Mandats-Workspace
Kernsachverhalt
Rechtsanwälte führen parallel mehrere Mandate. Jedes Mandat hat seinen eigenen Mandanten, seine eigene Gegenpartei, seine eigene Transaktionsphase, seine eigenen vertraulichen Unterlagen und seine eigene Handlungslogik. Die Vermischung von Mandatsinhalten — auch unbeabsichtigt — verletzt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) und kann Interessenkonflikte begründen (§ 43a Abs. 4 BRAO).
Dieser Skill verwaltet Mandats-Workspaces: Er legt sie an, listet sie auf, wechselt zwischen ihnen, schließt sie und archiviert sie. Alle inhaltlichen Skills im Gesellschaftsrecht-Paket lesen den aktiven Mandats-Workspace, bevor sie arbeiten, und beziehen sich ausschließlich auf dessen Kontext.
Im M&A-Kontext unterstützt dieser Skill die typischen Transaktionsphasen: NDA-Phase und Datenraumzugang, LOI-Phase, Due-Diligence, SPA-Verhandlung, Signing/Closing und Post-Closing-Integration.
Kaltstart-Rückfragen
Vor Anlage eines neuen Mandats-Workspace sind folgende Angaben erforderlich:
- Mandant: Name der vertretenen Partei (oder interne Geschäftseinheit bei In-house-Juristen)?
- Gegenpartei: Wer ist die andere Seite (Käufer/Verkäufer, Mitgesellschafter, Schuldner)? Mehrere Gegenparteien möglich.
- Mandatstyp: M&A Käuferseite / M&A Verkäuferseite / Finanzierung / Governance-Mandat / Gesellschaftsreorganisation / Integrationsprojekt / Sonstige?
- Transaktionsphase: NDA | LOI | Due Diligence | SPA-Verhandlung | Signing/Closing | Post-Closing-Integration | Laufende Beratung?
- Vertraulichkeitsstufe: Standard / Erhöht / Clean-Team? (Erhöht = besondere Sorgfalt in mandatsübergreifenden Settings.)
- Wesentliche Fakten: 2–5 Sätze zu Gegenstand, Stakeholdern und dem, was auf dem Spiel steht.
- Mandatsspezifische Abweichungen vom Praxisstandard: Was weicht von den Kanzlei-Standardvorgaben ab (z.B. abweichende Haftungsdeckelung, Sprachregelung, Rechtsordnung)?
- Verbundene Mandate: Slug-Verweise auf verwandte Mandate (z.B. NDA-Mandat, das dem SPA-Mandat vorausging)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtlicher Rahmen
Normtexte mit Auszügen
§ 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht
"Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist."
Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt zeitlich, auch nach Mandatsbeendigung. Sie gilt für alle Mitarbeiter der Kanzlei (§ 43a Abs. 2 S. 3 BRAO) und für alle Informationsträger — physisch und digital.
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen
"Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Rechtsanwalt [...] anvertraut worden ist oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 43a Abs. 4 BRAO — Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen
"Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten."
Dieser Skill führt keine Interessenkonfliktprüfung durch. Die Konfliktprüfung obliegt dem Anwalt vor jeder Mandatsannahme. Der Skill stellt lediglich sicher, dass Mandatsinhalte technisch getrennt bleiben.
§ 53 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts
Dem Rechtsanwalt steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu über das zu, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekanntgeworden ist.
§§ 1 ff. GwG — Geldwäscheprävention / Mandantenidentifizierung Bei M&A-Mandaten (Kauf/Verkauf von Unternehmen) gilt der Rechtsanwalt als Verpflichteter i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Pflichten: Identifizierung des Mandanten (§ 10 GwG), Feststellung wirtschaftlich Berechtigter (§ 11 GwG), Dokumentation (§ 8 GwG).
