Untersuchungshaft Haftprüfung
Zweck
Verteidigung bei drohender oder bestehender Untersuchungshaft.
1) Haftgründe § 112 II StPO
Fluchtgefahr
- Konkrete Anhaltspunkte (Auslandsverbindungen, Mittel)
- Nicht: nur Strafe-Höhe
Verdunkelungsgefahr
- Beweisbeeinflussung
- Zeugen-Beeinflussung
- Beweismittel-Verschwindung
Wiederholungsgefahr
- Nur bei bestimmten Straftaten (§ 112a StPO)
Schwerverbrechens-Haft § 112 III StPO
- Bei besonders schweren Delikten ohne weiteren Grund
2) Voraussetzungen
Dringender Tatverdacht
- Wahrscheinlichkeit Verurteilung > Freispruch
- Beweis-Stand
Verhältnismaessigkeit
- Auch bei dringendem Tatverdacht
- Erwartete Strafe vs. Haft-Dauer
- Schonungsbedürftige (Kinder, Pflege)
3) Haftbefehl § 114 StPO
Inhalt
- Konkrete Vorwurf
- Haftgrund
- Verhältnismaessigkeit
Bekanntgabe
- Sofort bei Verhaftung
- Anwalts-Information
4) Haftprüfung § 117 StPO
Antrag
- Jederzeit möglich
- Schriftlich oder zu Protokoll
Verfahren
- AG-Richter entscheidet
- Muendliche Anhörung
- Bei Aufhebung: sofortige Entlassung
Frist § 121 StPO
- Nach 6 Monaten Haft: Prüfung OLG
- Bei Verlängerung: durch OLG-Beschluss
5) Haftbeschwerde § 304 StPO
Voraussetzungen
- Beschwerde gegen Haftbefehl oder Verlängerung
- Frist: jederzeit (ohne Frist)
Verfahren
- LG-Beschwerdekammer entscheidet
- Bei Niederlage: weiterer Rechtsweg OLG
6) Haftverschont § 116 StPO
Voraussetzungen
- Haftgrund kann durch mildere Maßnahmen abgewendet werden
- Beispiele:
- Meldepflicht
- Pass-Hinterlegung
- Kaution
Typische Maßnahmen
- Wohnsitz-Auflage
- Tag-Anwesenheits-Auflage
- Kontakt-Verbot
7) Workflow Verteidigung
Sofort-Schritte
- Mandanten-Besuch (binnen Stunden)
- Akteneinsicht-Antrag
- Haftprüfungs-Antrag oder Beschwerde
Phase 2
- Vorbereitung Anhörung
- Beweise gegen Haftgründe
- Verschon-Alternativen vorschlagen
Phase 3
- Bei Niederlage: Beschwerde
- Bei Erfolg: Verschon-Vereinbarung
Phase 4 — Dauer-U-Haft
- Anfechtung Verlängerung
- Nach 6 Monaten: OLG-Prüfung
- Strategie Hauptverhandlungs-Vorbereitung
8) Praktische Aspekte
Mandanten-Betreuung
- Regelmäßige Besuche
- Schreib-Kommunikation
- Familien-Info
Akteneinsicht bei U-Haft
- § 147 II 2 StPO: voller Zugang
- Schnelles Verfahren
Wirtschaftliche Folgen
- Lohnausfall
- Familien-Belastung
- Reputations-Schaden
9) Typische Fehler
- Pflichtverteidiger ohne Strafrecht-Expertise
- Haftprüfung zu spaet beantragt
- Verschon-Alternativen nicht ausgearbeitet
- Akteneinsicht verzoegert
10) BGH/BVerfG-Linien (Stand Mai 2026)
- Verfassungsrechtliche Maßstaebe der Untersuchungshaft (Verhaeltnismaessigkeit, Beschleunigungsgebot in Haftsachen): Grundlage BVerfG 17.01.2013 — 2 BvR 2098/12 und BVerfG-Linie zur ueberlangen Haft; Aktualisierungen vor Ausgabe in bverfg.de und dejure.org pruefen. Offene Fundstelle (Verzeichnis): https://dejure.org/dienste/lex/StPO/112/1.html
- BVerfG 23.09.2025 — 2 BvR 625/25: ANOM-Kommunikation und Verwertbarkeit im Strafverfahren; relevant fuer Tatverdacht und damit Haftgrund. Offene Fundstelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=23.09.2025&Aktenzeichen=2+BvR+625/25
- Hinweis: Eine BGH-Leitentscheidung 2025/2026 speziell zu § 112 StPO / Haftpruefung ist Stand Mai 2026 nicht in dejure.org / openjur.de mit Volltext zugänglich; vor Ausgabe Aktenzeichen-Recherche unter "§ 112 StPO Haftgrund" durchführen.
Anschluss
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