Regulierungsanforderung
Kaltstart-Rückfragen
- Wann, wo und wie geschah der Unfall — Schilderung beider Beteiligter, Polizeibericht, Zeugen?
- Welches Fahrzeug, Erstzulassung, Laufleistung, Schadenshöhe gemäß Sachverständigengutachten oder Werkstattrechnung?
- Soll fiktiv (Sachverständigengutachten ohne Reparatur) oder konkret (mit Reparaturrechnung) abgerechnet werden? Liegt Totalschaden vor (Reparaturkosten > 130 % Wiederbeschaffungswert)?
- Wer ist die gegnerische Haftpflichtversicherung und ist bereits eine Schadensnummer vergeben? Erfolgte erste Regulierung oder Ablehnung?
- Bestehen weitere Schadensposten — Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall?
- Hat der Mandant eigene Mithaftung — Tempoverstoß, Sicherheitsabstand, Anschnallpflicht?
- Liegt SGB X-Regressi durch Kranken- oder Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft vor?
- Droht Verjährung (3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis, §§ 195, 199 BGB)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 7 Abs. 1 StVG — Gefährdungshaftung Halter; beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehende Schäden ohne Verschulden ersatzpflichtig.
- § 17 Abs. 1 StVG — Ausgleich bei mehreren Beteiligten; Quotelung nach Verursachungsbeiträgen.
- § 18 StVG — Fahrerhaftung; Verschuldensvermutung; Entlastungsbeweis möglich.
- § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG — Direktanspruch des Geschädigten gegen Haftpflichtversicherer; eigene Pflicht des Versicherers, den Schaden zu regulieren.
- § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB — Schadensersatz in Geld; Herstellungskosten oder Wiederbeschaffungswert.
- § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB — Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung.
- § 251 BGB — Wertausgleich (Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert).
- § 252 BGB — Entgangener Gewinn (Verdienstausfall).
- § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld.
- § 254 BGB — Mitverschulden; Schadensminderungspflicht.
- § 116 SGB X — Legalzession auf Sozialversicherungsträger; sachliche und zeitliche Kongruenz; Quotenvorrecht Geschädigter § 116 Abs. 3 SGB X.
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026; jeweils Volltext in offener Quelle vor Verwendung prüfen)
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Offene Quelle | |---|---|---|---|---| | BGH VI. ZS | VI ZR 253/22 | 16.1.2024 | Werkstattrisiko: Geschädigter trägt im Regelfall nicht das Risiko überhöhter Reparaturkosten der Werkstatt | juris.bundesgerichtshof.de | | BGH VI. ZS | VI ZR 239/22 | 16.1.2024 | Werkstattrisiko parallel (fiktive Abrechnung) | juris.bundesgerichtshof.de | | BGH VI. ZS | VI ZR 280/22 | 12.3.2024 | Werkstattrisiko-Grundsätze gelten auch für überhöhte Sachverstaendigenkosten | juris.bundesgerichtshof.de | | BGH VI. ZS | VI ZR 12/24 | 5.11.2024 | Fiktiver Haushaltsfuehrungsschaden: Mindestlohn ist Untergrenze, jedoch nachvollziehbare Begründung des Stundensatzes erforderlich (§ 287 ZPO) | juris.bundesgerichtshof.de | | BGH VI. ZS | VI ZR 24/25 | 14.10.2025 | Überspannte Substantiierungsanforderungen an Geschädigten zu Haushaltsfuehrungs-/Mehrbedarfsschaden verletzen Art. 103 Abs. 1 GG | juris.bundesgerichtshof.de |
Hinweis: Reihenfolge Rspr. vor Lit.; neueste zuerst. Keine Aufsatz- oder Kommentar-Fundstellen aus Modellwissen. Verifikation in der BGH-eigenen Datenbank, dejure.org oder openjur.de Pflicht.