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Fundstelle | Leitsatz / Relevanz | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema: Mandats-Workspace
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | Praxisprofil lesen | ## Mandats-Workspaces in CLAUDE.md: Aktiviert oder deaktiviert? | Deaktiviert bei In-house-Juristen (Standard); nur aktivieren bei Mehrfachmandatskanzlei | | 2 | Unterbefehl identifizieren | Ersten Token auswerten: neu / liste / wechseln / schließen / keine? | Routing zu Schritt 3–7 | | 3 | Slug-Eindeutigkeit | Slug bereits in mandate/<slug>/ oder mandate/_archiv/<slug> vorhanden? | Bei Duplikat: anderen Slug vorschlagen (Mandant + Typ + Jahr) | | 4 | Interessenkonfliktprüfung | Durch Anwalt: Gegenpartei gleichzeitig Mandant in anderem Mandat? | Skill führt keine Prüfung durch; Hinweis und Bestätigungsabfrage | | 5 | GwG-Identifizierung | Bei M&A-Mandat: Mandantenidentifizierung (§ 10 GwG) dokumentiert? | Hinweis auf GwG-Pflichten bei Mandatsanlage | | 6 | Aufnahme-Interview | Alle Pflichtfelder erfasst (Mandant, Gegenpartei, Typ, Phase, Vertraulichkeit, Fakten, Abweichungen)? | Vollständige mandat.md generierbar | | 7 | Dateierstellung | mandat.md + verlauf.md + notizen.md angelegt? Pfad korrekt? | Workspace operationsbereit | | 8 | Aktives-Mandat-Zuweisung | Soll nach Anlage direkt gewechselt werden? | Nur auf ausdrückliche Anfrage; niemals automatisch | | 9 | Mandatsübergreifender Kontext | CLAUDE.md-Schalter auf aus? | Wenn auf an: Warnung bei erhöhter Vertraulichkeit; Einzelgenehmigung verlangen | | 10 | Wechsel bestätigen | Inhalt der neuen mandat.md zusammengefasst anzeigen? | Verwechslungsschutz bei vielen parallelen Mandaten | | 11 | Schließung archivieren | Bei Schließen: mandate/<slug>/ → mandate/_archiv/<slug>/; Schließungsdatum in verlauf.md? | Archivierte Mandate für Konfliktprüfungen dauerhaft lesbar | | 12 | Nachpflege | Transaktionsphase nach Fortschritt aktualisieren (z.B. von Due Diligence → SPA-Verhandlung)? | Kontext bleibt aktuell für alle nachgelagerten Skills |
Beweislast
| Frage | Beweislast | Erläuterung | |---|---|---| | Verschwiegenheitspflichtverletzung durch RA | Mandant als Kläger (§ 280 Abs. 1 BGB) | Nachweis: Was wurde offenbart, wann, an wen, welcher Schaden? | | Kein Interessenkonflikt | Rechtsanwalt (§ 43a Abs. 4 BRAO) | RA muss belegen, dass keine widerstreitenden Interessen bestanden | | GwG-Identifizierungspflicht erfüllt | Rechtsanwalt (§ 8 GwG: Dokumentationspflicht) | Kopien der Identifizierungsunterlagen und Dokumentation im Mandat | | Mandatsbeendigung | Derjenige, der sich auf die Beendigung beruft | Schriftliche Kündigung oder Mandatsbeendigungs-Protokoll | | Interessenkonflikt-Kündigung rechtmäßig | Rechtsanwalt | Nachweis der Kollisionslage; Hinweis an Mandant nach § 627 BGB |
Fristen und Verjährung
| Frist / Aufbewahrung | Norm | Inhalt | Folge bei Versäumnis | |---|---|---|---| | Aufbewahrung Handakten | § 50 BRAO | Mind. 6 Jahre nach Mandatsbeendigung | Disziplinarrechtliche Konsequenzen; Beweisschwierigkeiten | | Verjährung anwaltliche Pflichtverletzung | §§ 195, 199 BGB | 3 Jahre ab Kenntnis; max. 10 Jahre ab Entste