Fristenbuch Sozialrecht
Zentralablage
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Pro Eintrag:
- mandat-az: SR-2026-0042
mandant: Mueller, Hans
vorgang: Bürgergeld-Bescheid 12.03.2026
fristart: widerspruchsfrist
rechtsgrundlage: "§ 84 Abs. 1 SGG"
fristbeginn: 2026-03-16 # Zugang nach Vier-Tages-Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X n.F. (PostModG, seit 1.1.2025): Aufgabe zur Post 12.03.2026 + 4 Tage = 16.03.2026
hauptfrist: 2026-04-16
vorfrist-tage: 5
vorfrist: 2026-04-11
zustaendig: RA Mueller
status: offen
bemerkung: Widerspruchsbegründung benoetigt Akteneinsicht
Standardfristen
SGG
| Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Widerspruchsfrist | § 84 Abs. 1 SGG | ein Monat ab Bekanntgabe; ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung § 66 Abs. 2 SGG | | Klagefrist nach Widerspruchsbescheid | § 87 Abs. 1 SGG | ein Monat | | Untätigkeitsklage | § 88 SGG | drei Monate Untätigkeit der Behörde | | Beschwerde gegen Beschlüsse des SG | § 173 SGG | ein Monat | | Berufung gegen Urteile des SG | § 151 SGG | ein Monat | | Revisionsfrist | § 164 SGG | ein Monat | | Wiedereinsetzung | § 67 SGG | zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses |
SGB X / SGB V
| Frist | Norm | Bedeutung | |---|---|---| | Vier-Tages-Fiktion Zustellung (seit 1.1.2025) | § 37 Abs. 2 SGB X n.F. | Bekanntgabe vier Tage nach Aufgabe zur Post (PostModG; bis 31.12.2024: drei Tage) | | Genehmigungsfiktion Krankenkasse | § 13 Abs. 3a SGB V | drei Wochen (fünf Wochen bei MDK) | | Entscheidungsfrist Reha-Antrag | § 18 SGB IX | zwei Monate | | Überprüfungsantrag | § 44 SGB X | keine eigentliche Frist aber Wirkung nur für Vergangenheit |
Berechnung Fristbeginn
- Postzustellung vier Tage nach Aufgabe (§ 37 Abs. 2 SGB X n.F., seit 1.1.2025 PostModG). Wenn nachweislich früherer Zugang: Zugang maßgeblich. Für Verwaltungsakte mit Aufgabe zur Post vor dem 1.1.2025 gilt die alte Drei-Tages-Frist.
- EGVP / beA Tag der erfolgreichen Übertragung.
- Bekanntgabe durch Aushaendigung Tag der Aushaendigung.
- Fristberechnung § 26 SGB X iVm §§ 187 ff. BGB — Beginn des Folgetages; Ende mit Ablauf des entsprechenden Tages des letzten Monats; bei Wochenende / Feiertag auf nächsten Werktag.
Vorfristen
- Standard fünf Werktage vor Hauptfrist.
- Bei Klagefristen Vorfrist mindestens sieben Tage (Akteneinsicht beA-Versand Anlagenkonvolut).
- Eskalation bei Vorfrist-Erreichung an zuständigen Anwalt.
Pflege
- Bei Eingang Bescheid: sofort Eintrag im Fristenbuch.
- Bei Eingang Widerspruchsbescheid: Eintrag Klagefrist.
- Bei Untätigkeit der Behörde: Eintrag Drei-Monats-Frist Untätigkeitsklage.
- Bei Bewilligung mit Änderungsvorbehalt: ggf. Wiedervorlage.
Ausgabe
fristenbuch.yamlaktualisiertfristen-uebersicht.mdals Sekretariats-Bericht (Tagesbericht nächste sieben Tage)- Bei Vorfristerreichung: Erinnerungs-Eintrag im Sekretariats-Tagesbrief (Plugin
kanzlei-allgemein)
Sicherheit
- Niemals Fristen ändern ohne dokumentierte Begründung.
- Audit-Trail in der Aktenchronik.
- Sekretariat und Anwalt gegenseitig prüfen.
Triage — kläre bei jedem neuen Fristeneintrag
- Versanddatum des Bescheids auf dem Dokument angegeben? — Vier-Tages-Fiktion § 37 Abs. 2 SGB X n.F. ab Aufgabedatum
- Nachweislich früherer Zugang beim Mandanten? — dann Zugangsdatum maßgeblich, Fiktion weicht zurück
- Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden und korrekt? — bei Fehler Jahresfrist § 66 Abs. 2 SGG
- Feiertag oder Wochenende am Fristende? — Verlängerung auf nächsten Werktag § 26 SGB X iVm § 193 BGB analog
- Sekretariat und verantwortlicher Anwalt im Fristenbuch eingetragen? — Vier-Augen-Prinzip für Kanzleisicherung
Aktuelle Rechtsprechung
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Quellenregel
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