Hilfsmittelantrag prüfen
Anspruchsgrundlagen im Überblick
Krankenversicherung (SGB V)
- § 33 SGB V Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung zur Vorbeugung Behinderung oder zum Behinderungsausgleich.
- § 139 SGB V Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands — Voraussetzung für Standard-Hilfsmittel.
- § 33 Abs. 6 SGB V Festbetraege.
- § 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V Mehrkostenübernahme bei medizinisch begründetem Sondermodell.
Pflegeversicherung (SGB XI)
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Pflegebett Rollstuhl mit Pflegemerkmalen) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
- § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (Treppenlift bis 4000 EUR pro Maßnahme im Regelfall).
Eingliederungshilfe (SGB IX Teil 2)
- §§ 102 ff. SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe einschließlich Hilfsmittel zur Teilhabe (z. B. Vorlesegerät für blinde Person Schulbegleitung Kommunikationshilfe).
Sozialhilfe (SGB XII)
- §§ 53 ff. SGB XII Hilfen in besonderen Lebenslagen — subsidiaer.
Prüfraster
Bedarf
- Ärztliche Verordnung vorhanden?
- Eindeutige Indikation (medizinische Notwendigkeit Teilhabeziel Pflegeerleichterung)?
- Vergleich zwischen Standardversorgung und konkretem Wunschmodell.
Zuständigkeit
- Welcher Träger ist primaer zuständig? Bei Streit § 14 SGB IX — Zuständigkeitsklärung binnen zwei Wochen sonst Vorleistungspflicht.
- Kommunikation mit der Kasse: Antrag immer schriftlich; Aktenzeichen vergeben; Frist § 18 SGB IX (zwei Monate für Rehabilitationsträger).
Genehmigungsfiktion § 18 SGB IX / § 13 Abs. 3a SGB V
- § 13 Abs. 3a SGB V — Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Antrag entscheiden (fünf Wochen bei MDK-Gutachten). Bei Untätigkeit gilt Antrag als genehmigt.
- § 18 SGB IX — bei Teilhabe-Anträgen zwei Monate.
- Pflichtschritt: Frist im Fristenbuch (Skill
fristenbuch-sozialrecht).
Mehrkosten und Sondermodelle
- Versicherter darf Sondermodell auf eigene Kosten wählen (§ 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V).
- Bei medizinischer Notwendigkeit der Mehrkosten Anspruch gegen die Kasse — Begründung mit Atteste und Vergleichsbewertung.
Sondergeneralien
Rollstuhl
- Elektrorollstuhl bei eingeschraenkter Bewegungsfähigkeit + Ausschluss handbetriebener Versorgung.
- Pflegerollstuhl bei stationärer Pflege über SGB XI möglich.
Hörhilfe / Cochlea-Implantat
- Hörgeräteversorgung nach Hilfsmittelverzeichnis; Aufzahlung bei Sondermodellen.
- BSG-Rspr. zur Mehrkostenproblematik bei hochgradig Hörgeschädigten.
Vorlesekraft / Hilfsmittel für blinde Personen
- Vorlesegerät als Hilfsmittel zur Teilhabe (SGB IX) oder bei Berufsausbildung beruflicher Teilhabe (Bundesagentur für Arbeit DRV SGB VI).
- Vorlesekraft als persönliche Assistenz nach SGB IX Teilhabe / Assistenz für Studium oder Beruf.
Treppenlift / Wohnungsumbau
- Pflegekasse SGB XI § 40 bei pflegebedingtem Bedarf bis Höchstbetrag.
- Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe ergänzend.
Ausgabe
- Bei Ablehnung: Widerspruchsentwurf über Skill
widerspruch-formulierenmit fachlichen Bausteinen. - Bei Untätigkeit: Frist im Fristenbuch für Genehmigungsfiktion / Untätigkeitsklage § 88 SGG.
Triage — kläre vor Antragsstellung oder Widerspruch
- Welcher Träger ist primär zuständig — Krankenkasse (§ 33 SGB V), Pflegekasse (§ 40 SGB XI), Eingliederungshilfeträger (§§ 102 ff. SGB IX) oder Sozialhilfe (§§ 53 ff. SGB XII)?
- Liegt ärztliche Verordnung vor, und entspricht das Hilfsmittel dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V)?
- Läuft Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V (drei Wochen) oder § 18 SGB IX (zwei Monate) — Frist bereits abgelaufen?
- Ist das Standardmodell medizinisch ausreichend, oder ist Mehrkosten-Übernahme für ein Sondermodell begründbar?
- Eilbedürftigkeit: ist das Hilfsmittel lebensnotwendig oder schulisch/beruflich unabweisbar? (→ § 86b SGG)
Aktuelle Rechtsprechung
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Quellenregel
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