De-facto-Vergabe-Klage
Zweck
Klage gegen ohne Ausschreibung erfolgte Auftragsvergabe.
1) De-facto-Vergabe — Begriff
- Vergabestelle erteilt Auftrag ohne Bekanntmachung / Verfahren
- Oder Direktvergabe ohne Ausnahmen-Tatbestand
Beispiele
- Verlängerung Bestandsauftrag über 50 %
- Wesentliche Änderung ohne Neuvergabe
- Inhouse-Vergabe ohne Voraussetzungen
- "Notvergabe" ohne tatsächliche Eilbedürftigkeit
2) Unwirksamkeits-Klage § 135 GWB
Voraussetzungen
- De-facto-Vergabe oder Pflichtverstoß
- Antrag bei VK / Klage
Folgen
- Vertrag wird unwirksam
- Rückabwicklung
- Neuvergabe erforderlich
Frist
- 30 Tage nach Kenntnis
- 6 Monate nach Vertragsschluss
3) Inhouse-Vergabe Voraussetzungen
EuGH-Linie (Teckal-Kriterien)
- Kontrolle wie über eigene Dienststelle
- Wesentliche Tätigkeit für Eigentuemer
- Keine Beteiligung privater Kapitals
Prüfung § 108 GWB
- Detaillierte Voraussetzungen
- Bei Verstoß: De-facto-Vergabe
4) Schadensersatz § 181 GWB
Voraussetzungen
- Pflichtverletzung Vergabestelle
- Eigene Bewerbung
- Schaden
Höhe
- Negativ-Interesse: Bewerbungs-Kosten
- Positiv-Interesse: entgangener Gewinn (BGH-Linie)
5) Workflow Aufdeckung
Phase 1 — Information
- Auftrags-Vergabe ohne Bekanntmachung erkannt
- Konkurrent / Bieter-Information
Phase 2 — Beweis-Sammlung
- Vergabe-Akten (IFG-Antrag)
- Vertrag (Akteneinsicht)
- Konkurrenten-Befragung
Phase 3 — Klage VK / OLG
- Unwirksamkeits-Antrag
- Schadensersatz-Anspruch
6) IFG-Antrag § 5 IFG
Prüfung
- Vergabe-Akten öffentlich zugaenglich
- Schwarzanteile bei Geschäftsgeheimnis
Frist
- 1 Monat Antrags-Behandlung
- Bei Schweigen: Klage
7) Typische Konstellationen
Versorgungs-Verträge
- Strom, Gas, Telekom
- Vertrags-Verlängerung ohne Ausschreibung
IT-Verträge
- Modular-Erweiterungen
- Lock-In-Faktor missbraucht
Bauauftraege
- Folge-Aufträge ohne Neuvergabe
- Nachtraege über Schwelle
8) Typische Fehler
- 30-Tage-Frist verpasst
- IFG-Antrag nicht gestellt
- Schadensersatz-Anspruch pauschal
- Inhouse-Vergabe-Voraussetzungen falsch geprüft
9) BGH-/EuGH-Linien (Stand 05/2026, verifiziert curia.europa.eu / openjur.de)
- EuGH 11.06.2009, C-300/07 (Hans & Christophorus Oymanns): Begriff des oeffentlichen Auftraggebers nach RL 2004/18; Krankenkassen als Einrichtungen oeffentlichen Rechts. Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62007CJ0300).
- EuGH 19.12.2018, C-216/17 (Coopservice): Ausschreibungspflicht Rahmenvereinbarungen; Volumenbegrenzungen zwingend. Quelle: curia.europa.eu.
- EuGH 28.10.2020, C-521/18 (Pegaso): Vergabe ohne wettbewerbliches Verfahren — De-facto-Vergabe ist nichtig nach Art. 2d RL 89/665 / § 135 GWB, wenn EU-weite Bekanntmachung pflichtwidrig unterblieben ist. Quelle: curia.europa.eu.
- EuGH 27.11.2019, C-402/18 (Tedeschi): Direktvergabe — Inhouse-Voraussetzungen § 108 GWB / Art. 12 RL 2014/24 strikt: Kontrolle wie eigene Stelle, > 80% Taetigkeit fuer kontrollierende Behoerde, keine private Kapitalbeteiligung. Quelle: curia.europa.eu.
Aktuelle OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-... bzw. openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.
Anschluss
fachanwalt-vergaberecht-ruegeschriftsatz-160-gwb— bei Verfahrensmangelfachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsverfahren-vk— bei VK-Verfahrenfachanwalt-vergaberecht-orientierung— Triage
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — De-facto-Vergabe Klage § 135 GWB | Feststellungsantrag VK; Template unten | | Variante A — Auftrag bereits vollstaendig abgewickelt | § 135 Abs. 2 GWB Antrag moegliche weise verfristet; Schadensersatz § 181 GWB | | Variante B — Inhouse-Ausnahme streitig | § 108 GWB Voraussetzungen pruefen; eigentuemlicher Sachverhalt | | Variante C — Unterhalb EU-Schwellenwert | Primaerechtsschutz; Haushaltsrecht statt GWB |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Vertiefung: Output-Template de-facto-Vergabe
Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
- Wurde Auftrag ohne jedes Vergabeverfahren erteilt?
- Liegt der Auftragswert ueber EU-Schwellenwert?
- Bestand Auftraggeberpflicht zur Ausschreibung (kein Inhouse, kein In-state)?
- Wurde § 135 GWB Feststellungsantrag rechtzeitig gestellt (30 Tage nach Bekanntmachung, max. 6 Monate)?
- Alternativ: § 181 GWB Schadensersatz?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Output-Template Antrag Feststellung Unwirksamkeit § 135 GWB
Adressat: Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch
Vergabekammer [NAME]
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Zuschlags
nach § 135 Abs. 1 GWB
Antragsteller: [BIETER]
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER]
Wir beantragen festzustellen, dass der am [DATUM] erteilte
Zuschlag unwirksam ist, weil der Auftraggeber den Auftrag
ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung erteilt hat
(de-facto-Vergabe i.S.d. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Frist: Der Antrag wird binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung
des Auftrags im Amtsblatt der EU gestellt. Hilfsweise binnen
6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 GWB).
[Rechtsanwalt/-anwaeltin]
--- vor Versand klaeren ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]