Ausweisung-Widerspruch § 53 AufenthG
Zweck
Verteidigung gegen Ausweisungs-Verfügung Ausländerbehoerde.
1) Eingangs-Abfrage
- Anlass der Ausweisung (Strafurteil, Sicherheitsgefährdung, Sozialhilfe-Bezug)?
- Aufenthaltstitel Stand?
- Familien-Konstellation (Ehegatte, Kinder)?
- Wohndauer Deutschland?
- Heimatland-Bezüge?
- Strafverfahren parallel?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
2) Drei-Stufen-Prüfung § 53 AufenthG (seit 2016)
Stufe 1 — Ausweisungs-Interesse
- Schwerwiegend § 54 I AufenthG (Strafrechtliche Verurteilung > 2 Jahre)
- Schwer wiegend § 54 II AufenthG (Verurteilung 1-2 Jahre, oder besonders schwere Fälle)
- Sonstige § 54 III AufenthG
Stufe 2 — Bleibe-Interesse
- Schwerwiegend § 55 I AufenthG (langer Aufenthalt + Niederlassungserlaubnis)
- Schwerwiegend § 55 II AufenthG (Familien-Konstellation, Kindes-Schutz)
Stufe 3 — Einzelfall-Abwaegung
- Ausweisungs- vs. Bleibe-Interesse
- Verhältnismaessigkeits-Prüfung
- Art. 8 EMRK Familie
3) Aufenthalts-Konsequenz
Ausweisungs-Verfügung
- Aufenthaltstitel erlischt § 51 I Nr. 5 AufenthG
- Einreise- und Aufenthalts-Verbot
- Befristung typisch 5-10 Jahre § 11 AufenthG
Sofort-Vollzug
- Standard bei schwerwiegenden Fällen
- Eilantrag § 80 V VwGO zur Aussetzung erforderlich
4) Familien-Mitglieder-Schutz
Art. 8 EMRK
- Familienleben
- Berücksichtigung Kindeswohl
- EGMR-Linie zur Verhältnismaessigkeit
Daueraufenthaltsrecht EU § 9a AufenthG
- Verstaerkter Schutz nach 5 Jahren rechtmaessigem Aufenthalt
- Ausweisung nur bei besonders schwerwiegenden Gründen
Türkische Staatsangehörige ARB 1/80
- Assoziations-Recht
- Schutz Familien-Mitglieder
5) Workflow
Schritt 1 — Anhörung
- Schriftliche Stellungnahme
- Vor Bescheid-Erlass
- Mit Anwalt
Schritt 2 — Bei Bescheid
- Widerspruch binnen 1 Monat § 70 VwGO iVm Landes-AusfG
- Anfechtungs-Grund: Verhältnismaessigkeit, Abwaegungs-Mangel
- Familien-Aspekte
Schritt 3 — Eilantrag § 80 V VwGO
- Bei Sofort-Vollzug
- Glaubhaftmachung Aussetzungs-Interesse
Schritt 4 — Klage
- Bei Widerspruchs-Ablehnung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- OVG-Berufung bei Niederlage
6) Argumentations-Linien
Pro Bleibe-Interesse
- Lange Wohndauer
- Familien-Mitglieder Schutzwürdig (Kinder, Ehegatte)
- Integration (Schule, Arbeit, Sprachkenntnis)
- Bewährungs-Erwartung
- Therapie / Resozialisierung
Verhältnismaessigkeits-Verstoß
- Kindeswohl
- Krankheit Heimatland nicht behandelbar
- Keine Familienbande Heimatland
7) Bei Strafverfahren parallel
- Strafverteidigung minimieren Strafmass
- Bei < 2 Jahre meist nur Schwere Ausweisungs-Interesse, nicht schwerwiegend
- Bewährung erwirken
8) Befristung § 11 AufenthG
Standardfristen
- 5 Jahre bei Standard-Ausweisung
- 10 Jahre bei schwerwiegender Ausweisung
- 20 Jahre bei terroristischer Bezug
Verkürzung Antrag
- Nach Verbuessung Strafe
- Bei Familien-Schutz
- Bei Resozialisierungs-Nachweis
9) Typische Fehler
- Widerspruchsfrist 1 Monat versäumt
- Eilantrag spät — Abschiebung trotz Verfahren
- Familien-Schutz nicht ausreichend dargelegt
- Strafverfahren ohne migrations-rechtliche Beratung
- Verhältnismaessigkeit nur pauschal angesprochen
