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Prüft Hausgeld, Vorschüsse, Rückstände, Sonderumlagen, Liquidität, Mahnungen, Ratenzahlung, Beschlussgrundlage und Klagepfad der GdWE (Stand 05/2026). Berücksichtigt BGH V ZR 190/24 zum Zurückbehaltungsrecht und V ZR 139/23 zur Verteilung von Prozesskosten.

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Hausgeld, Sonderumlage und Liquidität

Stand: 05/2026.

Ziel

Die Zahlungsfähigkeit der GdWE sichern, ohne Forderungen unsauber zu verfolgen. Hausgeldforderungen leben von der laufenden Liquidität — Zurückbehaltungsrechte sind eng begrenzt.

Prüfung

  • Beschlussgrundlage: Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG), Sonderumlage (Mehrheitsbeschluss), Nachschüsse aus Abrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG).
  • Fälligkeit: Beschlusswortlaut präzise (Datum oder X Werktage nach Beschluss), Schuldnerbestimmung (Eigentümer bei Beschlussfassung, nicht bei Fälligkeit, soweit nicht abweichend geregelt), Eigentümerwechsel berücksichtigen.
  • Mahnlauf: erste Erinnerung, Mahnung mit Frist, Verzugszinsen (§ 288 BGB).
  • Rückstände nach Einheit und Kostenart aufschlüsseln (Vorschuss, Sonderumlage, Nachschuss, Zinsen, Kosten).
  • Ratenzahlung: Gleichbehandlung der Eigentümer beachten — Beschluss der GdWE oder klare Ermessensleitlinien.
  • Liquiditätslücke: dringende Maßnahmen, Anwalt, Mahnbescheid, Klage beim Amtsgericht der belegenen Sache (§ 43 WEG, § 23 Nr. 2c GVG).

Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Vorschüsse

  • BGH, Urteil vom 14.11.2025, V ZR 190/24: Ein Wohnungseigentümer kann beschlossene Hausgeldvorschüsse nicht unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht verweigern — auch nicht dann, wenn er einen rechtskräftigen Titel auf Erstellung der Jahresabrechnung besitzt.
  • Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=14.11.2025&Aktenzeichen=V+ZR+190/24
  • Begründung: Das laufende Finanzierungssystem der GdWE (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG) darf nicht durch Druckmittel unterbrochen werden. Aufrechnung mit unstreitigen oder titulierten Gegenforderungen bleibt nach allgemeinen Grundsätzen denkbar (Erfüllungssurrogat), Zurückbehaltung dagegen nicht.

Prozesskosten der Beschlussklage als Verwaltungskosten

  • Prozesskosten der unterliegenden GdWE = Verwaltungskosten i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG; sie werden grundsätzlich nach allgemeinem Schlüssel verteilt — auch der obsiegende Anfechtungskläger trägt seinen Anteil mit.
  • BGH, Urteil vom 19.07.2024, V ZR 139/23 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.07.2024&Aktenzeichen=V+ZR+139/23).
  • Praxisfolge: In der Sonderumlage- oder Wirtschaftsplan-Kalkulation Prozesskostenrisiko realistisch ausweisen.

Mustertext Sonderumlage-Beschluss

Die Wohnungseigentümer beschließen eine Sonderumlage in Höhe von [Betrag] EUR zur Finanzierung von [Zweck, z. B. Dachsanierung gemäß TOP X, Beschluss Nr. Y]. Die Umlage wird nach dem allgemeinen Kostenschlüssel auf die Eigentümer verteilt (Anlage [Z]). Fälligkeit: [Datum oder X Werktage nach Zugang der Einzelabrechnung]. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderumlage einzufordern und auf einem zweckgebundenen Konto zu verbuchen.

Mustertext Mahnung

Sehr geehrte/r [Name],
auf der Grundlage des Wirtschaftsplans/Beschlusses Nr. [...] vom [Datum] sind folgende Hausgeldvorschüsse / Sonderumlagebeträge bis [Fälligkeit] zur Zahlung fällig gewesen:
[Tabelle]
Wir bitten Sie, den offenen Betrag in Höhe von [Summe] EUR bis spätestens [Datum] auf das Konto [IBAN] zu überweisen. Bei weiterem Verzug behält sich die GdWE die gerichtliche Geltendmachung einschließlich Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Kosten vor.

Eskalation Hausgeldklage

  • Prüfen: Aktivlegitimation GdWE (§ 9a Abs. 2 WEG), Beschlussgrundlage, Bezifferung pro Eigentümer, Fälligkeit, Mahnung, Zinsen.
  • Vorbereitendes Anwaltspaket: Sachverhaltschronologie, Beschlüsse (vollständig), Einzelabrechnung, Mahnverlauf, Zahlungsverkehr, Eigentümerwechselbeleg (§ 894 BGB).
  • Amtsgericht der belegenen Sache (§ 43 Abs. 1 WEG, § 23 Nr. 2c GVG).

Output

  • Rückstandstabelle (Eigentümer, Beschluss, Betrag, Fälligkeit, Mahnstand, Zinsen)
  • Mahnung/Erinnerung
  • Ratenzahlungs-Check (Gleichbehandlung, Beschlussbedarf, Sicherheiten)
  • Beschlussvorschlag Sonderumlage
  • Übergabepaket Hausgeldklage

Cross-Refs

  • Beschlussvorschlag Sonderumlage → beschlussvorlagen-erstellen
  • Anfechtungsrisiko bei Sonderumlage → beschlussanfechtung-risiko
  • Eskalation Gericht → eskalation-anwalt-amtsgericht
  • Abrechnungsspitzen → wirtschaftsplan-jahresabrechnung-28-weg

Quellenpflicht

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