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Mandant hat OWi-Bußgeldbescheid erhalten und Anwalt prüft ob Einspruch sinnvoll ist. OWiG §§ 65 ff. StVG § 26 Abs. 3 Verjährung. Prüfraster: Form- und Verfahrensfehler Verjährung 3 Monate ab Tat unterbrochen § 33 OWiG Messverfahren standardisiert/nicht-standardisiert Toleranzabzug Anhoerung § 55 OWiG Akteneinsicht Fahrverbot § 25 StVG Ausnahmen. Output: Bescheid-Prüfprotokoll und Einspruchsempfehl

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Bußgeldbescheid prüfen

Kaltstart-Rückfragen

  1. Welche Tat liegt zugrunde — Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkohol § 24a StVG, Drogen?
  2. Wann war die Tatzeit und wann wurde der Bußgeldbescheid zugestellt? Einspruchsfrist § 67 Abs. 1 OWiG zwei Wochen; Verjährungsprüfung § 26 Abs. 3 StVG drei Monate ab Tatzeit.
  3. Welches Messverfahren wurde eingesetzt — Lasergerät, Radar, ProViDa, Section Control, ESO, PoliScan, TraffiStar? Liegt Eichschein und Schulungsnachweis des Bedieners vor?
  4. Wurde der Mandant als Fahrer anhand des Lichtbilds identifiziert oder nur als Halter angeschrieben?
  5. Ist ein Fahrverbot festgesetzt und besteht berufliche Härte (Existenzgefährdung)? Gibt es Voreintragungen im FAER?
  6. Wurde eine Anhörung gemäß § 55 OWiG vor Bescheiderlass durchgeführt? Anhörungsbogen ausgefüllt?
  7. Bestehen formelle Fehler im Bescheid — fehlerhafte Tatzeit, Tatort, Geschwindigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung?
  8. Liegt die Tat bereits nahe der Verjährungsgrenze (3 Monate Basis + Unterbrechungen nach § 33 OWiG)?
  9. Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtsgrundlagen

Normtexte (Kernauszug)

  • § 26 Abs. 3 StVG — Verjährungsfrist drei Monate ab Tatzeit bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr; nach Erlass des Bußgeldbescheids verlängerte Frist.
  • § 33 OWiG — Unterbrechungsgründe: Bekanntgabe Verfahrenseinleitung an Betroffenen; schriftliche Aufnahme Sachverhalt für Protokoll; Anordnung Auskunft über Betroffenen; Erlass Bußgeldbescheid; Einlegung Einspruch. Nach jeder Unterbrechung beginnt neue volle Frist.
  • Volltext-Verifikation: Rspr. zu § 33 OWiG (Unterbrechungswirkung) und zu standardisierten Messverfahren in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de aufrufen; nicht aus Modellwissen zitieren.
  • § 55 OWiG — Anhörungsrecht Betroffener; Verletzung kann zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheids führen; Heilung möglich wenn Betroffener im Einspruchsverfahren gehört wird.
  • § 65 OWiG — Bußgeldbescheid; Mindestinhalt: Personalien, Tatbeschreibung, Tatzeit, Tatort, angewandte Vorschriften, Bußgeldhöhe, Fahrverbot.
  • § 67 Abs. 1 OWiG — Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe; schriftlich oder zur Niederschrift bei erlassender Behörde.
  • § 24a StVG — Alkohol- und Drogenfahrt als OWi; 0,5 bis 1,09 Promille EUR 500, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot; Drogen-Grenzwert nach Verordnung.
  • § 25 StVG — Fahrverbot; Regelfahrverbot nach BKatV; Wegfall bei atypischem Fall und erhöhter Geldbuße.
  • § 25 Abs. 2a StVG — Fahrverbotsbeginn frei wählbar bis 4 Monate nach Rechtskraft.
  • § 4 Abs. 4 BKatV — Absehen vom Fahrverbot bei Verhängung höherer Geldbuße.

BGH und BVerfG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; offene Quellen)

| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Offene Quelle | |---|---|---|---|---| | BVerfG | 2 BvR 1167/20 | 20.6.2023 | Standardisierte Geschwindigkeitsmessung; keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten; Recht auf erweiterten Informationszugang im Einzelfall | bundesverfassungsgericht.de | | BVerfG | 2 BvR 1616/18 | 12.11.2020 | Informationszugang OWi-Verfahren; Akteneinsicht in Messunterlagen | bundesverfassungsgericht.de | | BVerwG | 3 B 2.24 | 8.1.2025 | KCanG ab 1.4.2024: Cannabis ist kein BtM mehr; § 14 FeV neu zu lesen | bverwg.de |

Hinweis: BGH (4. Strafsenat) zu Geschwindigkeitsmessverfahren ist standardisiert anerkannt; konkrete Mess-Fehler im Einzelfall müssen substantiiert vorgetragen werden. Aktenzeichen vor Versand in BGH-eigener Datenbank, dejure.org oder openjur.de verifizieren.

