Fallbearbeitung im Gutachtenstil
Triage zu Beginn
- Welches Fachgebiet und welches Prüfungsniveau (Hausarbeit, AG, Klausur, Examen)?
- Soll das Gutachten vollstaendig oder nur schwerpunktmaessig erstellt werden?
- Gibt es spezifische Anspruchsgrundlagen oder Streitstaende, die besonders durchgearbeitet werden sollen?
- Soll das Ergebnis als Lernuebung (mit Rueckfragen) oder als fertiges Gutachten ausgegeben werden?
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen
- §§ 433-453 BGB — Kaufrecht: Standardkomplex fuer Zivilrecht-Gutachten
- §§ 241-304 BGB — Leistungsstoerungsrecht: Kern-Anspruchsgrundlagen
- §§ 823-853 BGB — Deliktsrecht: zweite Pruefungssaule
- §§ 242, 263 StGB — Strafrecht-Standardtatbestaende fuer Klausur
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Dieser Skill begleitet die Bearbeitung juristischer Übungsfälle, Klausuren und Hausarbeitssachverhalte im deutschen Gutachtenstil. Er gibt keine fertige Lösung vor – er stellt das Gerüst bereit, hakt bei Ungenauigkeiten nach und bewertet Schritt für Schritt die Struktur, die Definitionen und die Subsumtion.
Einsatzbereiche:
- Große und kleine BGB-Übungen (AT, SchuldR, SachenR, FamR, ErbR)
- Anfänger- und Fortgeschrittenenklausuren
- Examsklausuren (1. StEx, Bundesland nach JAG)
- Hausarbeiten und Seminararbeiten
- Anwaltsklausur / 2. StEx
Eingaben
- Sachverhalt – als Text eingefügt, Pfad oder mündlich formuliert
- Aufgabenstellung – "Prüfe alle Ansprüche" / "Ist die Klage begründet?" / "Prüfe die Strafbarkeit von A"
- Rechtsgebiet (optional, wird aus Sachverhalt abgeleitet)
- Lernprofil aus
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md→ Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, Schwächebereiche
Das deutsche Gutachtenstil-Schema
Das Plugin verwendet ausschließlich das deutsche Vier-Schritte-Schema. IRAC ist die US-amerikanische Variante und hat im deutschen Jurastudium keine eigenständige Verwendung.
1. OBERSATZ
Formulierung: "[Person] könnte gegen [Person] einen Anspruch auf
[Rechtsfolge] gemäß § X BGB/StGB/VwGO haben."
Pflicht: hypothetisch, nicht assertorisch. "A hat …" ist Urteilsstil → falsch
für Klausuren.
2. DEFINITION
Abstrakte Tatbestandsmerkmale der Norm (wörtlich oder paraphrasiert).
Pflicht: Kommentarzitat oder Lehrbuchbeleg einfügen.
Beispiel: "Besitz i. S. d. § 854 BGB ist die tatsächliche Sachherrschaft,
lizenzpflichtige Literaturquelle/Herrler, BGB, 84. Aufl. 2025, § 854 Rn. 1."
3. SUBSUMTION
Anwendung der abstrakten Merkmale auf die konkreten Sachverhaltsfakten.
Pflicht: jeden Sachverhaltsaspekt explizit subsumieren, keine stillschweigen-
de Übernahme. Streitstände auflösen (h.M. mit Beleg, Gegenauffassung benennen).
4. ERGEBNIS
Kurze, eindeutige Aussage: "Damit hat A gegen B einen Anspruch auf X
gemäß § Y BGB. / Der Anspruch besteht nicht."
Anspruchsgrundlagen-Reihenfolge
Die Reihenfolge ist nicht beliebig – vgl. ../references/methodik-buergerliches-recht.md:
- Vertragliche Ansprüche (§§ 433, 535, 611 ff. BGB; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)
- Vorvertragliche Ansprüche aus c.i.c. (§§ 311 Abs. 2, 311 Abs. 3, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)
- Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB)
- Dingliche Ansprüche (§§ 985, 1004, 894, 1007 BGB)
- Deliktische Ansprüche im engeren Sinne, verschuldensabhängig (§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 824, 826, 831 BGB)
- Gefährdungshaftung, verschuldensunabhängig (§ 7 StVG; § 1 ProdHaftG; § 1 HaftpflG; § 33 LuftVG; § 25 AtG; § 89 II WHG; § 84 AMG; § 32 GenTG; § 1 UmweltHG; § 833 S. 1 BGB)
- Bereicherungsansprüche (§§ 812 ff. BGB)
Die Sammelbegriffe "vertragsähnlich" und "quasivertraglich" werden bewusst vermieden — sie sind in der Lehre uneinheitlich besetzt. Die Gefährdungshaftung ist eigenständige verschuldensunabhängige Haftungsspur, kein Unterfall des § 823 BGB; in Klausuren gern übersehen.
