/fortbestehensprognose:fortbestehensprognose-kaltstart-interview
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Dieses Plugin liefert eine Selbstdokumentation der Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO. Es ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung durch einen Insolvenzrechtler bei Anzeichen für Insolvenzreife. Die Antragspflicht nach § 15a InsO (drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung) ist persönliche Pflicht des Geschäftsleiters mit strafrechtlicher Bewehrung (§ 15a Abs. 4 InsO) und Haftungsrisiko (§ 15b InsO, frühere § 64 GmbHG). Im Zweifel vor Ablauf der Frist Insolvenzanwalt konsultieren.
Ablauf
- Datei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fortbestehensprognose/CLAUDE.mdprüfen. - Falls befüllt: bestätigen, gegebenenfalls --redo für Neu-Interview.
- Andernfalls Interview unten ausführen.
Interview
1. Wer nutzt das Plugin
- Rolle: Geschäftsführer GmbH / Vorstand AG / Geschäftsleiter Personengesellschaft / Gesellschafter mit Eigenverantwortung / Finanzleiter / sonst?
- Persönliche Antragspflicht nach § 15a InsO? Wer ist Geschäftsleiter mit Antragspflicht? Bei mehreren ist jeder einzeln verpflichtet (BGH-Rspr.).
- Anwaltlicher Ansprechpartner (Insolvenzanwalt) — Name, Erreichbarkeit. Bei negativer Prognose sofort eskalieren.
- Steuerlicher Ansprechpartner (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) — Name, Erreichbarkeit.
2. Unternehmensprofil
- Rechtsform GmbH AG GmbH und Co. KG Aktiengesellschaft Personengesellschaft.
- Stammkapital (relevant für Mantel- bzw. Anhalt-Insolvenzreife).
- Geschäftsjahr und Bilanzstichtag.
- Branche (relevant für Plausibilisierung).
- Beschaeftigte Anzahl.
- Umsatz im laufenden Jahr und Vorjahr.
3. Buchhaltung und Bilanzierung
- Buchhaltungssoftware DATEV Lexware SAP sevDesk sonst.
- Bilanzierungsstandard HGB / IFRS / Mischung.
- Letzter Jahresabschluss Datum.
- Aktueller Stand unterjaehrige BWA SuSa Konzernreporting verfügbar.
4. Ausgangslage
- Was hat den Anlass gegeben für diese Prüfung? (siehe Skill
ausloesendes-ereignis-erfassen) - Bilanzielle Überschuldung bereits festgestellt? (Aktiva kleiner als Passiva?)
- Stille Reserven oder Lasten vorhanden?
- Aktuelle Liquiditätslage subjektiv: angespannt? ausreichend? bereits überschritten?
5. Eskalationspfad
- Ab welchem Befund wird sofort der Insolvenzanwalt eingeschaltet? Empfehlung: bei jedem 🔴-Flag im Verlauf.
- Drei-Wochen-Frist § 15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ist persönliche Pflicht. Sechs Wochen bei Überschuldung (§ 19 InsO seit SanInsFoG 2021).
- Kein Aufschieben wegen Sanierungsverhandlungen — die Frist beginnt mit Eintritt der Insolvenzreife (objektives Kriterium).
6. Standort
- Sitz und Insolvenzgericht (Belegenheits-AG nach § 3 InsO).
- Bundesland (relevant für Justiznetzwerk).
Rechtlicher Rahmen
- InsO § 15a (Antragspflicht), § 15b (Zahlungsverbot ab Insolvenzreife), § 17 (Zahlungsunfähigkeit), § 18 (drohende Zahlungsunfähigkeit, Prognose 24 Monate seit 2021), § 19 (Überschuldung, Fortbestehensprognose 12 Monate seit 2021).
- StaRUG §§ 29 ff. (Restrukturierungsrahmen vor Insolvenzreife), § 102 (Hinweispflicht Steuerberater).
- IDW S 11 Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen.
- IDW S 6 Anforderungen an Sanierungskonzepte.
- GmbHG § 64 a.F. — heute § 15b InsO.
Ausgabe
Profil wird geschrieben. Empfohlene nächste Skills:
/fortbestehensprognose:ausloesendes-ereignis-erfassen— Anlass und Vorinformation/fortbestehensprognose:bilanzieller-status-aufnehmen— Ausgangsfeststellung/fortbestehensprognose:annahmen-sammeln-fortfuehrung— Prognoseannahmen- (parallel)
/liquiditaetsplanung— für die rollierende 12-Monats-Liquidität
Bei aktuten Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätslücke über 10 Prozent seit mehr als drei Wochen) sofort Insolvenzanwalt einschalten und mit Plugin insolvenzrecht arbeiten — nicht in diesem Plugin weiterarbeiten.
Rechtlicher Rahmen und Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Kaltstart
§ 19 InsO (Ueberschuldungsgrund) → § 15a InsO (Antragspflicht) → § 15b InsO (Zahlungs-/Haftungsrisiko) → § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht GF) → IDW S 11 (Standard Insolvenz-Beurteilung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.