10) BVerwG-/EuGH-Linien
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Anschluss
fachanwalt-migrationsrecht-asyl-folgeantrag-71— bei Asylbezugfachanwalt-strafrecht-orientierung— bei parallelem Strafverfahrenwiderspruch-oder-klage-erstpruefung— bei VG-Triage
Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Normen-Kette Ausweisung
- § 53 AufenthG — Ausweisungsabwaegung; Verhältnismaessigkeit
- § 54 AufenthG — Ausweisungsinteressen besonders schwerwiegend (Abs. 1) und schwerwiegend (Abs. 2)
- § 55 AufenthG — Bleibeinteressen; Familie, langer Aufenthalt, NE, Minderjährige
- § 11 AufenthG — Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung auf Antrag
- § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG — Erlöschen Aufenthaltstitel durch Ausweisung
- Art. 6 GG / Art. 8 EMRK — Familienschutz in der Abwaegung zwingend
- § 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz gegen sofortigen Vollzug
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Ausweisung Widerspruch | Widerspruchsschreiben; Template unten | | Variante A — Ausweisung sofort vollziehbar | Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO; Abschiebestopp pruefen | | Variante B — EU-Buerger ausgewiesen | FreizuegG/EU Schutz Art. 28 FreizuegRL; hoehere Huerden | | Variante C — Straftatbestand als Ausweisungsgrund | Proportionalitaet EMRK Art. 8 pruefen; EGMR-Rechtsprechung |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template: Widerspruch gegen Ausweisungsverfuegung
Adressat: Auslaenderbehoerde [ORT] / Widerspruchsbehoerde Tonfall: Sachlich-juristisch; Verhältnismaessigkeit und Familienschutz betonend
[KANZLEI]
[ADRESSE]
[Auslaenderbehoerde ORT]
[ADRESSE]
W I D E R S P R U C H
gegen den Bescheid vom [DATUM], Az. [AZ], betreffend die Ausweisung
des Mandanten [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vertretung des o.g. Mandanten (Vollmacht Anlage 1) legen wir hiermit
fristgerecht Widerspruch ein und begründen diesen wie folgt:
I. SACHVERHALT
[Kurzdarstellung: Ausweisung begruendet auf [STRAFURTEIL / SICHERHEIT /
SOZIALLEISTUNGEN]; Aufenthalt seit [DATUM]; Familienkonstellation: ...]
II. RECHTLICHE WUERDIGUNG
1. Ausweisungsinteresse gering zu gewichten (§ 54 AufenthG):
[Analyse ob Ausweisungsinteresse wirklich schwerwiegend i.S.d. § 54 I
oder II AufenthG; Strafmass; Wiederholungsgefahr Sozialprognose]
2. Schwerwiegende Bleibeinteressen (§ 55 AufenthG):
- Aufenthalt seit [X] Jahren — Niederlassungserlaubnis vorhanden
- Familienleben Art. 6 GG, Art. 8 EMRK: [KINDER / EHEGATTE DETAILS]
- Kindeswohl: [KINDER DETAILS, Alter, dt. Staatsang.]
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
minimal nach [X] Jahren Abwesenheit.
3. Abwaegung § 53 AufenthG ergibt Ueberwiegen Bleibeinteressen:
[Subsumtion; Verhältnismaessigkeit; milderes Mittel Verwarnungsschreiben?]
III. HILFSANTRAG: BEFRISTUNG EINREISEVERBOT § 11 AufenthG
Fuer den Fall der Aufrechterhaltung der Ausweisungsverfuegung wird beantragt,
das Einreise- und Aufenthaltsverbot unverzueglich auf [1 Jahr] zu befristen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizie