Adhäsionsverfahren im Strafverfahren
Kernsachverhalt & Mandantenfragen
Das Adhäsionsverfahren verbindet Strafprozess und Zivilrecht. Es spart der verletzten Person eine eigenständige Zivilklage. Gleichzeitig ist es für die Verteidigung ein Instrument zur Schadensminimierung: Ein Adhäsionsvergleich kann das Strafmaß erheblich beeinflussen (§ 46a StGB).
8 Kaltstart-Rückfragen:
- Was ist die konkrete Straftat und wann wurde sie begangen? Liegt ein Aktenzeichen vor?
- Welche zivilrechtlichen Schäden sind entstanden: Körperverletzung (Schmerzensgeld), Vermögensschaden (Betrug, Diebstahl), Sachschäden, Verdienstausfall?
- Liegen ärztliche Atteste, Behandlungsberichte oder Gutachten zur Schadenshöhe vor?
- Hat die Versicherung (z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung) bereits Leistungen erbracht? Forderungsübergang nach § 116 SGB X prüfen.
- Ist der/die Angeklagte zahlungsfähig? Pfändbare Vermögenswerte vorhanden oder Insolvenz droht?
- Besteht parallele Nebenklage oder soll der Adhäsionsantrag ohne Nebenklage gestellt werden?
- Ist ein außergerichtlicher Vergleich mit dem/der Angeklagten bereits diskutiert oder gescheitert?
- Welcher Betrag soll konkret geltend gemacht werden, oder soll das Schmerzensgeld dem Ermessen des Gerichts überlassen bleiben?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |---|---| | § 403 StPO | Adhäsionsrecht: Verletzte kann vermögensrechtliche Ansprüche aus der Tat im Strafverfahren geltend machen | | § 404 StPO | Form und Inhalt des Adhäsionsantrags; schriftlich oder zu Protokoll; bis Schluss der Beweisaufnahme | | § 405 StPO | Adhäsionsvergleich als Vollstreckungstitel; Protokollierung in der Hauptverhandlung | | § 406 StPO | Entscheidung durch Strafgericht; Grundurteil; Absehen von Entscheidung bei Verfahrensverzögerung | | § 406a StPO | Rechtsmittel gegen Adhäsionsentscheidung; eingeschränkte Berufungsmöglichkeit | | § 406b StPO | Vorläufige Vollstreckbarkeit des Adhäsionsurteils | | § 406c StPO | Vollstreckbarerklärung des Vergleichs | | § 472a StPO | Kosten des Adhäsionsverfahrens für Verletzte: grundsätzlich kostenfrei | | § 46a StGB | Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung als Strafmilderungsgrund | | § 46 Abs. 2 StGB | Strafzumessung: Schadenswiedergutmachung berücksichtigungsfähig | | § 253 Abs. 2 BGB | Schmerzensgeld bei Körper-, Gesundheits-, Freiheitsverletzung oder sexueller Selbstbestimmung | | §§ 249–252 BGB | Art und Umfang des Schadensersatzes; Naturalrestitution, Wertersatz | | §§ 823–826 BGB | Deliktsrecht: Grundlagen der Schadensersatzpflicht | | § 830 BGB | Mittäter und Beteiligte haften als Gesamtschuldner | | § 116 SGB X | Forderungsübergang bei Sozialleistungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung) |
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
| Aktenzeichen | Gericht / Datum | Tragende Aussage | Offene Fundstelle | |---|---|---|---| | 3 StR 340/24 | BGH (3. Strafsenat), Beschluss 09.01.2025 | Adhäsionsentscheidung im Strafverfahren — Begründungsanforderungen an Schmerzensgeldzumessung; Strafgericht muss die maßgeblichen Zumessungsgesichtspunkte (Verletzungsbild, Dauer, Folgen) erkennbar machen | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.01.2025&Aktenzeichen=3+StR+340/24 | | 4 StR 232/25 | BGH (4. Strafsenat), Beschluss 20.11.2025 | Zusammenspiel TOA / Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB) und Adhäsionsforderung — Strafmilderung setzt kommunikativen Aussöhnungsprozess voraus, nicht nur Zahlung | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=20.11.2025&Aktenzeichen=4+StR+232/25 |