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | Haftungsgrundlage (Gefährdung § 7 oder Verschulden § 18/§ 823)? | §§ 7, 18 StVG; § 823 BGB | Gefährdungshaftung kein Verschuldensnachweis nötig | | 2 | Direktanspruch § 115 VVG — Versicherungsschutz bestehend? | § 115 VVG | Versicherungsschein / Deckungszusage beschaffen | | 3 | Haftungsquote bestimmt? | § 17 StVG; § 254 BGB | Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall etc. | | 4 | Werkstattrisiko / Sachverstaendigenrisiko bei Kostenkürzung? | § 249 BGB i.V.m. BGH VI ZR 253/22, VI ZR 239/22, VI ZR 280/22 | Geschädigter trägt im Regelfall nicht das Risiko überhöhter Werkstatt-/Gutachterkosten; Kürzung des Versicherers regelmäßig unbegründet | | 5 | Schadensaufstellung vollständig (Reparatur netto / WBW abzüglich Restwert)? | § 249 BGB | Bei fiktiver Abrechnung Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB) | | 6 | Wertminderung beziffert (SV-Gutachten)? | § 251 BGB | Eigenständige Position neben Reparaturkosten | | 7 | Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB? | § 253 BGB | Bei Personenschaden; Genugtuung als Bemessungsgesichtspunkt (st. Rspr. BGH VI. ZS) | | 8 | Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall? | §§ 249, 251 BGB | Wahlrecht; Schadensminderungspflicht; Schätzgrundlage Schwacke und/oder Fraunhofer (§ 287 ZPO) | | 9 | Haushaltsfuehrungsschaden nachvollziehbar begründet? | § 251 BGB i.V.m. BGH VI ZR 12/24 | Mindestlohn ist Untergrenze, aber konkrete Begründung des Stundensatzes erforderlich | | 10 | Verdienstausfall beziffert? | § 252 BGB | Bruttolohn minus erhaltenes Krankengeld | | 11 | SGB X-Übergang berücksichtigt? | § 116 SGB X | Quotenvorrecht sichern; SV-Träger informieren | | 12 | Anwaltskosten angesetzt? | § 249 BGB | Außergerichtlich 1.3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG | | 13 | Verjährung geprüft? | §§ 195, 199 BGB | 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis | | 14 | Fristsetzung an Versicherer mit Verzugsankündigung? | §§ 280, 286, 288 BGB | 4-Wochen-Frist üblich | | 15 | Klageroute bei Ablehnung vorbereitet? | §§ 23, 71 GVG | AG bis EUR 10000; LG ab EUR 10000 |
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen. Rspr.-Angaben in der BGH-eigenen Datenbank, auf dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Regulierungsanforderung nach Unfall stellen | Regulierungsschreiben an Versicherer nach Checkliste; Template unten | | Variante A — Haftungsquote streitig Gegner bestreitet | Haftungsquote-Pruefung zuerst; Schriftsatz erst nach Quotenfixierung | | Variante B — Totalschaden Restwert streitig | Gutachten abwarten; Regulierung auf Basis Sachverstaendiger | | Variante C — Personenschaden Schmerzensgeld ungeklaert | Erst Heilbehandlung abschliessen dann Schmerzensgeldanspruch beziffern |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Regulierungsanforderung an Haftpflichtversicherer
[Kanzlei]
[Adresse]
[Datum]
[Name Haftpflichtversicherung]
[Adresse]
Schadensnummer: [falls bekannt]
Betreff: Verkehrsunfall vom [Datum], [Uhrzeit], [Unfallort]
Ihr Versicherungsnehmer: [Name], Kfz-Kennzeichen: [Kz]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die rechtlichen Interessen von [Name des Mandanten],
[Anschrift], und zeigen unsere Bevollmächtigung an.
I. Sachverhalt
Am [Datum] gegen [Uhrzeit] ereignete sich auf der [Straße/Kreuzung]
in [Ort] ein Verkehrsunfall. Ihr Versicherungsnehmer [Name] befuhr
mit dem Kfz, Kennzeichen [Kz], [Fahrtrichtung]. Unser Mandant
befuhr mit dem Kfz [Kennzeichen] ebenfalls die [Straße/Kreuzung] in
[Fahrtrichtung].
Ihr Versicherungsnehmer [Unfallhergang konkret, z.B.: fuhr auf das
ordnungsgemäß haltende / fahrende /