Prüfschema in Tabellenform

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

| Nr. | Prüfschritt | Norm | Konsequenz | |---|---|---|---| | 1 | Verjährung geprüft? (3 Monate ab Tatzeit) | § 26 Abs. 3 StVG | Abgelaufen und keine Unterbrechung: Einstellung § 46 OWiG | | 2 | Unterbrechungshandlungen belegt? | § 33 OWiG | Lücke in Unterbrechungskette → Verjährung | | 3 | Einspruchsfrist gewahrt? (2 Wochen + 4-Tage-Fiktion) | § 67 OWiG; PostModG | Versäumt: Wiedereinsetzung § 52 OWiG prüfen | | 4 | Anhörung ordnungsgemäß? | § 55 OWiG | Heilung im Einspruchsverfahren möglich | | 5 | Mindestinhalt Bescheid vollständig § 65 OWiG? | § 65 OWiG | Fehlt wesentlicher Inhalt: Aufhebung rügbar | | 6 | Fahreridentifizierung belegt? | Darlegungslast Behörde | Zweifelhaftes Lichtbild: Sachverständigen-Beweisangebot | | 7 | Messverfahren standardisiert? | BGHSt 39, 291 | Nicht standardisiert: volle Beweislast Behörde | | 8 | Eichschein gültig zur Tatzeit? | § 31 MessEG | Abgelaufen: Verwertungsverbot prüfen | | 9 | Recht auf Akteneinsicht in Rohmessdaten geltend gemacht? | Art. 103 GG; BVerfG 2 BvR 1616/18 (12.11.2020), BVerfG 2 BvR 1167/20 (20.6.2023) | Antrag schriftlich; keine pauschale Speicherungspflicht, aber Anspruch auf vorhandene Daten | | 10 | Cannabis-Beteiligung? | § 24a StVG, KCanG (seit 1.4.2024); BVerwG 3 B 2.24 (8.1.2025) | THC-Grenzwert 3.5 ng/ml im Serum (§ 24a Abs. 1a StVG seit 22.8.2024) | | 11 | Toleranzabzug korrekt vorgenommen? | BGHSt 39, 291; BKatV | Zu gering: Neuberechnung; ggf. anderes Tatbild | | 12 | Bußgeld korrekt nach BKatV? | BKatV Anlage 1, 2 | Fehler: unmittelbare Rüge | | 13 | Fahrverbot: Regelfall oder Atypik? | § 25 StVG; § 4 Abs. 4 BKatV | Härtefall: erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot | | 14 | § 25 Abs. 2a StVG-Aufschub genutzt? | § 25 Abs. 2a StVG | Bis 4 Monate nach Rechtskraft; Ferienzeit wählen | | 15 | FAER-Punkte korrekt? Tilgungsfristen? | § 29 StVG | 2,5 Jahre Tilgung bei 1-2 Punkten |

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Mandant will Bussgeldbescheid pruefen lassen | Formelle und materielle Pruefung; Schriftsatz unten | | Variante A — Bescheid ohne Messfehler Akzeptanz guenstiger | Keine weiteren Massnahmen; Zahlung empfehlen | | Variante B — Fahrverbot mit Haertefall Elternzeit Fernpendler | Einspruch nur wegen Fahrverbot; Geldbusse akzeptieren | | Variante C — Standardisiertes Messverfahren fehlerhafte Geeichung | Einspruch mit technischer Ruege; Akte anfordern |

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Schriftsatzbausteine

Baustein 1 — Einspruch mit Akteneinsicht und Rohmessdaten-Antrag

An die [Bußgeldstelle]
[Adresse]
Aktenzeichen: [Az]

EINSPRUCH § 67 OWiG

In der Bußgeldsache gegen
[Name, Adresse, geb. Datum]

namens und in Vollmacht des Betroffenen lege ich gegen den
Bußgeldbescheid vom [Datum], zugestellt am [Datum],

                    EINSPRUCH

ein. Eine Begründung bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten.

ANTRÄGE

1. Akteneinsicht § 49 OWiG

Ich beantrage vollständige Akteneinsicht einschließlich:
a) Sämtlicher Rohmessdaten des Falldatensatzes und der
   Falldatensätze der Messreihe (konkret: alle Einzelmessungen,
   sofern vom Gerät gespeichert; vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020,
   2 BvR 1616/18; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2023, 2 BvR 1167/20 — kein
   Anspruch auf nicht gespeicherte Daten, aber Anspruch auf alle
   vorhandenen Daten);
b) Eichschein des Messgeräts mit Gültigkeitsdauer zur Tatzeit;
c) Schulungsnachweis des messenden Beamten (Name, Gerätekurs);
d) Messprotokoll mit Aufstellungsort, -bedingungen und -dauer;
e) Betriebsanleitung des eingese
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