/fluggastrechte:fluggastrechte-kaltstart-interview
Ablauf
- Datei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fluggastrechte/CLAUDE.mdprüfen. - Falls befüllt: bestätigen.
- Andernfalls Interview unten.
Disclaimer
Dieses Plugin unterstützt das eigene Geltendmachen von Fluggastrechten als Verbraucher. Es ist keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (mehrere Passagiere mit unterschiedlichen Anspruechen Gesellschafts-Bezügen Verspätungs-Lawinen Schlichtungsstelle vor Gericht) anwaltliche Hilfe einholen — z. B. über die Schlichtungsstelle Luftverkehr (SOEP).
Interview
1. Wer nutzt das Plugin
- Eigener Fluggast / Mitreisender Familie / Vertretung Bekannter / kleine Anwaltskanzlei?
- Anzahl betroffener Personen (Passagiere) pro Fall typisch.
2. Buchungsstammdaten
- Name wie in der Buchung steht (wichtig für Schriftverkehr — Airline-Datenabgleich).
- Bevorzugte Sprache im Schriftverkehr Deutsch / Englisch.
- Wohnsitz und Adresse (für Gerichtsstand bei Klage).
- Bevorzugter Zustellweg der Forderungsschreiben — Post (Einschreiben) oder E-Mail an Airline-Service-Postfach.
3. Reiseplan-Konvention
- Buchungsbestätigung liegt vor (PDF Boardingpass E-Mail).
- Tickets der Mitreisenden ebenfalls vorhanden (Vollmachten Skill
vollmacht-familienmitglieder). - Schlichtungsstelle SOEP bereits angeschrieben? Wenn ja: SOEP-Verfahren vorhanden.
4. Eskalation
- Bei Ausbleiben einer Reaktion oder bei Streitstand zur Schlichtungsstelle Luftverkehr SOEP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.) — kostenfrei für Verbraucher. Voraussetzung: keine Klage anhängig.
- Bei Erfolglosigkeit Klage zum Amtsgericht — Skill
klage-amtsgericht-fluggast.
Ausgabe
Profil wird geschrieben. Empfohlene nächste Skills:
/fluggastrechte:ticket-und-fluginformationen-erfassen— Daten zum Fall sammeln/fluggastrechte:annullierung-oder-verspätung-einordnen— Rechtskategorie zuordnen/fluggastrechte:airline-standardausreden-prüfen— typische Gegenargumente kennen
Rechtlicher Rahmen — Überblick
- VO (EG) Nr. 261/2004 — Fluggastrechteverordnung des Europaeischen Parlaments und des Rates.
- EuGH-Rechtsprechung — Auslegungsmaßstab für alle Mitgliedstaaten.
- BGB §§ 631 ff. — Reisevertrag bei Pauschalreisen ergänzend.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Verjährung drei Jahre § 195 BGB (Ende Kalenderjahr Kenntnis § 199 Abs. 1 BGB).
Leitentscheidungen Kaltstart / Eingangsinterview
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Hinweise
Auch nach der Brexit-Anpassung gilt die VO 261/2004 in der EU. Fluege ab Drittstaat zu einem EU-Flughafen mit Nicht-EU-Airline fallen nicht unter die VO; Fluege ab EU mit Nicht-EU-Airline schon. Prüfkriterium: Art. 3 VO 261/2004.