Bußgeldbescheid prüfen
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol § 24a StVG, Drogen?
- Wann war die Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt? Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen; Verjährungsprüfung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit.
- Welches Messverfahren wurde eingesetzt — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, PoliScan, TraffiStar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?
- Wurde der Mandant als Fahrer anhand des Lichtbilds identifiziert oder nur als Halter angeschrieben?
- Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im FAER?
- Wurde eine Anhörung gemäß § 55 OWiG vor Bescheiderlass durchgeführt? Anhörungsbogen ausgefüllt?
- Bestehen formelle Fehler im Bescheid — fehlerhafte Tatzeit, Tatort, Geschwindigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung?
- Liegt die Tat bereits nahe der Verjährungsgrenze (3 Monate Basis + Unterbrechungen nach § 33 OWiG)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 26 Abs. 3 StVG — Verjährungsfrist drei Monate ab Tatzeit bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr; nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängerte Frist.
- § 33 OWiG — Unterbrechungsgründe: Bekanntgabe Verfahrenseinleitung an Betroffenen; schriftliche Aufnahme Sachverhalt für Protokoll; Anordnung Auskunft über Betroffenen; Erlass Bußgeldbescheid; Einlegung Einspruch. Nach jeder Unterbrechung beginnt neue volle Frist.
- Volltext-Verifikation: Rspr. zu § 33 OWiG (Unterbrechungswirkung) und zu standardisierten Messverfahren in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de aufrufen; nicht aus Modellwissen zitieren.
- § 55 OWiG — Anhörungsrecht Betroffener; Verletzung kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen; Heilung möglich wenn Betroffener im Einspruchsverfahren gehört wird.
- § 65 OWiG — Bußgeldbescheid; Mindestinhalt: Personalien, Tatbeschreibung, Tatzeit, Tatort, angewandte Vorschriften, Bußgeldhöhe, Fahrverbot.
- § 67 Abs. 1 OWiG — Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe; schriftlich oder zur Niederschrift bei erlassender Behörde.
- § 24a StVG — Alkohol- und Drogenfahrt als OWi; 0,5 bis 1,09 Promille EUR 500, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; Drogen-Grenzwert nach Verordnung.
- § 25 StVG — Fahrverbot; Regelfahrverbot nach BKatV; Wegfall bei atypischem Fall und erhöhter Geldbuße.
- § 25 Abs. 2a StVG — Fahrverbotsbeginn frei wählbar bis 4 Monate nach Rechtskraft.
- § 4 Abs. 4 BKatV — Absehen vom Fahrverbot bei Verhängung höherer Geldbuße.
BGH und BVerfG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; offene Quellen)
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Offene Quelle | |---|---|---|---|---| | BVerfG | 2 BvR 1167/20 | 20.6.2023 | Standardisierte Geschwindigkeitsmessung; keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten; Recht auf erweiterten Informationszugang im Einzelfall | bundesverfassungsgericht.de | | BVerfG | 2 BvR 1616/18 | 12.11.2020 | Informationszugang OWi-Verfahren; Akteneinsicht in Messunterlagen | bundesverfassungsgericht.de | | BVerwG | 3 B 2.24 | 8.1.2025 | KCanG ab 1.4.2024: Cannabis ist kein BtM mehr; § 14 FeV neu zu lesen | bverwg.de |
