GmbH-Gründung – Von der Satzung bis zum Handelsregistereintrag
Triage zu Beginn
Vor Beginn der Gruendungsbegleitung klaeren:
- Rechtsform sicher? GmbH oder UG (haftungsbeschraenkt, § 5a GmbHG)? Bei Stammkapital < 25.000 EUR: UG; bei nur 1 Gesellschafter und 1 Geschaeftsfuehrer: Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG) moeglich.
- Gesellschafterkreis vollstaendig? Alle Gesellschafter identifiziert, Geschaeftsfaehigkeit geprueft? Minderjaehrige: familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?
- Gegenstand erlaubnispflichtig? Zahlungsdienste (§ 32 KWG), Finanzanlageberatung (§ 34f GewO), Immobilienmakler (§ 34c GewO), Gesundheit, Waffen? Genehmigung VOR Gruendung einholen.
- Sacheinlagen? Wird Stammkapital durch Sacheinlagen aufgebracht? → Sachgruendungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG) erforderlich; Zeitaufwand und Werthaltigkeitspruefung einplanen.
- Geschaeftsfuehrer geprueft? Bestellungshindernisse nach § 6 Abs. 2 GmbHG ausgeschlossen? (insb. Insolvenzstraftaten, Betrug, Untreue)
- Transparenzregister-Pflicht bekannt? Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG) identifiziert? Eintragungsfrist 2 Wochen nach Gruendung.
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zweck
Dieser Skill deckt den gesamten Gründungsprozess einer GmbH ab: Entwurf und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Aufbringung und Nachweis des Stammkapitals, Bestellung und Anmeldung des Geschäftsführers, Eintragung ins Handelsregister sowie die nachgelagerten Pflichten (Gewerbeanmeldung, IHK- Mitgliedschaft, Bankkontoöffnung, Eintragung ins Transparenzregister). Daneben behandelt er die kostengünstige Alternative der Unternehmergesellschaft (UG) nach § 5a GmbHG.
Mandatsbezug: Mandant möchte eine Kapitalgesellschaft errichten; Beratung über Haftungsbeschränkung, Mindestkapital, Gründungsformalien, Dauer und Kosten.
Eingaben
- Gesellschafterkreis – Namen, Adressen, Nationalität, Geschäftsfähigkeit;
bei Minderjährigen: familiengerichtliche Genehmigung.
- Firma – Unterscheidungskraft (§ 18 HGB), Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2
HGB), Namenszusatz "GmbH" (§ 4 GmbHG) oder "UG (haftungsbeschränkt)" (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
- Stammkapital – Mindestens 25.000 € bei GmbH (§ 5 Abs. 1 GmbHG); bei UG
mindestens 1 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
- Geschäftsführer – Natürliche Person, Geschäftsfähigkeit, keine
Vorstrafen nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GmbHG (Bestellungshindernis).
- Unternehmensgegenstand – Hinreichend bestimmt; Erlaubnispflichtige
Tätigkeiten (z. B. § 32 KWG, § 34c GewO) vorab prüfen.
- Sacheinlagen – § 5 Abs. 4 GmbHG: Sachgründungsbericht, Werthaltigkeitsprüfung.
Rechtlicher Rahmen
Zentrale Normen
- § 2 GmbHG – Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags; Musterprotokoll
für vereinfachte Gründung (§ 2 Abs. 1a GmbHG, max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer).
- § 5 GmbHG – Stammkapital 25.000 €; Stammeinlage mind. 1 €; § 5 Abs. 4 GmbHG
Sachgründungsbericht.
- § 5a GmbHG – UG (haftungsbeschränkt): Mindestkapital 1 €; Rücklage 25 % des
Jahresüberschusses bis Aufstockung auf 25.000 € (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
- § 6 GmbHG – Geschäftsführer; Bestellungshindernisse § 6 Abs. 2 GmbHG.