Weitere Entscheidungen vor Verwendung live in dejure.org/openjur.de mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema Adhäsionsverfahren
| Schritt | Inhalt | Grundlage | |---|---|---| | 1 | Anspruchsgrundlage prüfen: § 823 BGB (Körperverletzung, Sachschaden), § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung bei Betrug), § 249/253 BGB (Schaden und Schmerzensgeld) | §§ 249, 253, 823 BGB | | 2 | Verletzteneigenschaft prüfen: Nur unmittelbar Verletzte (§ 403 StPO); mittelbar Betroffene ausgeschlossen | § 403 StPO | | 3 | Forderungsübergang prüfen: § 116 SGB X bei Krankenkassenleistungen; Eigenanteil ermitteln | § 116 SGB X | | 4 | Schadenshöhe ermitteln: Schmerzensgeld nach Tabellen (Hacks/Slizyk); materieller Schaden beziffern; Feststellungsantrag für Zukunftsschäden | § 253 Abs. 2 BGB | | 5 | Vollstreckungsperspektive prüfen: Zahlungsfähigkeit des/der Angeklagten; Insolvenzsituation; pfändbares Vermögen | §§ 704, 794 ZPO | | 6 | Adhäsionsantrag formulieren: bestimmter Antrag (Zahlung, Feststellung, Herausgabe); Sachverhalt; Beweismittel | § 404 StPO | | 7 | Fristwahrung: Antrag bis Beginn der Schlussvorträge (spätestens); frühzeitig einreichen | § 404 Abs. 1 StPO | | 8 | Vergleichsstrategie aus Verteidigung: § 46a StGB als Strafmilderungsargument; Ratenvereinbarung vorbereiten | § 46a StGB | | 9 | Vergleich nach § 405 StPO: In Hauptverhandlung protokollieren lassen; wird Vollstreckungstitel | § 405 StPO | | 10 | Grundurteil und Folgeentscheidung: Bei Bezifferungsproblemen Grundurteil nach § 406 Abs. 1 S. 2 StPO; Quantifizierung im Zivilverfahren | § 406 Abs. 1 S. 2 StPO | | 11 | Absehen-Antrag der Verteidigung: § 406 Abs. 1 S. 3–6 StPO – wenn Adhäsion Verfahren wesentlich verzögert | § 406 StPO | | 12 | Vollstreckung: Titel nach § 794 ZPO; Gerichtsvollzieher, Forderungspfändung; bei Insolvenz: Tabellenanmeldung | § 794 ZPO |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Adhaesionsverfahren fuehren | Adhaesionsantrag; Template unten | | Variante A — Mandant will Strafverfahren trennen | Zivilklage separat; Adhaesion entfaellt | | Variante B — Strafgericht verweist Adhaesion | Nachfolge-Zivilklage; Bindungswirkung des Strafurteils | | Variante C — Schadenshoehe unklar | Feststellungsklage zuerst; Leistungsklage nach Konkretisierung |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 – Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld
An das [Gericht]
Aktenzeichen: [...]
Adhäsionsantrag gemäß §§ 403 ff. StPO
In der Strafsache gegen [Name Angeklagte/r]
wegen [Tatvorwurf]
beantragt die Verletzte [Name] durch ihre anwaltliche Vertretung:
1. Die/den Angeklagte/n wird verurteilt, an die Verletzte
ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe
in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch den
Betrag von [z.B. 15.000 Euro] nicht unterschreiten sollte,
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit dieses Antrags.
2. Es wird festgestellt, dass die/der Angeklagte verpflichtet
ist, der Verletzten alle weiteren materiellen und immateriellen
Schäden zu ersetzen, die aus der Tat vom [Datum] künftig noch
entstehen, soweit Ansprüche nicht auf Dritte oder Sozial-
versicherungsträger übergegangen sind.
Begründung:
Die Verletzte erlitt durch die Tat vom [Datum] folgende
Verletzungen: [konkret aufzählen]. Sie wurde [X Tage]
stationär behandelt und befand sich [X Wochen] in ambulanter
Therapie. Behandlungsunterlagen werden als Anlage 1 bis 3
beigefügt.
Das Schmerzensgeld ist nach den Grundsätzen der Ausgleichs-
und Genugtuungsfunktion (§ 253 Abs. 2 BGB) zu bemessen.
Vergleichbare Verletzungen werden in der Rechtsprechung mit
[Betragsbereich] bewertet (Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeld-
tabelle,