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geldstrafe-tagessatzanzahl-bestimmen

Bestimmung der Tagessatzanzahl der Geldstrafe nach § 40 Abs. 1 StGB. 5 bis 360 Tagessaetze als Grundgrenze; bei Gesamtgeldstrafe bis 720 Tagessaetze. Die Anzahl bildet die Schuldkomponente und folgt § 46 StGB. Abgrenzung zur Tagessatzhoehe, die das Nettoeinkommen abbildet. Schnittstelle Strafbefehl, Hauptverhandlung, Gesamtstrafe.

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Tagessatzanzahl der Geldstrafe — § 40 Abs. 1 StGB

Worum geht es?

Bei der Geldstrafe wird die Schuld ueber die Anzahl der Tagessaetze ausgedrueckt; die Hoehe des einzelnen Tagessatzes spiegelt die wirtschaftlichen Verhaeltnisse wider (§ 40 Abs. 2 StGB; vgl. tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst). Dieser Skill konzentriert sich auf die Zahl.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie pruefen einen Strafbefehl mit Tagessatzfestsetzung und wollen die Schuldkomponente ueberpruefen.
  • Sie bereiten den Strafantrag der Staatsanwaltschaft fuer ein Vergehen vor.
  • Sie schreiben die Strafzumessung im Urteil oder pruefen sie im Revisionsverfahren.
  • Sie bilden eine Gesamtgeldstrafe nach §§ 53, 54 StGB.

Rechtliche Grundlagen

  • § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB — "Die Geldstrafe betraegt mindestens fuenf und, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, hoechstens dreihundertsechzig volle Tagessaetze."
  • § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB — Gesamtgeldstrafe bis 720 Tagessaetze.
  • § 47 StGB — Vorrang Geldstrafe vor kurzer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten; vgl. geldstrafe-vs-freiheitsstrafe-47-stgb.
  • § 41 StGB — Geldstrafe neben Freiheitsstrafe moeglich, wenn der Taeter durch die Tat sich bereichert hat oder zu bereichern versucht hat.
  • § 53 Abs. 2 StGB — Bei Realkonkurrenz mehrerer Geldstrafen Gesamtgeldstrafe.

Strafzumessungs-Grundsatz

  • Die Tagessatzanzahl folgt allein § 46 StGB; Strafzumessungstatsachen wie Vorleben, Tatfolgen, Nachtatverhalten sind hier abzubilden.
  • Die Hoehe darf nicht in die Anzahl einfliessen — das waere eine unzulaessige Vermengung.
  • Schuldrahmen-Theorie auch hier: Innerhalb des "Spielraums schuldangemessener Strafe" wird konkret bestimmt.

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

  1. Strafrahmen pruefen: Ist Geldstrafe ueberhaupt vorgesehen? Wird die Strafrahmen-Obergrenze des Tatbestands beruehrt (z.B. § 242 StGB: bis 5 Jahre oder Geldstrafe; § 263 Abs. 1 StGB: bis 5 Jahre oder Geldstrafe).
  2. Umrechnungsschluessel beachten: 30 Tagessaetze = 1 Monat Freiheitsstrafe (faustregelhafte Aequivalenz; nicht starr, aber Orientierung).
  3. Strafzumessungstatsachen nach § 46 StGB sammeln und gewichten (vgl. strafzumessungs-tatsachen-46-ii-stgb).
  4. Anzahl bestimmen im Schuldrahmen.
  5. Kein Lappenanteil — § 40 Abs. 1 StGB verlangt "volle" Tagessaetze.
  6. Bei Gesamtgeldstrafe (§§ 53, 54 StGB): hoechste Einzelstrafe als Einsatzstrafe, dann Erhoehung um angemessenen Bruchteil bis maximal 720 Tagessaetze; vgl. gesamtstrafenbildung-53-54-stgb-erste-instanz.

Faustwerte (orientierend, nicht starr)

| Bereich | Tagessatzanzahl | |---|---| | Bagatelle, ggf. § 153a StPO statt Strafbefehl | 5-30 | | Mittlere Vergehen ohne Vorbelastung | 30-90 | | Mittlere Vergehen mit Vorbelastung | 90-180 | | Schwere Vergehen, Mehrtaeterstrukturen | 180-360 | | Gesamtgeldstrafe Schwer-Komplex | 360-720 |

Die Tabelle ersetzt keine Einzelfallbetrachtung; sie zeigt nur das Spielfeld.

Sonderfaelle

  • Mehrere Einzelstrafen (Realkonkurrenz, § 53 StGB): Gesamtgeldstrafe nach § 54 Abs. 2 StGB; Erhoehung der hoechsten Einzelstrafe; max. 720 Tagessaetze.
  • Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (§ 41 StGB): nur wenn Bereicherungsabsicht und Bereicherung erkennbar; sonst Aufhebungsgrund.
  • Strafbefehl (§ 407 Abs. 2 StPO): bis 360 Tagessaetze ohne Hauptverhandlung; vgl. strafbefehl-strafzumessung-407-stpo.
  • Verstaendigung (§ 257c StPO): Strafrahmen-Ober- und Untergrenze fuer Tagessatzanzahl koennen Verhandlungsgegenstand sein; vgl. verstaendigung-257c-stpo-strafzumessung.

Typische Fehler

  • Tagessatzanzahl und -hoehe vermengt: Schwierige wirtschaftliche Verhaeltnisse mindern die Hoehe, nicht die Anzahl.
  • Doppelverwertung: Tatbestandsmerkmal wird in die Anzahl eingerechnet.
  • Strafrahmen ignoriert: Bei Tatbestand mit Mindeststrafe Freiheitsstrafe ist Geldstrafe ausgeschlossen.
  • § 47 StGB uebersehen: Wenn das Gericht statt Geldstrafe eine kurze Freiheitsstrafe verhaengt, muss es besondere Umstaende benennen.
  • Gesamtgeldstrafe falsch gebildet: Es duerfen nicht einfach die Einzelstrafen addiert werden; § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB verlangt Erhoehung um eine "angemessene" Quote.

Querverweise

  • tagessatzhoehe-40-ii-stgb-nettotagesverdienst — Hoehenkomponente.
  • geldstrafe-vs-freiheitsstrafe-47-stgb — Vorrang Geldstrafe.
  • strafbefehl-strafzumessung-407-stpo — Strafbefehl.
  • gesamtstrafenbildung-53-54-stgb-erste-instanz — Gesamtgeldstrafe.

Quellen und Stand 05/2026

  • §§ 40, 41, 47, 53, 54 StGB in der geltenden Fassung.
  • § 407 Abs. 2 StPO Strafbefehl.
  • Quellenregel: vgl. references/zitierweise.md.
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