Hinweis: BGH (4. Strafsenat) zu Geschwindigkeitsmessverfahren ist standardisiert anerkannt; konkrete Mess-Fehler im Einzelfall müssen substantiiert vorgetragen werden. Aktenzeichen vor Versand in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Konsequenz | |---|---|---|---| | 1 | Verjährung geprüft? (3 Monate ab Tatzeit) | § 26 Abs. 3 StVG | Abgelaufen und keine Unterbrechung: Einstellung § 46 OWiG | | 2 | Unterbrechungshandlungen belegt? | § 33 OWiG | Lücke in Unterbrechungskette → Verjährung | | 3 | Einspruchsfrist gewahrt? (2 Wochen + 4-Tage-Fiktion) | § 67 OWiG; PostModG | Versäumt: Wiedereinsetzung § 52 OWiG prüfen | | 4 | Anhörung ordnungsgemäß? | § 55 OWiG | Heilung im Einspruchsverfahren möglich | | 5 | Mindestinhalt Bescheid vollständig § 65 OWiG? | § 65 OWiG | Fehlt wesentlicher Inhalt: Aufhebung rügbar | | 6 | Fahreridentifizierung belegt? | Darlegungslast Behörde | Zweifelhaftes Lichtbild: Sachverständigen-Beweisangebot | | 7 | Messverfahren standardisiert? | BGHSt 39, 291 | Nicht standardisiert: volle Beweislast Behörde | | 8 | Eichschein gültig zur Tatzeit? | § 31 MessEG | Abgelaufen: Verwertungsverbot prüfen | | 9 | Recht auf Akteneinsicht in Rohmessdaten geltend gemacht? | Art. 103 GG; BVerfG 2 BvR 1616/18 (12.11.2020), BVerfG 2 BvR 1167/20 (20.6.2023) | Antrag schriftlich; keine pauschale Speicherungspflicht, aber Anspruch auf vorhandene Daten | | 10 | Cannabis-Beteiligung? | § 24a StVG, KCanG (seit 1.4.2024); BVerwG 3 B 2.24 (8.1.2025) | THC-Grenzwert 3.5 ng/ml im Serum (§ 24a Abs. 1a StVG seit 22.8.2024) | | 11 | Toleranzabzug korrekt vorgenommen? | BGHSt 39, 291; BKatV | Zu gering: Neuberechnung; ggf. anderes Tatbild | | 12 | Bußgeld korrekt nach BKatV? | BKatV Anlage 1, 2 | Fehler: unmittelbare Rüge | | 13 | Fahrverbot: Regelfall oder Atypik? | § 25 StVG; § 4 Abs. 4 BKatV | Härtefall: erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot | | 14 | § 25 Abs. 2a StVG-Aufschub genutzt? | § 25 Abs. 2a StVG | Bis 4 Monate nach Rechtskraft; Ferienzeit wählen | | 15 | FAER-Punkte korrekt? Tilgungsfristen? | § 29 StVG | 2,5 Jahre Tilgung bei 1-2 Punkten |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Mandant will Bussgeldbescheid pruefen lassen | Formelle und materielle Pruefung; Schriftsatz unten | | Variante A — Bescheid ohne Messfehler Akzeptanz guenstiger | Keine weiteren Massnahmen; Zahlung empfehlen | | Variante B — Fahrverbot mit Haertefall Elternzeit Fernpendler | Einspruch nur wegen Fahrverbot; Geldbusse akzeptieren | | Variante C — Standardisiertes Messverfahren fehlerhafte Geeichung | Einspruch mit technischer Ruege; Akte anfordern |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Einspruch mit Akteneinsicht und Rohmessdaten-Antrag
An die [Bußgeldstelle]
[Adresse]
Aktenzeichen: [Az]
EINSPRUCH § 67 OWiG
In der Bußgeldsache gegen
[Name, Adresse, geb. Datum]
namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den
Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum],
EINSPRUCH
ein. Eine Begründung bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten.
ANTRÄGE
1. Akteneinsicht § 49 OWiG
Ich beantrage vollständige Akteneinsicht einschließlich:
a) Sämtlicher Rohmessdaten des Falldatensatzes und der
Falldatensätze der Messreihe (konkret: alle Einzelmessungen,
sofern vom Gerät gespeichert; vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020,
2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — kein
Anspruch auf nicht gespeicherte Daten, aber Anspruch auf alle
vorhandenen Daten);
b) Eichschein des Messgeräts mit Gültigkeitsdauer zur Tatzeit;
c) Schulungsnachweis des messenden Beamten (Name, Gerätekurs);
d) Messprotokoll mit Aufstellungsort, -bedingungen und -dauer;
e) Betriebsanleitung des eingese