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harmonisierung-und-migration-rechtssicher

bAV-Systeme nach Unternehmensrestrukturierung rechtssicher harmonisieren und migrieren. Normen: §§ 4 17 BetrAVG, UmwG. Prüfraster: Bestandsschutz, Unverfallbarkeit, Migrationsschritte. Output: Harmonisierungsplan bAV. Abgrenzung: nicht M-und-A-Buyout-Analyse.

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Harmonisierung und Migration — Rechtssichere Vereinheitlichung von Versorgungssystemen

Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, LL.M. (Oxford)

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • §§ 1b, 2 BetrAVG (Unverfallbarkeit, m/n-tel-Berechnung — Grundlage für Besitzstand)
  • § 16 BetrAVG (Anpassungspflicht — bleibt auch nach Systemwechsel bestehen)
  • §§ 77, 87 BetrVG (Betriebsvereinbarung; erzwingbare Mitbestimmung)
  • § 50 BetrVG (Zuständigkeit Gesamtbetriebsrat bei konzernweiten Regelungen)
  • § 58 BetrVG (Konzernbetriebsrat — nur für konzerneinheitliche Angelegenheiten)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Vorgehen

Schritt 1: Ausgangslage — Typische Harmonisierungsszenarien

Treuenfels Yamamoto begegnet in der Praxis folgenden Ausgangssituationen:

  1. Post-M&A: Zusammenführung zweier Konzerne mit unterschiedlichen Versorgungsordnungen (z.B. nach einer Akquisition)
  2. Konzernbereinigung: Über Jahrzehnte gewachsene unterschiedliche VO je Gesellschaft im selben Konzern — bis zu dreißig verschiedene Versorgungswerke
  3. Tarifvertraglicher Systemwechsel: Branchentarifvertrag ändert Versorgungssystem; betriebliche VO muss angepasst werden
  4. Regulatorische Änderung: Neue IORP II-Anforderungen erfordern Governance-Anpassung aller Versorgungswerke

Schritt 2: Harmonisierungs-Roadmap (Treuenfels Yamamoto Standardstruktur)

Phase 0 — Inventory (drei bis sechs Monate):

  • Vollständige Bestandsaufnahme aller Versorgungswerke (→ Skill historisch-gewachsene-altsysteme-due-diligence)
  • Drei-Stufen-Analyse je Versorgungswerk: Was ist erdient? Was ist noch nicht erdient?
  • Aktuarielle Bewertung aller Versorgungswerke (IAS 19, HGB)
  • Identifikation von Anpassungsbedarfen und Besitzstandsrisiken

Phase 1 — Konzept und Rechtsprüfung (zwei bis vier Monate):

  • Ziel-Versorgungssystem definieren (Leistungsstruktur, Durchführungsweg, Finanzierungsmodell)
  • Besitzstandsberechnung je Arbeitnehmer (m/n-tel zum Übergangsstichtag)
  • Konzept für Übergangs-Versorgungswerk (besitzstandswahrende Übergangsregelung)
  • Prüfung: Ist Wahlrecht des Arbeitnehmers (Beibehaltung Alt-System vs. Wechsel) notwendig oder rechtlich geboten?
  • Rechtliche Eingriffsanalyse Drei-Stufen je Teilmaßnahme

Phase 2 — Mitbestimmung (drei bis zwölf Monate — variabel):

  • Verhandlung mit Betriebsrat (§ 87 BetrVG), Gesamtbetriebsrat (§ 50) oder Konzernbetriebsrat (§ 58)
  • Einigungsstellenverfahren wenn nötig (→ Skill mitbestimmung-betriebsrat-einigungsstelle-bav)
  • Sozialplan-Verhandlung bei wesentlichen Nachteilen (→ Skill kollektivrechtliche-loesungen-und-sozialplan)

Phase 3 — Implementierung (sechs bis zwölf Monate):

  • Ablösung alter Betriebsvereinbarungen / Versorgungsordnungen
  • Individualkommunikation an alle Arbeitnehmer (Besitzstandsnachweis, neues System erklärt)
  • Aktuarielle Neubewertung nach Systemwechsel
  • Buchhaltung und Bilanzbuchhaltung (HGB und IFRS 19)
  • PSV-Ummeldung (sofern Durchführungsweg wechselt)

Phase 4 — Monitoring (laufend):

  • Regelmäßige Überprüfung Besitzstandsberechnungen (neue Ausgeschiedene)
  • § 16 BetrAVG Compliance auch für Alt-Systeme (laufende Rentner)
  • Ggf. Anpassung bei Rechtsänderungen

Schritt 3: Übergangs-Versorgungswerk

Bei Systemwechsel wird stets ein Übergangs-Versorgungswerk eingerichtet, das:

  1. Stufe-1-Besitzstand (erdiente Anwartschaft) fixiert (nicht veränderbar)
  2. Stufe-2-Besitzstand (erdiente Dynamik) auf Einfrierungsniveau konserviert
  3. Future Service (Stufe 3) in das neue System überführt

Wahlmodell (optional): Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

  • Schließung des Versorgungswerks für Future Service (Einfrierung) ist bei sachlichen Gründen zulässig (Stufe 3)
  • Erdiente Anwartschaften (Stufen 1 und 2) bleiben unantastbar
  • Besitzstandsschutz muss explizit im Schließungsbeschluss und in der kommunizierten neuen Regelung festgehalten werden
  • Kommunikation der Schließung muss Zeitplan und Besitzstandsberechnung beinhalten

Templates

Template 1: Harmonisierungs-Projektplan (Grundstruktur)

PROJEKTPLAN HARMONISIERUNG VERSORGUNGSWERKE
[Konzern Muster AG]
Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, Treuenfels Yamamoto

PROJEKTSTRUKTUR:
Lenkungsausschuss: CFO, CHRO, Konzernbetriebsrat-Vorsitzender (beobachtend)
Projektleitung: Dr. von Sompeh-Ostermann + Group HR Director
Arbeitsgruppen: Recht / Aktuariat / HR-Operations / Kommunikation

PHASENPLAN:
Phase 0 — Inventory          [Monat 1 bis 6]
Phase 1 — Konzept/Recht       [Monat 4 bis 8]
Phase 2 — Mitbestimmung       [Monat 7 bis 15]
Phase 3 — Implementierung     [Monat 14 bis 24]
Phase 4 — Monitoring          [ab Monat 24, laufend]

MEILENSTEINE:
M1: Inventory vollständig — alle Versorgungswerke erfasst und bewertet
M2: Ziel-Versorgungssystem beschlossen (Vorstand)
M3: Einigungsstellentermin oder BV unterzeichnet
M4: Go-Live neues Versorgungswerk
M5: Alle Mitarbeiter individuell informiert; Wahlrecht ausgeübt

Template 2: Besitzstandsnachweis (Muster — Individualschreiben)

[BRIEFKOPF TREUENFELS YAMAMOTO / KONZERN MUSTER AG]

[Name, Adresse Arbeitnehmer]

Betreff: Harmonisierung Versorgungswerk — Ihr persönlicher Besitzstandsnachweis

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name],

im Rahmen der Harmonisierung der betrieblichen Altersversorgung im Konzern
informieren wir Sie über Ihre persönlichen Versorgungsanwartschaften und
Ihre Rechte beim Systemwechsel.

1. IHR BISHERIGER VERSORGUNGSANSPRUCH (ERDIENTE ANWARTSCHAFT — BESITZSTAND)

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