- § 7 GmbHG – Anmeldung zum Handelsregister; Voraussetzung: Einzahlung
von mindestens 12.500 € (Hälfte) auf Bareinlage (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung; Versicherung des Geschäftsführers über
Bestellungshindernisse (§ 8 Abs. 3 GmbHG).
- § 11 GmbHG – Entstehung der GmbH mit Eintragung; Haftung in der Vorgesellschaft.
- § 39 GmbHG – Anmeldung von Geschäftsführerwechseln.
- § 3 GwG i. V. m. §§ 19 ff. GwG – Transparenzregistereintragung der
wirtschaftlich Berechtigten.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
"ARGE Weißes Ross": Grundsätze zur Haftung in der Vorgesellschaft; Handeln im Namen der noch nicht eingetragenen GmbH begründet persönliche Haftung der Handelnden nach § 11 Abs. 2 GmbHG, es sei denn, die Gesellschaft wird eingetragen und die Verbindlichkeit übernommen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zur Verlustdeckungspflicht der Gründergesellschafter in der Vor-GmbH: Das Prinzip der realen Kapitalaufbringung gebietet, dass bei Eintragung das Gesellschaftsvermögen mindestens dem angemeldeten Stammkapital entspricht.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
- Vorbereitung – Firmenrecherche beim zuständigen Handelsregister und DPMA
(Namensähnlichkeit); Gegenstandsformulierung; Bestellungshindernis-Prüfung § 6 Abs. 2 GmbHG; ggf. behördliche Genehmigungen vorab einholen.
- Gesellschaftsvertrag beurkunden (§ 2 GmbHG) – Notar erstellt oder
beurkundet den Gesellschaftsvertrag mit Mindestinhalt (§ 3 GmbHG: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen). Bei vereinfachter Gründung: Musterprotokoll (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG).
- Stammkapital einzahlen – Bareinlage auf Geschäftskonto einzahlen; bei UG:
vollständige Einzahlung vor Anmeldung erforderlich (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Bei GmbH: mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) vor Anmeldung.
- Geschäftsführer bestellen und Versicherung abgeben – Gesellschafterbeschluss
(§ 46 Nr. 5 GmbHG); Anstellungsvertrag; Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG gegenüber dem Registergericht.
- Handelsregisteranmeldung (§ 7 GmbHG) – Notarielle Beglaubigung der
Unterschrift (§ 12 HGB); Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (HRB); Anlage: Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter, Geschäftsführernachweis.
- Eintragung und Veröffentlichung – Nach Eintragung entsteht die GmbH
(§ 11 Abs. 1 GmbHG); Bekanntmachung im Bundesanzeiger (§ 10 GmbHG).
- Nachgelagerte Pflichten:
- Gewerbeanmeldung § 14 GewO bei der Gemeinde (innerhalb von 1 Monat).
- IHK-Mitgliedschaft kraft Gesetzes (§ 2 IHKG); Beitragsbescheid folgt.
- Transparenzregister: Eintragung wirtschaftlich Berechtigter (§ 20 GwG)
innerhalb von 2 Wochen nach Gründung; Bußgeld bei Verstößen (§ 56 GwG).
- Finanzamt: steuerliche Erfassung (USt., KSt., GewSt.) mittels ELSTER-
Fragebogen.
- Bankverbindung: Geschäftskonto für Stammkapital und laufenden Zahlungsverkehr.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — GmbH gruenden nach Standardprogramm | Gruendungsprotokoll nach Ablauf; Template unten | | Variante A — Gruendung eilt keine Zeit fuer Musterprotokoll | Musterprotokoll-GmbH § 2 Abs. 1a GmbHG als Schnelloption | | Variante B — Gesellschafter aus verschiedenen Laendern | Notarielle Gruendung im Inland; Vollmacht aus dem Ausland pruefen | | Variante C — Gruender will erst UG dann Hochstufung | UG-Gruendung zuerst; Hochstufung nach Kapitalaufbau |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Temp