Strafrecht: Täterschaft vor Teilnahme, vollendetes Delikt vor Versuch, schwerer vor minder schwerer Fall.
Verwaltungsrecht: Zulässigkeit vor Begründetheit, Ermächtigungsgrundlage zuerst.
Ablauf
Schritt 1: Sachverhaltsanalyse
Das Plugin liest den Sachverhalt und:
- Identifiziert beteiligte Parteien und ihre Rollen
- Markiert Schlüsselfakten (fett)
- Benennt mögliche Ansprüche / Tatbestände ohne Lösung vorwegzunehmen
- Stellt gezielte Fragen zur Sachverhaltsambiguität
Schritt 2: Lösungsgliederung (Gerüst)
Das Plugin gibt:
- Eine Gliederung der zu prüfenden Anspruchsgrundlagen in der richtigen Reihenfolge
- Leere Slots für Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis
- Hinweise auf relevante Streitstände (mit Kommentarstellen, ohne die Lösung vorwegzunehmen)
Im Drill-Modus: Fragen statt Hinweise. "Was ist der erste Anspruch, den du prüfst?"
Schritt 3: Begleitendes Feedback
Pro Prüfungspunkt, den der Nutzer erarbeitet:
- Ist der Obersatz korrekt formuliert (hypothetisch)?
- Ist die Definition belegt?
- Subsumiert die Antwort alle Sachverhaltselemente?
- Ist der Streitstand korrekt aufgelöst?
Das Plugin schreibt den Abschnitt nicht um. Es zeigt genau, was fehlt oder unscharf ist.
Schritt 4: Zitierprüfung
Alle genannten Kommentare und Urteile werden auf Formatkonformität mit ../references/zitierweise.md geprüft.
Beispiel-Korrektur:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Quellen und Zitierweise
→ ../references/zitierweise.md (verbindlich)
Quellenregel für häufige BGB-Normen:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Leitentscheidungen (Beispiele für häufige Streitstände):
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
Lösungsgliederung (Gerüst-Modus)
**Sachverhalt:** [Schlüsselfakten fett]
**Lösungsskizze – Gliederung**
A. Ansprüche des A gegen B
I. § X BGB – [Kurzbezeichnung]
Obersatz: [leer – deine Formulierung]
Definition: [Hinweis auf Tatbestandsmerkmale; Kommentarstelle]
Subsumtion: [leer – deine Subsumtion]
Ergebnis: [leer]
II. § Y BGB – [Kurzbezeichnung]
[...]
B. Ansprüche des B gegen A
[...]
**Offene Streitstände:** [Liste mit Kommentarstellen, ohne Lösung]
**Zitierhinweise:** [Formatvorgaben für die in der Lösung benötigten Quellen]
Feedback nach Nutzerantwort
**⚠️ Feedback**
- Obersatz: [korrekt hypothetisch / nicht hypothetisch → Formulierungsvorschlag-Struktur]
- Definition: [belegt / unbelegt → benötigte Quelle]
- Subsumtion: [vollständig / Sachverhaltselement X fehlt]
- Streitstand: [h.M. belegt / Gegenmeinung fehlt / Meinungsstreit nicht erkannt]
- Zitat: [konform / Abweichung von zitierweise.md]
Beispiel
Sachverhalt: A verkauft B sein Motorrad für 4.000 €. B zahlt, A übergibt das Motorrad. Drei Wochen später bricht das Vorderrad aus mangelhafter Schweißnaht, B stürzt und verletzt sich. A wusste von dem Defekt.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des B gegen A.
Lösungsskizze (Auszug):
A. Ansprüche des B gegen A
I. Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
Obersatz: B könnte gegen A einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB haben.
Definition: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB setzen einen Kaufvertrag mit mangelhafter