnt am [DATUM], Bescheid Az. [AZ].
Klage [wurde erhoben / nicht erhoben].
II. WIEDERAUFGREIFENSGRUENDE (§ 51 Abs. 1 Nr. [X] VwVfG)
[Variante A — Aenderung Sachlage:]
Seit der Ablehnung des Erstantrags hat sich die Lage im Herkunftsland
[LAND] wesentlich veraendert: [KONKRETE SCHILDERUNG MIT DATUM].
Belege: UNHCR-Laenderbericht [DATUM] Anlage 1, AA-Bericht [DATUM] Anlage 2.
[Variante B — Neue Beweismittel:]
Es liegen neue Beweismittel vor, die bei der Erstentscheidung nicht
verfuegbar waren: [ATTEST / DOKUMENT / ZEUGNIS]. Anlage 3.
[Variante C — Konversion / LGBTQ / persoenliche Aenderung:]
Der Antragsteller ist am [DATUM] zum [Christentum / Islam / ...] konvertiert.
Bescheinigung beigefuegt Anlage 4. Die innere Uberzeugung ist echt und stabil
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
III. FRIST § 51 ABS. 2 VWVFG
Der Antragsteller hat von dem o.g. Wiederaufgreifensgrund am [DATUM]
Kenntnis erlangt. Die 3-Monats-Frist laeuft bis [DATUM]; dieser Antrag
wird fristgerecht gestellt.
IV. SICHERUNGSMASSNAHMEN
Bei drohender Abschiebung bitten wir um unverzuegliche Bestaetigung
des Folgeantragseingangs (§ 71 Abs. 4 AsylG).
Anlagen: K1 bis K[X]
[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]